Dabei gab es gerade zarte Anzeichen der Hoffnung: Erst kurz zuvor senkte die EU den Grenzwert von Thiacloprid im Honig auf 0,05 Milligramm pro Kilogramm. Als Folge durfte das Pestizid in der Landwirtschaft nicht mehr während der Blütezeit auf bestimmte Kulturen wie Raps, Obstbäume oder Beeren gespritzt werden, da diese auch von Bienen angeflogen werden.
Denn die Konsequenz wäre gewesen, dass die Bienen beim Blütenbesuch das Gift aufnehmen – und es sich dann später deutlich über dem Grenzwert im Honig nachweisen lässt.
Bayer hatte ernergisch gegen den niedrigen Grenzwert für sein Pestizid Thiacloprid lobbyiert. Dem BUND liegt ein Briefentwurf von Bayer vor (PDF), in dem der Konzern von politischen Entscheidungsträger*innen den höheren Grenzwert von 0,2 Milligramm pro Kilogramm im Honig forderte. Mit Erfolg, wie sich nun zeigte. Der BUND protestierte zwar bei Landwirtschaftsminister Schmidt – doch vergebens: Er verhinderte die Erhöhung des Grenzwerts nicht.
Die jetzige Grenzwerterhöhung war sogar eine Initiative der deutschen Regierung und des Bayer-Konzerns. Frankreich und Slowenien enthielten sich der Stimme, alle anderen Mitgliedstaaten stimmten für den deutschen Vorschlag.
Das Resultat der Abstimmung ist ein Gewinn für Bayer – und ein großer Verlust für Bienen, Verbraucher*innen und die Umwelt. Der BUND wird sich weiterhin für ein Verbot aller Stoffe aus der Gruppe der Neonikotinoide einsetzen.
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