BFD-Platzbörse
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Der BFD bietet zahlreiche Möglichkeiten für ökologisches Engagement. In einem Zeitraum von mindestens sechs, in der Regel jedoch 12 Monaten können Sie praktische Erfahrungen sammeln, sich beruflich orientieren, Ihre Kompetenzen erweitern – und die Welt ein kleines Stückchen besser machen. Die BFD-Zentralstelle beim BUND unterstützt Sie dabei.
Beim Aufsetzen von BFD-Vereinbarungen bitte ab sofort berücksichtigen, dass die Sozialversicherungsbeiträge mit ca. 42% der sozialversicherungspflichtigen Leistungen anzusetzen sind. Bisher lag der Wert bei ca. 40%.
Ab 01.01.2026 werden BFD-Vereinbarungen mit einem Taschengeld von weniger als 220,- EUR (Teilzeit) bzw. 250,- EUR (Vollzeit) ohne weitere Leistungen nicht mehr von der Zentralstelle BUND genehmigt. Das BFD-Taschengeld sollte mindestens so ausgestaltet sein, dass der BAFzA-Zuschuss in Höhe von 300,- bzw. 400,- EUR pro BFD pro Monat ausgeschöpft wird. Der Zuschuss wird explizit für Zahlungen zugunsten der Freiwilligen bereitgestellt und sollte auch an diese weitergegeben werden. Nicht abgerufene Zuschüsse verfallen. Höhere Taschengelder sind bis zur Obergrenze von 644,- EUR (2025) selbstverständlich möglich.
Einsatzstellen, die den Zuschuss aktuell noch nicht ausschöpfen, bitten wir, die Möglichkeit einer Taschengelderhöhung zu prüfen. Für Änderungen bei laufendem BFD senden Sie bitte die ausgefüllte Änderungsvereinbarung an astrid.junius(at)bund.net.
Das pädagogische Konzept und die Strukturen der Zentralstelle BUND sind auf einen BFD für Erwachsene ausgerichtet. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch die Zentralstelle war bisher der Einsatz von minderjährigen Freiwilligen möglich. Diese Ausnahmeregelung entfällt künftig. Ab dem BFD-Jahrgang 2025/26 muss bei allen neuen BFD-Vereinbarungen die Voraussetzung Volljährigkeit zu Dienstbeginn erfüllt sein. Bezüglich der Bedarfe Minderjähriger verweisen wir auf das Angebot der Jugendfreiwilligendienste.
Unsere BFD-Regionalstelle Nord-West ist bis auf Weiteres nicht besetzt. Vertretungsweise stehen unsere Regionalstellen Süd und Ost als Anlaufstellen für Freiwillige und Einsatzstellen aus der Region Nord-West in allen Fragen rund um die pädagogische Begleitung und Anleitung im BFD zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Seit Jahresbeginn steht eine neue Vorlage für die BFD-Vereinbarung zur Verfügung. Die Vereinbarung wurde in mehreren Punkten vereinfacht und um eine verpflichtende Anlage ergänzt. Ab sofort muss die BFD-Vereinbarung nur noch in zwei Ausfertigungen eingereicht werden. (Ausnahme: Incomer-Vereinbarungen erfordern weiterhin drei Exemplare, da das Bundesamt hier ein eigenen Original aufbewahrt.) Bitte nutzen Sie für Ihre BFD-Vereinbarungen die jeweils aktuelle Vorlage samt Anlage - zu finden in unserem Download-Bereich.
Folgt ein BFD mit einem Abstand von weniger als 4 Wochen auf eine frühere SV-pflichtige Beschäftigung (z.B. Ferienjob), so fällt für die Einsatzstelle ein um etwa 70,- EUR erhöhter Beitrag zur Arbeitslosenversicherung an. Ausnahme: Folgt der BFD auf einen bereits geleisteten Freiwilligendienst (z.B. bei Einsatzstellen-Wechsel) soll künftig kein erhöhter Beitrag anfallen. Eine entsprechende Änderung befindet sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren. Wir informieren an dieser Stelle laufend. WICHTIG: Einsatzstellen sollten frühere Beschäftigungen vor Abschluss der BFD-Vereinbarung bei den Freiwilligen erfragen und entsprechende Kosten für den AV-Beitrag einplanen.
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Von der Anerkennung als Einsatzstelle bis zur Betreuung von Freiwilligen: Hier erhalten Sie alle Informationen.
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