Bundesfreiwilligendienst

Einfach mal ausbrechen, um etwas Gutes zu tun – das geht mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) beim BUND. Und zwar in jedem Alter! Hier finden Einsatzstellen, Freiwillige und Interessierte alle Infos rund um den BFD im Umwelt- und Naturschutz.

Der BFD bietet zahlreiche Möglichkeiten für ökologisches Engagement. In einem Zeitraum von mindestens sechs, in der Regel jedoch 12 Monaten, können Sie praktische Erfahrungen sammeln, sich beruflich orientieren, Ihre Kompetenzen erweitern – und die Welt ein kleines Stückchen besser machen. Die BFD-Zentralstelle beim BUND unterstützt Sie dabei.
Unser Film zeigt, warum ein Bundesfreiwilligendienst beim BUND so besonders ist: 

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Aktuelles

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BFD-Sprecher*innen-Wahl 2026: ab 03. September registrieren

Im Herbst 2026 werden die neuen BFD-Bundessprecher*innen gewählt. Sie vertreten zentralstellenübergreifend für eine Amtszeit von jeweils einem Jahr die Interessen der Freiwilligen gegenüber den Programmträgern BMBFSFJ und BAFzA sowie gegenüber Einsatzstellen und Zentralstellen und beteiligen sich an der Weiterentwicklung des BFD. 

  • Wählen dürfen alle Freiwilligen, deren BFD im Registrierungszeitraum 03.09.26 - 02.11.26 läuft und die sich in dieser Zeit im Wählerverzeichnis registriert haben.
  • Wer registriert ist, darf sich auch selbst zur Wahl aufstellen lassen.
  • Alle Infos zu Wahlverfahren, Registrierung und Kandidatur unter: www.bundessprecherwahl.de
Höhe BFD-Taschengeld

Die Höhe des monatlichen BFD-Taschengelds wird in der Vereinbarung zwischen Einsatzstelle und Freiwilligen geregelt. Zu berücksichtigen sind die nachfolgenden Vorgaben. 

  • Gleichstellungsgebot: Sind mehrere Freiwillige parallel in der gleichen Einsatzstelle beschäftigt, müssen diese bei gleichwertigen Aufgaben und gleicher Wochenstunden das gleiche Taschengeld erhalten.
  • Ober-/Untergrenze: Das gesetzliche Taschengeld-Maximum liegt aktuell bei 676,- EUR pro Monat für einen Vollzeit-BFD. Bei Vereinbarungen, die über die Zentralstelle BUND laufen, sollte ein Taschengeld-Mininum von 250,- EUR (Vollzeit-BFD) bzw. 220,- EUR (Teilzeit-BFD) nicht unterschritten werden.
  • BAFzA-Zuschuss: Taschengeldzahlungen und SV-Beiträge der Einsatzstellen werden mit 300,- bzw. 400,- EUR pro BFD pro Monat bezuschusst. Diese Mittel werden explizit für Zahlungen zugunsten der Freiwilligen bereitgestellt. Nicht abgerufene Zuschüsse verfallen. Das Taschengeld sollte daher so ausgestaltet sein, dass der Zuschuss mindestens ausgeschöpft wird. Höhere Taschengelder sind bis zur geltenden Obergrenze möglich. Für Änderungen der Taschengeldhöhe bei laufendem BFD senden Sie bitte die ausgefüllte Änderungsvereinbarung an astrid.junius(at)bund.net.

 

 

 

SV-Beiträge in BFD-Vereinbarungen

Beim Aufsetzen von BFD-Vereinbarungen bitten wir Sie zu beachten, dass die Sozialversicherungsbeiträge aktuell mit ca. 42% der sozialversicherungspflichtigen Leistungen anzusetzen sind. 

Voraussetzung Volljährigkeit

Das pädagogische Konzept und die Strukturen der Zentralstelle BUND sind auf einen BFD für (junge und ältere) Erwachsene ausgerichtet. 

  • Ab dem BFD-Jahrgang 2025/26 muss bei allen neuen BFD-Vereinbarungen die Voraussetzung Volljährigkeit zu Dienstbeginn erfüllt sein.
  • Bezüglich der Zielgruppe jüngerer Menschen verweisen wir auf das Angebot der Jugendfreiwilligendienste

Zentralstelle

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V.


Kaiserin-Augusta-Allee 5 10553 Berlin E-Mail schreiben Tel.: +49 302 7586437

Downloads

Hier finden Sie alle Formulare, Merkblätter und Leitfäden:

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Information in English

Vielfalt und Teilhabe

Hier finden Sie Materialien zum Thema Diversitätsorientierung im BFD.

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