Wie die sogenannte "Koexistenz" der drei Produktionsweisen rechtlich gestaltet wird, wird seit Jahren heftig diskutiert.
Das geltende Gentechnikgesetz regelt, unter welchen Bedingungen gentechnisch veränderte Pflanzen in Deutschland erforscht und angebaut werden dürfen. Dieses ist 2008 in Kraft getreten. Zeitgleich wurde die "Gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen" verabschiedet. Sie legt wiederum fest, wie die Koexistenz einer Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik funktionieren soll.
Gentechnische Kontamination vorprogrammiert
Das geltende Gentechnikgesetz legt den Abstand von Feldern mit und ohne Gentech-Mais fest. Dieser beträgt zu konventionell bewirtschafteten Feldern 150 Meter, zu biologisch bewirtschafteten 300 Meter. Sowohl 150 als auch 300 Meter Abstand werden regelmäßig und dauerhaft zur Kontamination des normalen Maises führen. Damit ist das Schutzgut gentechnikfreie Landwirtschaft passé. Abstände zu Saatgutproduktionsflächen und zu Schutzgebieten sind im Gesetz gar nicht geregelt. Eine Studie aus dem Jahr 2014 zeigt, dass Maispollen eine Entfernung von bis zu 4,5 Kilometer zurücklegen kann.
Bauern und Bäuerinnen, die Gentech-Pflanzen anbauen, können sich mit ihren Nachbar*innen darauf verständigen, nichts gegen gentechnische Verunreinigungen zu unternehmen, z. B. keine Mindestabstände einzuhalten und auf eine Reinigung gemeinsam genutzter Maschinen zu verzichten. Über private Absprachen kann das Gesetz ausgehebelt werden. Betroffen sind davon auch Dritte: Bauern und Bäuerinnen aus der unmittelbaren oder mittelbaren Nachbarschaft und möglicherweise auch Lebensmittelverarbeiter und -händler, die die Ernten und die daraus gewonnenen Produkte kaufen. Über die privaten Absprachen ist einer flächendeckenden, unkontrollierbaren Verbreitung gentechnisch veränderter Organismen Tür und Tor geöffnet.
Weitere Kontaminationsquellen
Der Anbau von Gentech-Pflanzen würde die Freiheit der Bauern und Bäuerinnen und Verbraucher*innen massiv beeinträchtigen, sich auch in Zukunft noch für garantiert gentechnikfreie Produkte zu entscheiden. Im Saatgut, auf dem Feld, über gemeinsame Maschinennutzung bei Aussaat und Ernte, während Lagerung, Transport und Verarbeitung – überall ist es möglich, dass Gentech-Pflanzen biologische und konventionelle Produkte verunreinigen. Je mehr gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, desto schwieriger wird eine strikte Trennung.
Die Folge: Der Aufwand, Verunreinigungen zu vermeiden, wird steigen, gentechnische Kontaminationen können von der Ausnahme zur Regel werden.
Verunreinigungsquellen im landwirtschaftlichen Alltag
Arbeitsschritt | Verunreinigung durch |
Saatbettvorbereitung | gentechnisch veränderte Samen aus Stroh und Hofdünger |
Aussaat | kontaminiertes Saatgut aus Samenbanken |
Wachstum und Pflegemaßnahmen | Einkreuzung durch Pollen und Wind |
Ernte | Vermischung in Erntemaschinen |
Nacherntemaßnahmen | Vorkulturen (Durchwuchs) |
Lagerung und Verarbeitung | Vermischung bei Lagerung und Verarbeitung (Ernte sowie Erntenebenprodukte) |
Transport | Vermischung |