Attraktiv wird die Agro-Gentechnik für die Saatgutindustrie vor allem durch das Patentrecht. Der Rechtsrahmen, der in den vergangenen Jahrzehnten sowohl in den USA als auch in Europa geschaffen wurde, privilegiert die Gentechnik in einem Maße, dass herkömmliche Züchtung ins Hintertreffen zu geraten droht.
Zum einen ermöglicht ein einziger technischer Schritt – der Einbau eines oder mehrerer Gene – die Aneignung einer Vielzahl von Pflanzenarten. So umfasst das Patent EP546090 von Monsanto 18 Pflanzenarten, die eine Resistenz gegen das firmeneigene Herbizid "Roundup" enthalten. Zum anderen ist der Patentschutz weitaus umfangreicher als klassischer Sortenschutz: Er umfasst neben Saatgut und Pflanze auch deren Nachkommen und Ernteprodukte.
Die Abhängigkeit von einigen wenigen Saatzuchtfirmen wird erhöht
Wenn Landwirt*innen gentechnisch veränderte Sorten anbauen, müssen sie den Saatzuchtfirmen, die Inhaber der Patente sind (und im Fall von Raps, Mais und Soja das dazugehörige Herbizid gleich mit verkaufen) Technologiegebühren bezahlen. Der eigene Nachbau ist dann nur noch nach Genehmigung durch den Patentinhaber und Bezahlung der Gebühren möglich. Das heißt, mit dem Einsatz der Agro-Gentechnik erhöht sich für die Landwirt*innen die Abhängigkeit von einigen wenigen Saatzuchtfirmen, denn sie können nicht mehr allein über Anbaumaßnahmen, den Einsatz von Spritz- und Düngemitteln, den Umgang mit der Ernte und über die Vermarktung entscheiden.
Den Markt für gentechnisch verändertes Saatgut teilen sich sechs multinationale Konzerne: Monsanto, Syngenta, Bayer, Dow, BASF und DuPont/Pioneer. Alle sind ihrer Herkunft nach Chemieunternehmen. Monsanto hält einen Anteil von knapp 90 Prozent und ist – nach dem Aufkauf einer Vielzahl von Firmen – seit 2005 größtes Saatgutunternehmen der Welt.
Patenschutz jetzt auch für konventionelle Züchtungsverfahren und Produkte?
Nach der Devise "von der Gentechnik lernen, heißt siegen lernen" versuchen die Konzerne zunehmend, Patentschutz auch für konventionell gezüchtete Tiere und Pflanzen sowie auf konventionelle Züchtungsverfahren zu reklamieren. Über ein Jahrzehnt wurde am Europäischen Patentamt über einen Patentanspruch auf einen mit konventionellen Verfahren gezüchteten Brokkoli und eine Tomate verhandelt. Im März 2015 hat die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) eine Entscheidung getroffen, die in sich widersprüchlich ist. Danach dürfen Patente auf Pflanzen und Tiere, die aus konventionellen Züchtungsverfahren hervorgehen, weiterhin erteilt werden. Allerdings sind laut dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren verboten. Das heißt: Die Verfahren sind nicht patentierbar, aber die Produkte. Damit haben die Konzerne ihre Interessen durchgesetzt.