Geldscheine stecken in Heizung.

Heizungsgesetz – Alles Wichtige zum GEG, Gasheizung und den Plänen ab 2026

Was ist das Heizungsgesetz?

Streng genommen gibt es gar kein Heizungsgesetz sondern das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GEG legt fest, wie Gebäude energetisch gebaut, saniert und betrieben werden müssen, um Energie zu sparen und Treibhausgase zu reduzieren. Es regelt Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude, Heizungen und Energieausweise. Als Heizungsgesetz werden in der medialen und politischen Debatte vor allem die Regeln zum Tausch von Heizungen innerhalb des GEG bezeichnet.

Was wird im Heizungsgesetz geregelt?

Ein Mann installiert eine Wärmepumpe. Wärmepumpen sind eine günstige und gleichzeitig klimaschonende Alternative zu fossilem Heizen.  (Bild: Welcomia via canva.com)

Mit den vorgelegten Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) will die Bundesregierung das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend abschwächen. Die bisher geltende Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, soll entfallen. Stattdessen sollen Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden können, solange sie perspektivisch mit vermeintlich grünen Brennstoffen betrieben werden. Der BUND lehnt diese Vorschläge ab und erklärt, warum die neuen Regeln ein Frontalangriff auf den Klimaschutz sind und vielen Verbraucher*innen eine Kostenfalle droht.

Was wird in den Eckpunkten des neuen „Heizungsgesetz“ vorgeschlagen?

Mit dem neuen Heizungsgesetz sollen laut Bundesregierung auch weiterhin klimaschädliche Öl- und Gasheizungen betrieben werden dürfen. Diese sollen in Zukunft mit vermeintlich klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan betrieben werden. Die Gasnetzbetreiber sollen verpflichtet werden, ihrem fossilen Erdgas einen wachsenden Anteil „grüner“ Brennstoffe“ beizumischen – also Wasserstoff und Biomethan. Deren Anteil soll ab 2028 ein Prozent der gelieferten Gasmenge betragen und in Zukunft steigen. Haushalte selbst haben darauf keinen Einfluss.

“Grüne” Brennstoffe

Für neue Öl- und Gasheizungen soll die so genannten „Bio-Treppe“ gelten. Wer ab 2029 eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, muss dann einen Gas- bzw. Öl-Tarif finden, der eine Quote von 10 Prozent solcher „grünen“ Brennstoffe zusichert. Wie steil die „Bio-Treppe“ ist, also zu welchen Zeitpunkten sich die Quote nach 2029 erhöht, lässt die Bundesregierung bislang offen. Im Eckpunktepapier ist lediglich von drei Schritte bis 2040 die Rede.

Warum sind die Vorschläge eine Gefahr für Umwelt und das Klima?

Durch die Quoten entsteht der Eindruck, man könne mit der Beimischung klimafreundlich mit Gas oder Öl heizen. Genau das ist jedoch falsch. Diese Brennstoffe stehen nur in sehr begrenzten Mengen zur Verfügung und werden in anderen Bereichen dringender gebraucht, etwa in der Industrie. Im Vergleich zu einer Wärmepumpe sind sie zudem hochgradig ineffizient. Die Biomethanproduktion in Deutschland ist damit kaum nachhaltig auszubauen. Eine Erfüllung der Quoten über physische Importe oder den Zukauf von Zertifikaten ist mit Blick auf die angestrebte Energieunabhängigkeit und deren unsichere Herkunft nicht sinnvoll. Selbst wenn es gelänge, genügend Biogas oder -öl zu erzeugen, wäre damit Klimaneutralität nicht wirklich erreichbar. Selbst wenn es gelänge, genügend Biogas oder -öl zu erzeugen, wäre damit Klimaneutralität nicht wirklich erreichbar. So entweicht aus Leckagen in der Produktionskette Methan, das den Klimawandel als extrem wirkungsvolle Treibhausgas noch weiter angeheizt. 

Energiepflanzen führen zu schlechter Klimabilanz

Einen klaren Klimavorteil gegenüber fossilem Erdgas bietet Biomethan vor allem dann, wenn es aus Gülle, Reststoffen oder Bioabfällen erzeugt wird. Der Einsatz von Energiepflanzen wie Mais – wie in Deutschland zu 40 Prozent der Fall – führt über die gesamte Produktionskette aufgrund von Düngung, möglichen Landnutzungsänderungen und Methanemissionen zu einer schlechten Klimabilanz, die nur geringfügig besser als die von fossilem Erdgas ist. Der intensive Maisanbau kann zudem Bodenerosion, Nährstoffeinträge in Gewässer sowie negative Auswirkungen auf die Biodiversität verursachen, insbesondere bei hohen Maisanteilen in der Fruchtfolge und großflächigen Monokulturen.

Selbst die Bundesregierung schätzt die Klimawirkung der Quote gering ein. Sie soll die Quote bis 2030 mindestens 2 Millionen Tonnen CO₂ einsparen. Zum Vergleich: Das bisherige Gebäudeenergiegesetz führt allein im Jahr 2030 zu CO2-Einsparungen von rund 12 Mio. Tonnen. Eine Studie des Öko-Instituts zeigt klar: Mit dem neuen GMG vergrößert sich die ohnehin schon beachtliche Lücke im Gebäudesektor zu Erreichung der Klimaziele drastisch.

Warum droht durch das neue Gebäudeenergiegesetz Unsicherheit?

Deutschland hat sich national im Klimaschutzgesetz sowie international durch das Pariser Klimaabkommen zu den Klimazielen verpflichtet. Mit den geplanten Änderungen können diese absehbar nicht eingehalten werden. Mehrere Rechtsgutachten weisen darauf hin, dass eine bloße Abschaffung der Regeln zum Heizungstausch mit Blick auf das Grundgesetz nicht rechtens und somit potentiell gerichtlich angreifbar wäre. Eine Verfehlung der Ziele würde außerdem Milliarden kosten, da Deutschland teure Ausgleichszertifikate von anderen EU-Ländern kaufen müsste, die die Klimaziele einhalten. Die Wärmewende hat zudem bereits begonnen. Menschen steigen auf klimafreundliche Heizungen wie die Wärmepumpe um, die Heizungsbranche hat sich darauf eingestellt und die kommunale Wärmeplanung läuft. Zu suggerieren Gasnetze könnten in Zukunft durch den Einsatz „grüner Gase“ weiter betrieben werden, schafft bei Kommunen und Stadtwerken Unsicherheiten in Bezug auf deren Stilllegung und den Ausbau von Wärmenetzen.

Was bedeutet das neue Gesetz für Verbraucher*innen?

Nach Berechnungen des Wuppertal Instituts und des IW Köln könnten die Gaspreise durch eine Beimischungsquote bis 2040 um bis zu 25 Prozent steigen. Zudem sind bereits heute Biomethan-Gastarife im Schnitt 15 Ct/kWh teurer, wenn sie mindestens 65 Prozent Biomethan enthalten. Weil schon jetzt durch Prognosen klar wird, dass immer mehr Menschen das Gasnetz in Richtung Wärmepumpe oder Wärmenetze verlassen, wird es nochmal teurer für verbleibende Gaskund*innen. Denn sie müssen die steigenden Netzentgelte weiter bezahlen. Bis 2045 könnten diese sich verzehnfachen und für einen Drei-Personen-Haushalt bis zu 4300 Euro pro Jahr betragen.

Was bedeuten die Vorschläge für Mieter*innen?

Mieter*innen können nicht selbst darüber bestimmen, welche Heizung ihr Vermieter*in einbaut. Mit den vorgeschlagenen Änderungen durch die Bundesregierung droht nun vor allem für sie teure Heizkosten, durch steigende Brennstoffpreise und Netzentgelte. Der BUND setzt sich deshalb dafür ein, dass Mieter*innen vor hohen Betriebskosten von Gasheizungen geschützt werden.

Was sollten Eigentümer*in beachten, wenn ein Heizungstausch ansteht?

Es ist weder ökonomisch noch ökologisch ratsam, für Eigentümer*innen eine neue Gas- oder Ölheizung einzubauen. Bis zur Verabschiedung des neuen GMG gelten die Anforderungen des Gebäudenergiegesetzes. Neu eingebaute Heizungsanlagen – in Neubaugebieten – müssen seit 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Als erneuerbare Energien werden im bisherigen Gesetz unter anderem definiert:

  • Wärmepumpen
  • ein Anschluss ans Wärmenetz
  • Solarthermie-Anlagen
  • Pelletheizungen
  • bestimmte Hybridheizungen, die fossile und erneuerbare Wärme kombinieren.

Unter Umständen, falls ein Wasserstoffnetz geplant ist, könnten auch „H2-ready“-Heizungen eingebaut werden. Wasserstoff wird jedoch auf absehbare Zeit nicht in ausreichenden Mengen verfügbar sein. Das würde das Heizen absehbar sehr teuer machen. Auch wenn durch die Eckpunkte des neuen Gesetzes droht, dass die 65-Prozent-Regelungen gekippt wird, rät der BUND strikt davon ab sich eine neue Öl- oder Gasheizungen einbauen zu lassen. Eigentümer*innen sollten sich unabhängig beraten lassen und immer eine Abschätzung der Betriebskosten für die gesamte Lebensdauer der Heizung vornehmen. In der überwiegenden Mehrzahl der Fällen wird der Einbau einer Wärmepumpe oder der Anschluss an ein Wärmenetz die beste Option darstellen.

Nächste Schritte

Bisher liegen nur die Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes vor. Bis Juli 2026 will die Bundesregierung ein vollständiges Gesetz beschließen. Der BUND lehnt die aktuellen Vorschläger ab und mahnt vor einem Festhalten an teuren und klimaschädlichen Heizungen.

Der BUND fordert:

  • Klares Bekenntnis zu erneuerbarem Heizen! Die Leitplanken zum Heizungstausch des bisherigen Gesetzes müssen beibehalten werden. Das beinhaltet insbesondere die Regel, neu eingebaute Heizungsanlagen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben.
  • Heizen darf nicht zum Luxus werden! Brennstoffe wie Biomethan oder Wasserstoff sind knapp. Eine verpflichtende Beimischung führt zu Preissteigerungen beim Heizen und mehr klimaschädlichen Emissionen.
  • Klimaziele einhalten! Schon jetzt hinkt der Gebäudebereich beim Klimaschutz hinterher. Es braucht einen Modernisierungs-Booster, damit Gebäude zukunftsfest werden. Dazu gehört: Heizen mit Erneuerbaren muss gestärkt statt geschwächt werden.
  • Wärmewende sozial ausrichten! Die Politik darf Menschen nicht in die Heizkostenfalle laufen lassen. Mietende müssen vor stark steigenden Heizkostenrechnungen und hohen Umlagen für Sanierungen geschützt, Haushalte mit geringem Einkommen beim Umstieg auf erneuerbare Heizungen finanziell unterstützt werden.

Jetzt im Podcast: Wie werden wir in Zukunft heizen?

In der ersten Folge des Podcasts "BUNDfunk" sprechen Niklas (Audioredakteur) und Julius (Referent für Klima- und Energiepolitik) über das Heizungsgesetz. Dazu gibt es praktische Tipps an die Hand – seien es Argumente wie sich der Vermieter von einer Wärmepumpe überzeugen lässt oder eine Checkliste für den eigenen Wärmepumpenkauf.

Jetzt reinhören

Hintergrund: Geschenk an die Gaslobby und wachsende Klimaschutzlücke

Die Förderung und Nutzung von Erdgas sind teuer, zerstören Umwelt und Klima und machen Deutschland abhängig von anderen Ländern.  (Foto: cwizner via canva)

Das Konzept einer Grüngasquote wurde maßgeblich von der Gaswirtschaft (u.a. Verband für die Gas- und Wasserstoffwirtschaft) vorangetrieben. Diese profitiert, wenn Mieter*innen weiter vom Gasnetz abhängig sind oder Eigentümer*innen sich für Biogastarife mit unsicherer Preisentwicklung entscheiden. Die verantwortliche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche treibt diese Gas-Agenda weiter voran. Sie war jahrelang Chefin bei Westenergie, einer Tochtergesellschaft des E.ON-Konzerns. Unternehmen wie diese profitieren unmittelbar von der Verlängerung des fossilen Geschäftsmodells.

Klimaschutz im Gebäudesektor

Dabei ist Klimaschutz im Gebäudesektor unerlässlich, denn noch immer werden drei Viertel der Gebäude in Deutschland werden mit Öl und Erdgas beheizt. Allein der Gebäudebetrieb ist für 30 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich und für 35 Prozent des Energieverbrauchs. In den vergangenen Jahren hat der Gebäudesektor die im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Ziele zur Einsparung von Treibhausgasen verfehlt. Es braucht also eine Wärmewende, um Klimaschutz im Gebäudesektor voranzutreiben. Diese Transformation hat bereits begonnen. Menschen steigen auf klimafreundliche Heizungen wie die Wärmepumpe um, die Heizungsbranche hat sich darauf eingestellt und die kommunale Wärmeplanung läuft. Das Ziel des GEG ist, die Heizkosten und den Energieverbrauch zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

So setzen Sie sich für den Gasausstieg ein

Mit Ihrer Spende setzen Sie sich mit uns für den sofortigen Stopp der Naturzerstörung, den konsequenten Gasausstieg sowie eine naturverträgliche Energiewende ein. Beispiele, wie Ihre Spende hilft:

  • Mit 25 Euro helfen Sie, die Öffentlichkeit mit In­fo­materialien und Auf­klärungskam­pagnen für den Kli­ma­schutz zu sensibilisieren.
  • Mit 50 Euro stärken Sie den politischen Druck und fordern den Ausstieg aus fossilen Energien und eine sozial gerechte Klimapolitik.
  • Mit 100 Euro unterstützen Sie juristische Schritte gegen klimaschädliche Gesetze und Bauvorhaben sowie fehlende Maßnahmen für den Klimaschutz.

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