Geldscheine stecken in Heizung.

Heizungsgesetz – Alles Wichtige zum GEG, Gasheizung und den Plänen ab 2025

Was ist das Heizungsgesetz?

Streng genommen gibt es gar kein Heizungsgesetz sondern das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GEG legt fest, wie Gebäude energetisch gebaut, saniert und betrieben werden müssen, um Energie zu sparen und Treibhausgase zu reduzieren. Es regelt Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude, Heizungen und Energieausweise. Als Heizungsgesetz werden in der medialen und politischen Debatte vor allem die Regeln zum Tausch von Heizungen innerhalb des GEG bezeichnet.

Was wird im Heizungsgesetz geregelt?

Ein Mann installiert eine Wärmepumpe. Wärmepumpen sind eine günstige und gleichzeitig klimaschonende Alternative zu fossilem Heizen.  (Bild: Welcomia via canva.com)

Was gilt für neue Heizungen?

Neu eingebaute Heizungsanlagen müssen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Seit Januar 2024 gilt das zunächst nur für Neubaugebiete.
Als erneuerbare Energien werden im Gesetz unter anderem definiert:

  • Wärmepumpen
  • ein Anschluss ans Wärmenetz
  • Solarthermie-Anlagen
  • Pelletheizungen
  • bestimmte Hybridheizungen, die fossile und erneuerbare Wärme kombinieren.

In Gebieten, in denen ein Wasserstoffnetz geplant werden soll, fallen auch sogenannte „H2-ready“-Heizungen darunter. Aktuell gibt es diese Geräte jedoch noch gar nicht und es ist auch unklar, ob sie jemals mit Wasserstoff beliefert werden. Auch wenn sie später verfügbar sind, ist Wasserstoff enorm energieintensiv, oft nicht klimaneutral und voraussichtlich auch nicht in großen Mengen vorhanden. Das macht das Heizen mit Wasserstoff absehbar sehr teuer. Der BUND rät von dieser Option klar ab.

Was gilt für bestehende Heizungen?

Ab Januar 2045 ist für alle fossilen Brennstoffe Schluss. Das betrifft auch Heizungen, die vor dem GEG eingebaut wurden. Bis dahin regeln die neuen Vorgaben nur, welche Technik eingebaut werden darf, wenn sowieso ein Heizungstausch ansteht.

Neu eingebaute Heizungsanlagen müssen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Gebäude im Bestand gilt diese Vorgabe erst dann, wenn die Kommune einen Wärmeplan vorgelegt hat. Städte ab 100.000 Einwohner*innen haben dafür bis spätestens Mitte 2026 Zeit, kleinere Kommunen bis spätestens Mitte 2028. Außerdem gelten Übergangsfristen, zum Beispiel, wenn Ihre Heizung plötzlich kaputtgeht.

Um eine spätere Umrüstung zu vermeiden, sich vor Kostenfallen zu schützen und das Klima zu schützen, empfiehlt der BUND: Warten Sie nicht, sondern bringen Sie Ihre Heizung schnellstmöglich auf Klimakurs!

Was gilt für Mieter*innen?

Vermieter*innen können bis zu zehn Prozent der Kosten einer neuen oder modernisierten Heizungsanlage auf Mieter*innen umlegen. Verzichten Vermieter*innen auf die staatliche Förderung, können sie maximal acht Prozent der Kosten umlegen.

Für beide Fälle gilt eine Deckelung der Umlage. Die monatliche Kaltmiete darf durch den Heizungstausch pro Quadratmeter um maximal 50 Cent steigen. Weitere Kosten können jedoch durch zusätzliche Maßnahmen am Gebäude entstehen. Insgesamt darf die Miete um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen.

Hintergrund und Ziele des GEG

Die Förderung und Nutzung von Erdgas sind teuer, zerstören Umwelt und Klima und machen Deutschland abhängig von anderen Ländern.  (Foto: cwizner via canva)

Drei Viertel der Gebäude in Deutschland werden immer noch mit Öl und Erdgas beheizt. Allein der Gebäudebetrieb ist für 30 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich und für 35 Prozent des Energieverbrauchs. In den vergangenen Jahren hat der Gebäudesektor die im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Ziele zur Einsparung von Treibhausgasen verfehlt. Das Ziel des GEG ist, die Heizkosten und den Energieverbrauch zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Seit wann gilt das Heizungsgesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz wurde bereits 2020 von der schwarz-roten Koalition eingeführt. Die Ampel-Koalition überarbeitete vor allem die Regelung zum Heizungstausch. Diese trat zum Januar 2024 in Kraft. Im Bundestagswahlkampf 2025 kündigte die Union an, das sogenannte Heizungsgesetz abschaffen zu wollen. So steht es nun auch im Koalitionsvertrag. Ein Verfahren zur Gesetzesänderung läuft bisher noch nicht.

Wie geht es mit dem Heizungsgesetz weiter?

Was möchte die CDU am Heizungsgesetz verändern?

Mit ihrer Ankündigung, das sogenannte Heizungsgesetz abzuschaffen, sorgt CDU-Ministerin Katherina Reiche für Verunsicherung bei Verbraucher*innen, Kommunen und in der Heizungsbranche. Laut Koalitionsvertrag soll das neue GEG „technologieoffener, flexibler und einfacher“ werden. Was genau damit gemeint ist, bleibt bislang unklar. Bis zum Ende des Jahres 2025 sollen Eckpunkte für eine Reform veröffentlicht werden.

Entgegen dem Ansatz der Union sind sich jedoch fast alle Akteure einig: Statt die Regeln zum Heizungstausch grundlegend zu verändern, muss die Wärmewende vor allem kontinuierlich und planbar werden.

Heizungsgesetz rückgängig machen oder abschaffen – wie realistisch ist das?

Deutschland hat sich national im Klimaschutzgesetz sowie international durch das Pariser Klimaabkommen zu den Klimazielen verpflichtet. Ohne ein starkes GEG kann das nicht eingehalten werden. Mehrere Rechtsgutachten weisen darauf hin, dass eine bloße Abschaffung der Regeln zum Heizungstausch nicht rechtens wäre. Eine Verfehlung der Ziele würde außerdem Milliarden kosten, da Deutschland teure Ausgleichszertifikate von anderen EU-Ländern kaufen müsste, die die Klimaziele einhalten.

Die Wärmewende hat zudem bereits begonnen. Menschen steigen auf klimafreundliche Heizungen wie die Wärmepumpe um, die Heizungsbranche hat sich darauf eingestellt und die kommunale Wärmeplanung läuft. Deshalb braucht es jetzt vor allem Planungssicherheit statt weiterer Verunsicherung.

Was fordert der BUND zum GEG?

  • Die Leitplanken zum Heizungstausch müssen beibehalten werden. Das beinhaltet insbesondere die Regel, neu eingebaute Heizungsanlagen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben.
  • Dezentrale Wasserstoffheizungen (sogenannte H2-ready Heizungen) sollten als Möglichkeit, die Vorgaben zu erfüllen, aus dem Gesetz gestrichen werden.
  • Soziale Ausgleichsmechanismen im Mietrecht und der Förderung müssen gestärkt statt zurückgenommen werden.

Jetzt im Podcast: Wie werden wir in Zukunft heizen?

In der ersten Folge des Podcasts "BUNDfunk" sprechen Niklas (Audioredakteur) und Julius (Referent für Klima- und Energiepolitik) über das Heizungsgesetz. Dazu gibt es praktische Tipps an die Hand – seien es Argumente wie sich der Vermieter von einer Wärmepumpe überzeugen lässt oder eine Checkliste für den eigenen Wärmepumpenkauf.

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FAQ zum Heizungsgesetz: Antworten auf weitere Fragen

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Worauf muss ich beim Einbau einer Wärmepumpe achten?

Bevor Sie Ihre alte Heizung austauschen, lohnt sich eine gründliche Bestandsaufnahme: Notieren Sie den aktuellen Energieverbrauch, die Heizkosten und den Zustand Ihrer bestehenden Anlage. Lassen Sie sich außerdem beraten – etwa durch eine*n Energieberater*in oder die Verbraucherzentrale. Eine fachgerechte Heizlastberechnung ist dabei unerlässlich, um die neue Anlage optimal auszulegen.

Falls vor dem Einbau größere Sanierungen notwendig sind, kann ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt werden. Dabei gilt es zu klären: Welche Maßnahmen sind sinnvoll, was hat Priorität, und in welcher Reihenfolge sollten sie umgesetzt werden? Oftmals können Wärmepumpen aber auch in Altbauten mit keinen oder nur kleinen Anpassungen wie dem Tausch einzelner Heizkörper effizient genutzt werden. Eine Fußbodenheizung ist dafür nicht zwingend notwendig. Eine bessere Dämmung bedeutet aber eine niedrigere Vorlauftemperatur, was die Wärmepumpe effizienter arbeiten lässt. Nicht zwingend notwendig, aber oft sinnvoll ist oft auch die Kombination mit einer eigenen Photovoltaikanlage auf dem Dach.

Holen Sie mehrere Angebote ein, vergleichen Sie die Preise und achten Sie bei Wärmepumpen auf hohe Energieeffizienz sowie den Einsatz natürlicher Kältemittel. Letzteres vermeidet die Umweltbelastung durch sogenannte Ewigkeitschemikalien (PFAS). Und ganz wichtig: Beantragen Sie die Förderung vor dem Kauf und der Auftragserteilung – sonst kann sie verfallen.

Welche Förderungen gibt es beim Heizungsgesetz?

Wenn Sie sich eine Heizung anschaffen, die im Gesetz als erneuerbar definiert ist, erhalten Sie eine staatliche Förderung von 30 Prozent. Wenn Sie mit dem Umstieg nicht auf den Wärmeplan der Kommune warten, bekommen Sie weitere 20 Prozent für den frühzeitigen Umstieg. Darüber hinaus können Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro weitere 30 Prozent erhalten. Die Förderung ist bei mehr als 70 Prozent gedeckelt. Weitere Maßnahmen wie beispielsweise die Wärmedämmung werden separat gefördert. Detaillierte Informationen zur Förderung finden Sie hier

Was sollen Wärmepläne vorgeben?

Die kommunale Wärmeplanung soll dazu dienen, dass Gebäudeeigentümer*innen absehen können, welche Versorgungsoptionen für ihr Gebiet vorgesehen sind und welche Heizungsvarianten ihnen in Zukunft zur Verfügung stehen werden. Die Planung soll dabei aus zwei Schritten bestehen. Erstens wird durch eine Bestandsanalyse der aktuelle Wärmebedarf und -verbrauch vor Ort ermittelt. Zweitens beinhaltet die Potenzialanalyse eine Untersuchung zukünftiger Wärmequellen und -infrastrukturen. Hierbei werden potenzielle erneuerbare Energiequellen und unvermeidbare Abwärmequellen bewertet, wie beispielsweise die Abwärme von Rechenzentren, Solarenergie, Geothermie. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sollen konkret zeigen, welche Gebiete vorzugsweise über zentrale Wärmenetze oder dezentrale Anlagen wie Wärmepumpen versorgt werden sollten. Sie müssen aber nicht bis zum Vorliegen eines Wärmeplans warten, bis Sie eine neue emissionsfreie Heizung einbauen. In der Regel sollte für diese ein Bestandsschutz unabhängig vom Wärmeplan ihrer Kommune gelten. Es ist dennoch zu empfehlen, sich vor einer Investition noch einmal über die aktuelle Rechtslage bei Ihnen vor Ort zu informieren.

Was gilt, wenn noch kein Wärmeplan vorliegt?

Bevor ein Wärmeplan vorliegt, dürfen Sie zwar noch eine Heizung einbauen, die vollständig mit fossiler Energie, also mit Erdöl oder Erdgas, betrieben wird. Vorgeschrieben ist jedoch, dass Sie sich vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung beraten lassen. Denn heizen mit fossiler Energie wird absehbar immer teurer. Wer ab Januar 2024 eine neue Gasheizung einbaut, muss zudem nachweisen, dass die Heizung ab 2029 zu mindestens 15 Prozent mit Bioenergie oder Wasserstoff beliefert wird. Die Quote steigt bis zum Jahr 2035 auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent Bioenergie oder Wasserstoff. Beide Energieträger sind nicht nur teuer, sondern können auch nur sehr begrenzt nachhaltig erzeugt werden – keine gute Option für den Klimaschutz im Heizungskeller.

Ist Heizen mit Holz eine gute Lösung?

Bei der Verbrennung von Holz werden Treibhausgase und Feinstaub freigesetzt. Den Wäldern geht es bereits jetzt sehr schlecht und Holz ist nur begrenzt verfügbar. Biomasseheizungen sollten Sie deshalb nur in Betracht ziehen, wenn der Anschluss an ein Wärmenetz oder der Einbau einer Wärmepumpe nicht möglich sind. Nutzen Sie nur hocheffiziente und saubere Reststoffe, etwa in Form von Holzhackschnitzeln oder Holzpellets. Die Heizung sollte außerdem einen Feinstaubfilter haben.

So setzen Sie sich für den Gasausstieg ein

Mit Ihrer Spende setzen Sie sich mit uns für den sofortigen Stopp der Naturzerstörung, den konsequenten Gasausstieg sowie eine naturverträgliche Energiewende ein. Beispiele, wie Ihre Spende hilft:

  • Mit 25 Euro helfen Sie, die Öffentlichkeit mit In­fo­materialien und Auf­klärungskam­pagnen für den Kli­ma­schutz zu sensibilisieren.
  • Mit 50 Euro stärken Sie den politischen Druck und fordern den Ausstieg aus fossilen Energien und eine sozial gerechte Klimapolitik.
  • Mit 100 Euro unterstützen Sie juristische Schritte gegen klimaschädliche Gesetze und Bauvorhaben sowie fehlende Maßnahmen für den Klimaschutz.

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