Klimaklage: Klimaschutz ist Menschenrecht

Das neue Klimaschutzgesetz ist gefährlich ambitionslos und reicht nicht, um die Pariser Klimaziele einzuhalten. Die Bundesregierung verstößt damit gegen das Grundgesetz. Darum reichen wir nun Verfassungsbeschwerde ein.

Lösungen im Kampf gegen die Klimakrise sind machbar, die Regierung aber verspielt wertvolle Zeit. Wirksamer Klimaschutz braucht ambitionierte Ziele, einen konsequenten Fahrplan für alle Sektoren und gezielte Maßnahmen.

Wir klagen mit dem Solarenergie Förderverein Deutschland e.V. (SFV) und vier weiteren Einzelkläger*innen, erneut vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen die Bundesregierung.

Wir müssen im Hier und Jetzt so handeln, dass die natürlichen Lebensgrundlagen für nachkommenden Generationen erhalten bleiben. Tun wir das nicht, zerstört der Klimawandel die Grundlagen unserer Freiheit. Die Bundesregierung muss dieses Recht wahren. Das gebietet unsere Verfassung. Klimaschutz ist Menschenrecht.

Warum wir klagen

 (Illustration: Sarah Heuzeroth)

Bundesverfassungsgericht: Klimaschutz ist Schutz der Freiheit

Erstritten wurde diese Klarheit vor Gericht: Im Jahr 2018 haben BUND und SFV gemeinsam eine erste Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die damalige Bundesregierung zu mehr Ehrgeiz beim Klimaschutz zu verpflichten. Andere Verbände und Einzelklagende folgten ab 2020. 2021 verurteilte das Bundesverfassungsgericht die Regierung, das Klimaschutzgesetz, welches die deutschen Klimaziele festlegt, nachzubessern.

Bundesregierung handelt nicht

Die Klimakrise aber spitzt sich weiter zu. Die Ziele und das Handeln der Bundesregierung klaffen immer weiter auseinander. Deutschland wird laut Expertenrat für Klimafragen die Klimaziele für 2030 und darüber hinaus Stand heute nicht erreichen.

Dem entsprechend hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unsere Klage im November 2023 stattgegeben. Die Bundesregierung wurde verpflichtet, auf Grundlage des Klimaschutzgesetzes sofort mehr Maßnahmen in den Bereichen Gebäude und Verkehr vorzulegen.

Aber anstatt der gerichtlichen Verurteilung nachzukommen, hat die die Regierung das Klimaschutzgesetz so abgeschwächt, dass die Zielerreichung noch unwahrscheinlicher wird.

Deutschland in der Pflicht

Die Zeit läuft ab. Wir brauchen dringend Klimaschutz mit Wumms.  (Jan Kräutle)

Zugleich schlägt die Klimawissenschaft Alarm. Denn das Fenster schließt sich, um die Auswirkungen des Klimawandels beherrschbar zu halten.

Um eine reale Chance zu haben, das Klima langfristig zu stabilisieren, muss der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad, auf jeden Fall deutlich unter 2 Grad begrenzt werden. Diesen Empfehlungen ist die Staatengemeinschaft mit dem Pariser Klimaabkommen gefolgt – auch Deutschland. Die Menge an Treibhausgasen, die wir global und als Land noch ausstoßen dürfen, ist stark begrenzt.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat das globalen Treibhausgasbudget jüngst neu berechnet und testiert: Deutschland hat bereits mehr klimaschädliche Gase ausgestoßen als uns zusteht, um die 1,5-Grad-Grenze nicht zu überschreiten. Die bisher gesteckten Klimaziele reichen nicht aus. Deutschland muss schneller klimaneutral werden!

Verantwortung für die künftigen Generationen

Wir berufen uns unter anderem auf den Artikel 20a des Grundgesetzes, der besagt:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Olaf Bandt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt  (Foto: Simone Neumann)

Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: 

„Anstatt mehr für das Klima zu tun, hat die Bundesregierung die Klimagesetzgebung sogar abgeschwächt. Das Klimaschutzgesetz wurde geschliffen und wesentlicher Elemente beraubt. Wir nehmen diese Untätigkeit nicht hin. Klimaschutz ist Menschenrecht – das haben die Wetterextreme dieses Jahres wieder eindrücklich bewiesen. Wir klagen Verantwortung ein, wir klagen auf Klimaschutz, der eine gute Zukunft möglich macht.”

Einzelkläger*innen

Kerstin Lopau, Ingenieurin Erneuerbare Engergien

„Ich baue konkrete Alternativen auf, aber das ist wie ein Tropfen auf den heißen Stein - wortwörtlich. Solange die Bundesregierung konsequenten Klimaschutz sabotiert, reicht es nicht. Die Bundesregierung soll im Sinne von uns Bürger*innen handeln, und dazu fordere ich sie mit der Klage auf.“

Karola Knuth, Studentin und Vorstand BUNDjugend

 „Die Regierung muss die Freiheiten heutiger und künftiger Generationen schützen, indem sie konsequenten Klimaschutz macht. Der Zickzack-Kurs riskiert unsere Zukunft und unser Recht auf Freiheit. Ich erhoffe mir, dass das höchste deutsche Gericht die Leitplanken für Klimaschutz klarer definiert.“

André Wendel, Busfahrer und Gewerkschaftsmitglied

„Wenn wir unseren Wohlstand trotz Klimakrise erhalten wollen, müssen wir unseren Verkehr radikal umbauen und ausreichend finanzieren. Damit können wir aber nicht irgendwann beginnen, das muss jetzt passieren. Ich will, dass wir konsequent das Klima schützen und dabei auf soziale Gerechtigkeit achten.“

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Dr. Mareike Bernhard, Assistenzärztin und Mutter

„Als Ärztin bin ich täglich mit den gesundheitlichen Folgen der Klimakrise konfrontiert. Auch bei uns steigt die Zahl der Hitzetoten, zehntausende waren es in den letzten Sommern europaweit. Angesichts des menschlichen Leids macht mich die Untätigkeit der Bundesregierung fassungslos.“

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Was wir anklagen

Das Verfassungsrecht verlangt ein wesentlich höheres Ambitionsniveau beim Klimaschutz. Schon heute ist das Klima-Budget Deutschlands erschöpft. Stattdessen hat die Bundesregierung mit der Reform des Klimaschutzgesetzes 2024 durch die Aufgabe der Sektorziele und die Abschwächung des Überprüfungsmechanismus bei der Treibhausgasreduktion den Klimaschutz noch weiter erschwert. Auch Deutschlands konkrete Klimamaßnahmen reichen bei weitem nicht.” Dadurch verstoße die deutsche Gesetzgebung gegen die Freiheitsrechte, das Recht auf Leben und Gesundheit und das Staatsziel Umweltschutz (Art. 2 Abs. 1, 2 Abs. 2, 20a GG). Denn der Klimawandel bedrohe die physischen Grundlagen unserer Freiheit, und auch eine lange verschleppte und dann in sehr kurzer Zeit anziehende Klimapolitik wäre nach dem BVerfG-Klima-Beschluss ein Grundrechtsproblem.

Jetzt handeln!

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Aktion für mehr Klimaschutz. Foto: Jörg Farys / BUND

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