EU erlaubt mehr Neonikotinoide in Lebensmitteln – 3-fache Erhöhung bei Weizen, auch Oliven besonders betroffen

Wenn die Grenzwerte von Pestiziden in Lebensmitteln zu oft überschritten werden, dann sollte man denken, dieser Stoff muss weniger eingesetzt oder gar verboten werden. Aber nicht so in der EU. Da werden die zulässigen Rückstandsmengen von der Kommission regelmäßig heraufgesetzt. So geschehen mal wieder bei dem Neonikotinoid Acetamiprid.

Der Stoff gehört zu den bienengefährdenden Insektiziden, die breit im Obst- und Gemüseanbau sowie auch bei Raps- und Getreideanbau eingesetzt werden. Acetamiprid wurde in der Vergangenheit weniger untersucht als andere Neonikotinoide. Das bedeutet aber keine geringere Giftigkeit. Genau wie Thiacloprid wird der Stoff schon in der Umwelt, im Wasser und in Nahrungsmittel wie Honig nachgewiesen. Thiacloprid kann die Entwicklung des Nervensystems beim Menschen beeinflussen. Bienen kann es ähnlich wie Thiacloprid beeinträchtigen, es schädigt das Nervensystem der Insekten und trägt wahrscheinlich zum Bienenvölkersterben bei.

Grenzwerterhöhungen sogar bei Grundnahrungsmitteln

Die EU-Kommission teilte im September 2016 in einer ihrer regelmäßigen Bekanntmachung die Änderung für Grenzwerte vieler Pestizide in verschiedenen Lebensmitteln mit. Mit von der Partie war diesmal auch Acetamiprid. Die erlaubte Menge des Nervengifts erhöhte sich für Tafeloliven um das 9-fache. Tomaten dürfen von jetzt an 0,5 Milligramm pro Kilogramm enthalten, Bohnen, Erbsen und Gewürzgurken 0,6. Bei Weizen gab es eine 3-fache Erhöhung, was sehr bedenklich ist, da Weizen eines unserer wichtigsten Grundnahrungsmittel ist.

Anfang 2017 legte die EU sogar noch nach: Die erlaubte Menge von Acetamiprid bei Spargel wurde um das 80-fache, bei Schweinefleisch um das 25-fache erhöht!

Die EU reagiert mit solchen Grenzwerterhöhungen auf den Druck der großen Bauernverbände und der Pestizidindustrie. Die Mitgliedstaaten wie Deutschland gucken billigend dabei zu, wie unser Essen immer mehr Gift enthalten darf. Drei Neonikotinoide sind seit 2013 wegen ihrer Gefährlichkeit für Bienen bereits teilweise verboten. Der BUND fordert ein umfassendes Verbot aller Neonikotinoide ohne Schlupflöcher. Der deutsche Landwirtschaftsminister muss sich dringend auf EU-Ebene dafür einsetzen.

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