Die Satzung des BUND e.V.

Die Satzung des BUND e.V. bildet die Grundlage für das Handeln des Vereins. Sie definiert seine Ziele, Aufgaben und Prinzipien sowie die Strukturen, durch die diese umgesetzt werden. Die folgenden Abschnitte geben einen Überblick über zentrale Inhalte der Satzung.

Der BUND verfolgt folgenden Zweck:

  • die Anwendung von Einsichten in ökologische Zusammenhänge als Grundlage für eine Bewertung der Landes- und Landschaftsentwicklung zu fördern
  • die Öffentlichkeit über alle bezüglich Umwelt- und Naturschutz relevanten Fragen zu informieren und insbesondere die Kenntnis der Umweltgefährdung in der Öffentlichkeit zu verbreiten,
  • einen wirkungsvollen Schutz des Lebens und der natürlichen Umwelt durchzusetzen,
  • die Verbraucher*innen über die umwelt- und gesundheitsrelevanten Auswirkungen von insbesondere auf dem Markt angebotenen Produkten und Dienstleistungen sowie Verhaltensweisen aufzuklären und zu beraten.

Entnommen aus §2 Absatz 1 der Satzung des BUND e.V.

Der BUND setzt sich ein für:

  • die Schaffung und Erhaltung einer menschenwürdigen Umwelt in einer das Leben fördernden gesunden Landschaft,
  • eine ökologische Bewertung aller das Leben beeinflussenden Maßnahmen,
  • eine sachgemäße und wirkungsvolle Erweiterung und Durchsetzung von Umwelt- und Naturschutzgesetzen,
  • den Arten- und Biotopschutz sowie den Tierschutz,
  • Naturschutz und Landschaftspflege,
  • die Förderung des Verständnisses für notwendige Schutzmaßnahmen in allen Kreisen der Bevölkerung, in der Jugend- und Erwachsenenbildung und insbesondere bei den verantwortlichen Persönlichkeiten in Politik, Verwaltung und Wirtschaft,
  • eine Verstärkung ökologischer Prinzipien in der Gesellschaft und insbesondere in den Schulen,
  • die Schaffung von Stiftungen und Bereitstellung von Spenden, die dem Umwelt- und Naturschutz dienen und
  • die Bildungsarbeit zum Schutz von und zum verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Umwelt sowie die aktive Förderung der Umweltbildung und der Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) im schulischen und außerschulischen Bereich.

Entnommen aus §2 Absatz 2 der Satzung des BUND e.V.

Der BUND vertritt demokratische Werte

Der BUND steht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland; er ist überparteilich und überkonfessionell und vertritt den Grundsatz weltanschaulicher und religiöser Toleranz. Rassistische, fremdenfeindliche und menschenrechtswidrige Auffassungen sind mit dem Grundsatz des Vereins unvereinbar.

Entnommen aus §2 Absatz 4 der Satzung des BUND e.V.

Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung des BUND

Der BUND dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Entnommen aus §3 der Satzung des BUND e.V.

Weitere Satzungsinhalte

Die Satzung des BUND umfasst zahlreiche weitere Aspekte über die bereits genannten hinaus. Sie regelt die Arbeitsweise des BUND und beschreibt die verschiedenen Organe des Vereins:

Die Delegiertenversammlung setzt sich aus Mitgliedern verschiedener Organe sowie Delegierten der Landesverbände zusammen. Sie entscheidet unter anderem über Richtlinien und Arbeitsprogramme auf Bundesebene. Die Organisationsstruktur verdeutlicht, wie der BUND seinen demokratischen Anspruch erfüllt.

Darüber hinaus enthält die Satzung Bestimmungen zur BUNDjugend, zum Verhältnis der Landesverbände zum Bundesverband sowie zu weiteren allgemeinen Regelungen.

Details zu den einzelnen Aspekten finden Sie in der Satzung des BUND.

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