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Die Satzung des BUND e.V. bildet die Grundlage für das Handeln des Vereins. Sie definiert seine Ziele, Aufgaben und Prinzipien sowie die Strukturen, durch die diese umgesetzt werden. Die folgenden Abschnitte geben einen Überblick über zentrale Inhalte der Satzung.
Entnommen aus §2 Absatz 1 der Satzung des BUND e.V.
Entnommen aus §2 Absatz 2 der Satzung des BUND e.V.
Der BUND steht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland; er ist überparteilich und überkonfessionell und vertritt den Grundsatz weltanschaulicher und religiöser Toleranz. Rassistische, fremdenfeindliche und menschenrechtswidrige Auffassungen sind mit dem Grundsatz des Vereins unvereinbar.
Entnommen aus §2 Absatz 4 der Satzung des BUND e.V.
Der BUND dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Entnommen aus §3 der Satzung des BUND e.V.
Die Satzung des BUND umfasst zahlreiche weitere Aspekte über die bereits genannten hinaus. Sie regelt die Arbeitsweise des BUND und beschreibt die verschiedenen Organe des Vereins:
Die Delegiertenversammlung setzt sich aus Mitgliedern verschiedener Organe sowie Delegierten der Landesverbände zusammen. Sie entscheidet unter anderem über Richtlinien und Arbeitsprogramme auf Bundesebene. Die Organisationsstruktur verdeutlicht, wie der BUND seinen demokratischen Anspruch erfüllt.
Darüber hinaus enthält die Satzung Bestimmungen zur BUNDjugend, zum Verhältnis der Landesverbände zum Bundesverband sowie zu weiteren allgemeinen Regelungen.
Details zu den einzelnen Aspekten finden Sie in der Satzung des BUND.
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