
Klimaklage
Das neue Klimaschutzgesetz ist gefährlich ambitionslos und reicht nicht, um die Pariser Klimaziele einzuhalten. Die Bundesregierung verstößt damit gegen das Grundgesetz. Darum reichen wir Verfassungsbeschwerde ein.
Das Umweltverbandsklagerecht in Deutschland ermöglicht es Umweltverbänden, gegen Entscheidungen oder Handlungen von Behörden zu klagen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen könnten. Es ist ein wichtiges Instrument des Umweltschutzes, da es die Einhaltung von Umweltgesetzen sicherstellt, auch wenn einzelne Bürger*innen keine Klagerechte haben.
Das Umweltverbandsklagerecht stärkt den Umweltschutz, indem es sicherstellt, dass Umweltvorschriften eingehalten werden und Umweltverbände als "Anwälte der Natur" agieren können.
Das neue Klimaschutzgesetz ist gefährlich ambitionslos und reicht nicht, um die Pariser Klimaziele einzuhalten. Die Bundesregierung verstößt damit gegen das Grundgesetz. Darum reichen wir Verfassungsbeschwerde ein.
Der BUND klagt vor dem Bundesverfassungsgericht für eine wirksame Naturschutz-Gesetzgebung. Gemeinsam mit einer Reihe Einzelkläger*innen verklagen wir den Bundestag auf Erlass eines umfassenden gesetzlichen Naturschutzkonzepts. Wir müssen den Biodiversitätsverlust dringend stoppen.
Das Klagerecht als Umweltverband nutzen ebenfalls BUND-Landes- und Kreisverbände. So ist es möglich, auch vor Ort aktiv zu werden.
Das Umweltverbandsklagerecht basiert auf der EU-Richtlinie über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) sowie auf nationalen Gesetzen wie dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG).
Nur anerkannte Umweltverbände sind klageberechtigt. Diese müssen bestimmte Kriterien erfüllen (z. B. Gemeinnützigkeit, mindestens drei Jahre Tätigkeit im Umweltschutz).
Umweltverbände können gegen Genehmigungen, Planfeststellungsbeschlüsse oder andere Entscheidungen klagen, die möglicherweise gegen Umweltvorschriften verstoßen, insbesondere im Bereich des Naturschutzes, der Wasser- und Luftreinhaltung oder der Bauleitplanung. Die Klagemöglichkeit bezieht sich nur auf Verstöße gegen Umweltrecht.
Es handelt sich um ein verwaltungsrechtliches Verfahren. Die Verbände haben das Recht, Einsicht in behördliche Akten zu nehmen und rechtliche Schritte einzuleiten, wenn sie der Meinung sind, dass Umweltschutzgesetze nicht beachtet wurden.
In der Regel werden unsere Landesverbände aktiv und vertreten vor Ort die Interessen der Umwelt.
Persönlich klagen kann nur, wer selbst betroffen ist. Ziel bei einer Individualklage ist immer der Schutz der eigenen Rechte (z.B. Eigentum oder Gesundheit). Die Umweltverbandsklage schließt die Lücke, um Belange der Allgemeinheit zu schützen. Einzelne Personen sind aus verschiedenen Gründen oft nicht in der Lage ,eine Klage durchzuführen. Ihnen wird über das Verbandsklagerecht Zugang zu mehr Umweltgerechtigkeit gegeben. Es erweitert den Rechtsschutz, um die Durchsetzung von Umweltgesetzen sicherzustellen.
Eine Umweltverbandsklage kann die Lebensqualität in Ihrer Umgebung erhöhen (z.B. saubere Luft, Schutz von Naturschutzgebieten).
Haben Bürger*innen ein Grundrecht auf Klimaschutz? Lange Zeit war diese Frage offen.
Erst mit dem bisher bedeutsamsten Klimaurteil auf Bundesebene aus dem Jahr 2021 herrschte endlich Klarheit: Der Staat hat die Pflicht, das Leben und die Gesundheit der Menschen vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, urteilte damals das Bundesverfassungsgericht.
Erstmals hatte eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Alle Bürger*innen besitzen nach dem Grundgesetz die Möglichkeit, für ihre zukünftige Freiheit und die der nachkommenden Generationen vor Gericht zu streiten, so die Verfassungsrichter*innen.
Das Urteil hatte auch politische Folgen: Die Bundesregierung musste handeln. Das Bundes-Klimaschutzgesetz wurde im Sommer 2021 reformiert.
Der Paukenschlag war nur durch den ersten mutigen Schritt vom BUND und Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) möglich. Denn 2018 erhoben wir gemeinsam die erste Verfassungsbeschwerde für mehr Klimaschutz. Viele weitere Personen und Verbänden folgten und gaben dem Anliegen eine Stimme.
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