Intakte Auen
Intakte Auen zählen zu den artenreichsten und seltensten Lebensräumen Mitteleuropas. Das BUND-Auenzentrum hat an der Elbe 840 Hektar naturnahe Auen wiederhergestellt.
Um die Biodiversität steht es sehr schlecht. Immer mehr Arten sterben aus. Weltweit ist die biologische Vielfalt in einem noch nie dagewesenen Tempo zurückgegangen. Etwa eine Million Tier- und Pflanzenarten sind bedroht. Das sind ein Viertel der Tier- und Pflanzenarten weltweit. Auch der Zustand der natürlichen Ökosysteme hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr schnell verschlechtert. Es ist also höchste Zeit, das Artensterben zu stoppen und die Biodiversität zu retten. Denn die Zerstörung der Biodiversität und der Ökosysteme ist auch eine Gefahr für uns Menschen. So führt beispielsweise das Insektensterben dazu, dass immer weniger Blüten bestäubt werden und damit auch die Ernte geringer ausfällt.
Deutschland ist laut Grundgesetz dazu verpflichtet, unsere Lebensgrundlage zu sichern. Doch die Bundesregierung macht nicht genug, um Biodiversität zu schützen. Viele bestehende Regelungen haben weder klar definierte Ziele noch konkrete Maßnahmen. Sie sind nicht verbindlich und beinhalten viele Schlupflöcher und Ausnahmeregeln. Aber ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und Süßwasserkreisläufe ist die menschliche Existenz langfristig bedroht. Biodiversität ist also Voraussetzung für unser Leben, unsere Gesundheit und unsere Freiheit. Deshalb klagen wir: Für unser Leben, für die Natur und für die Arten.
Die bisherige Naturschutz-Gesetzgebung reicht nicht aus. Natur wird nur bruchstückhaft geschützt. Noch schlimmer: Ein wesentlicher Teil der Gesetzgebung treibt das Artensterben und den Verlust von Ökosystemen eher voran, als sie zu bekämpfen. So ist der Einsatz von Pestiziden weiterhin erlaubt, Massentierhaltung wird gefördert und in Meeresschutzgebieten darf weiter mit Schleppnetzen gefischt werden. Zwar hat die EU im Sommer 2024 die Renaturierungs-Verordnung verabschiedet. Die legt verbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur in verschiedenen Ökosystemen fest. Zeitplan, konkrete Maßnahmen und Verbindlichkeiten fehlen aber. Mit der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wollen wir den Gesetzgeber dazu verpflichten, endlich ein wirksames gesetzliches Biodiversitäts-Schutzkonzept auf den Weg zu bringen. Noch mehr Informationen zur Klage finden Sie in unserem FAQ und in unserem Hintergrundpapier. Die Klageschrift finden Sie hier.
Dass der Verlust der Biodiversität wesentlich teurer als wirksamer Naturschutz ist, ist in zahlreichen Studien wissenschaftlich bewiesen. Denn ohne Grundfunktionen der Natur wie Wasserreinigung oder Bestäubung könnte die Menschheit nicht weiterleben. Das künstlich auszugleichen ist teilweise gar nicht möglich – oder es ist extrem kostspielig.
Wir sehen nicht tatenlos zu, wie Tiere und Pflanzen zugrunde gehen – und mit ihnen unsere Lebensgrundlage. Mit unseren Projekten in ganz Deutschland schaffen wir Rückzugsorte für gefährdete Arten. Wir klären auf und drängen die Politik zu mehr Naturschutz. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Seit 50 Jahren zeigt der BUND mit unterschiedlichen Projekten, wie Biodiversität und Artenvielfalt geschützt und gefördert werden kann. BUND-Projekte, in denen wir Natur und Arten schützen, sind beispielsweise:
Intakte Auen zählen zu den artenreichsten und seltensten Lebensräumen Mitteleuropas. Das BUND-Auenzentrum hat an der Elbe 840 Hektar naturnahe Auen wiederhergestellt.
Seit 20 Jahren unterstützen wir die Wildkatze dabei, in ihre ursprünglichen Lebensräume zurückzukehren. Dazu vernetzen wir Wildkatzenwälder durch grüne Korridore.
Entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze erstreckt sich heute auf Initiative des BUND das Grüne Band: Lebensraum für über 1.200 seltene Tier- und Pflanzenarten.
Moore sind wichtige Klima- und Artenschützer. In vielen bundesweiten Projekten schützt und renaturiert der BUND diese Lebensräume.
Im BUND-Projekt „Pestizidfreie Kommunen“ pflegen rund 600 Kommunen das öffentliche Grün ganz oder zumindest teilweise giftfrei – das schafft Lebensraum für Wildbienen, Schmetterlinge und andere Insekten.
Damit zeigen wir im Kleinen, dass der Schutz der Artenvielfalt und unserer Ökosysteme gelingen kann. Das reicht jedoch nicht. Wenn wir die Biodiversität retten wollen, brauchen wir verbindliche gesetzliche Regelungen. Aus diesem Grund klagt der BUND nun gemeinsam mit Einzelkläger*innen vor dem Bundesverfassungsgericht. Einzelkläger*innen sind unter anderem der Schauspieler Hannes Jaenicke und der Naturschützer Christof Martin. Juristisch vertreten wird die Verfassungsbeschwerde von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte. Die Klageschrift können Sie hier herunterladen.
Die stellvertretende BUND-Vorsitzende, Myriam Rapior, fasst in diesem kurzen Video nochmal zusammen, warum wir klagen:
Der BUND hat die Klageschrift am 23.10.2024 schriftlich eingereicht. Es gibt keine Frist oder Regel, die einschätzen lasst, wie lange eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts braucht. Wegen der Dringlichkeit der Sache ist der BUND aber überzeugt, dass sich das Bundesverfassungsgericht innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre damit befassen wird.
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