Die vorliegenden Informationen zum Raumnutzungs- und Wanderverhalten können inzwischen durch neuste Erkenntnisse der Genetik ergänzt werden.
In unserem Wildkatzen-Fachbereich sind der Schutzstatus der Art sowie die wissenschaftlichen Grundlagen der Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Wildkatze ausführlich beschrieben. Quellenangaben und eine Literaturliste vervollständigen diese Wissenssammlung.
Verbreitung der Europäischen Wildkatze
Verbreitungsgebiet der Europäischen Wildkatze in Deutschland
Wildkatzen-Fachinformationen
Die Europäische Wildkatze (Felis silvestris) unterliegt auf internationaler und europäischer Ebene sowie auf Bundes- und Länderebene unterschiedlichen Schutzkategorien.
Die International Union for Conservation of Nature (IUCN) bewertet Felis silvestris in ihrer Roten Liste der gefährdeten Arten als "nicht gefährdet" (least concern) (GERNGROSS et al 2022). Gleichwohl muss der Populationstrend je nach Metapopulation differenziert betrachtet werden, heißt, wie sich die jeweilige Wildkatzenpopulation entwickelt.
In der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), einer Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union, wird die Europäische Wildkatze in Anhang IV aufgeführt. Damit steht die Art unter besonderem Rechtsschutz der EU, weil sie als streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichen Interesse eingeordnet wird. Es gelten Zugriffs- und Störverbote sowie Besitz- und Vermarktungsverbote. Konkret bedeutet dies, dass ihre "Lebensstätten" nicht beschädigt oder zerstört werden dürfen, und dass eine Störung der Lebensräume vermieden werden sollte; ferner herrscht ein absolutes Tötungsverbot. Diese Naturschutz-Richtlinie gilt nicht nur in dem Schutzgebietsnetz der EU, sondern für ganz Europa. Darüber hinaus wird die Wildkatze in der Berner Konvention von 1979, einem Übereinkommen zur Erhaltung der europäischen, wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, in Anhang II als streng geschützte Art gelistet.
Ähnlich der Einordnung auf europäischer Ebene wird die Wildkatze auch im deutschen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zur besonders geschützten bzw. streng geschützten Art erklärt. Inhaltlich übernommen wurden die Regularien der FFH-Richtlinie in § 44 Abs. 1 und Abs. 2 des BNatSchG. Verstöße gegen die damit einhergehenden Verbote können als Ordnungswidrigkeiten oder auch als Straftaten verfolgt werden. Angelehnt an die Rote Liste der IUCN wird die "Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands" vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn herausgegeben. Aktuell gilt die 2020 erschienene Rote Liste Deutschland. In dieser wird Felis silvestris als "gefährdete" Art mit mäßigem Rückgang eingestuft, weshalb Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist für den Erhalt der Art.
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) bestimmt in Deutschland die jagdbaren Tierarten und enthält Vorschriften zur Jagdausübung. Dort ist die Europäische Wildkatze als jagdbare Art aufgeführt, steht jedoch unter ganzjähriger Schonzeit. Ihre Einstufung als jagdbare Tierart, sogenanntes "Wild", hat dazu geführt, dass die Wildkatze in die Verantwortung des jeweiligen Revierinhabers gestellt wurde. Beispielsweise dürfen verunfallte Katzen nicht einfach eingesammelt und mitgenommen werden; ein solches Verhalten gilt als Wilderei. Zugleich unterliegt die Wildkatze mit der Einordnung als "Wild" per Gesetz der sogenannten "Hegepflicht". Gemeint ist damit, dass der Jäger einen den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestand erhalten sowie die Lebensgrundlagen dieser Art pflegen und gewährleisten muss. Bezogen auf die Wildkatze kann dies etwa bedeuten, dass geeignete Versteckmöglichkeiten geschaffen werden.
Über die vorgenannten Dokumente und Gesetzestexte hinausgehend führen die Bundesländer eigene Rote Listen, welche von den zuständigen Ministerien oder Landesbehörden veröffentlicht werden. Dort wird die Wildkatze in der Regel – falls überhaupt berücksichtigt – als "gefährdet", beziehungsweise „stark gefährdet“ eingestuft. Auch das BJagdG wird durch die einzelnen Bundesländer ergänzt bzw. modifiziert. Die so entstandenen Landesjagdgesetze listen die Wildkatze ebenfalls als jagdbare Art mit ganzjähriger Schonzeit. Allein das Land Nordrhein-Westfalen hat seit 2015 Felis silvestris aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen.
Zu den typischen Lebensräumen der Europäischen Wildkatze (Felis silvestris) gehören in Mitteleuropa strukturreiche Laub- und Laubmischwälder. Dort sind es vor allem Strukturen wie Totholzansammlungen, Wurzelteller, trockene Höhlen, Tierbaue oder Bodenmulden, Dickichte, Naturverjüngungen, also natürlich nachwachsender Wald, und junge Fichtenkulturen sowie alte Bunkeranlagen, welche als Ruhe- oder Wurfplätze genutzt werden (BÜTTNER et al. 2003, MÖLICH & KLAUS 2003, HUPE et al. 2004, GÖTZ & ROTH 2007, HÖTZEL et al. 2007). Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Streifgebietes ist das Offenland innerhalb oder am Rand des Waldes. Dazu gehören mosaikhafte Strukturen aus Wiesen, Feldern, Windwurfflächen, Lichtungen, steinigen Halden, Waldrandsäumen und Hecken (HERRMANN & KNAPP 2007, HÖTZEL et al. 2007). Diese Habitate dienen der Wildkatze angrenzend an Waldsäume vor allem der Nahrungssuche. Aktuelle Studien konnten jedoch auch Wildkatzenindividuen nachweisen, die sich im gesamten Jahresverlauf in strukturreichem Offenland aufhalten (JEROSCH et al. 2017, 2018, RUIZ-VILLAR et al. 2023).
Die Wildkatze ist eine scheue Bewohnerin unserer Wälder. Aus diesem Grund erscheint es fast unmöglich ihre Lebensraumnutzung ohne die vielfach bewährte Methode des Telemetrierens zu untersuchen. Hierfür werden Wildtiere, wie die Europäische Wildkatze, mit einem Sender ausgestattet um ihr Wanderverhalten innerhalb ihres Lebensraumes zu untersuchen. Sichtbeobachtungen und Spurensuche werden als bewährte Hilfsmittel eingesetzt, können Fragen nach der Streifgebietsgröße oder der Habitatnutzung aber nicht hinreichend beantworten. So ist die Nutzung von GPS-Halsbändern heute ein erfolgreiches Instrument, das den Freiland-Biologen eine verhältnismäßig exakte Standortbestimmung von besenderten Tiere erlaubt. Sie stellt eine weitgehend störungsfreie Untersuchungsmethode an freilebenden, wilden Tieren dar.
Auf Grundlage der durch eine dieser Methoden ermittelten Daten lässt sich eine Aussage darüber treffen, wie groß das Gebiet, das sogenannte Streifgebiet, ist, welches von dem jeweiligen Wildkatzenindividuum genutzt wird. Zur Berechnung der Streifgebietsgröße eines Tieres wurde in den vergangenen 60 Jahren eine Vielzahl an Methoden entwickelt. Das Minimum-Convex-Polygon (MCP) ist die wohl am häufigsten angewendete Methode. Hierbei werden die äußeren Punkte aller Standorte einer Wildkatze, also aller GPS-Punkte miteinander verbunden, wodurch man das kleinstmögliche Streifgebiet des Wildkatzenindividuums erhält. Auf diese Weise kann die Größe eines Streifgebiets bestimmt werden. Nachteilig ist allerdings, dass mit dieser eher simplen Methode keine Aussage über die Nutzung der Bereiche innerhalb der Streifgebiete getroffen werden kann. Sie ist unabhängig von den Bewegungen der Tiere wie auch von der statistischen Verteilung der Datenpunkte. Darüber hinaus werden, durch das einfache Verbinden der Außenpunkte, unbestätigte Bereiche miteingeschlossen, wodurch sich das Streifgebiet unverhältnismäßig vergrößert (GIRARD et al. 2002, THIEL 2004).
Die Streifgebiete der Wildkatzen sind je nach Geschlecht unterschiedlich groß. Telemetrische Studien innerhalb Deutschlands ergaben eine Streifgebietsgröße von 200 bis 2000 Hektar für weibliche Katzen; die Streifgebiete der Kuder (männliche Wildkatzen) dagegen umfassen 1000 bis 5000 Hektar (GÖTZ et al. 2018, GÄRTNER & NORGALL 2008, HÖTZEL et al. 2007, TRINZEN 2006, HUPE 2002, WITTMER 1998). Jungkuder können auf der Suche nach einem passenden Revier auch ein weitaus größeres Gebiet besiedeln (GÖTZ et al. 2018, HUPE 2002). Einschlägige Fachtexte und ältere Studien zur Wildkatze deuten darauf hin, dass sie ihr Streifgebiet entlang der Jahreszeiten verlagern kann (JEROSCH et al. 2017, HÖTZEL et al. 2007, PIECHOCKI 1990, RAGNI 1978). Dies tut sie zum einen, um den extremen Klimabedingungen zu entfliehen (RAGNI 1978). Zum anderen vergrößert sich das Streifgebiet einer Wildkatze kurzzeitig während der Ranzzeit und der Jungenaufzucht (JEROSCH et al. 2017, STEFFEN 2003, WITTMER 1998). Darüber hinaus lässt sich festhalten, dass Streifgebietsgrößen – abhängig von Lebensraum, Beuteangebot und Populationsdichte – variieren können.
Die Varianz der Streifgebietsgröße von Weibchen führt HUPE (2002) auf das Alter der beforschten Weibchen zurück. Er stellte fest, dass die Streifgebiete der Weibchen mit steigendem Alter an Größe zunehmen. KLAR (2003) und THIEL (2004) konnten die Ergebnisse von HUPE (2002) nicht untermauern. Zudem ermittelten KLAR (2003) und THIEL (2004) größere Streifgebiete bei jenen Weibchen, die wenige Waldrandgebiete und große Bereiche geschlossenen Waldes bewohnen.
Die Streifgebiete von Kudern und Weibchen beinhalten Bereiche, die sie mit anderen Wildkatzen gleichen Geschlechts teilten; selbst Ruheplätze werden abwechselnd genutzt (BÜTTNER et al. 2003, THIEL 2004). HÖTZEL et al. (2007) fanden eine Überschneidung von bis zu 80 Prozent der Streifgebiete der Kuder bzw. von bis zu 60 Prozent der Weibchen. Auch JEROSCH et al. (2017), GÖTZ & ROTH (2007), HUPE et al. (2004) und WITTMER (1998) fanden erhebliche Überschneidungen, unter anderem bis zu 100 Prozent, innerhalb gleichgeschlechtlicher Streifgebiete vor. Ein Jagen der Kuder untereinander oder mit einem anderen Weibchen auf derselben Weide, mit etwa 100 bis 400 Meter Abstand, konnte THIEL (2004) als seltenes Ereignis eruieren; welches dennoch öfter vorkommt als zuvor angenommen. STEFFEN (2003) beschreibt ähnliche Begebenheiten der gemeinsamen Nutzung eines Gebietes zweier Wildkatzen zum selben Zeitpunkt.
Bei ihren Wanderungen orientiert sich die Wildkatze vorwiegend entlang linearer Lebensraumelemente (Gehölzsäume, Bäche, Waldauen etc.) oder bleibt im Wald, während sie deckungsarmes Agrarland weitgehend meidet (JEROSCH et al. 2017, STREIF et al. 2016, KLAR 2007).
Die Wildkatze zeigt eine starke Waldgebundenheit (MÖLICH & VOGEL 2018, GÖTZ & ROTH 2007, HUPE et al. 2004). Nach MÖLICH & KLAUS (2003) stellt das Überwinden einer ausgeräumten Offenlandfläche mit einer Länge von 200 Metern bereits eine gravierende Barriere dar. Auch werden Flächen des Offenlandes erst ab einem Verbuschungsgrad, also einer Ausbreitung von Bäumen und Sträuchern, von 30 Prozent angenommen (MÖLICH & KLAUS 2003). THIEL (2004) wies Wildkatzen bis 1 Kilometer vom Waldrand entfernt nach, allerdings nur dann, wenn Waldstücke (< 1 Hektar groß) dazwischenlagen. Von KLAR (2003) telemetrierte Wildkatzen hielten sich meist nicht weiter als 300 Meter von der nächsten Deckung auf. Eine Telemetriestudie von GÖTZ et al. (2018) in der Goldenen Aue konnte in einem Untersuchungsgebiet von 170 Quadratkilometer erstmals eine dauerhafte Nutzung von offener Kulturlandschaft (70 Prozent landwirtschaftliche Nutzung, 2 - 23 Prozent Waldanteil) durch Wildkatzen nachweisen. Über einen Zeitraum von 31 Monaten hielten sich 10 Wildkatzenindividuen bis in eine Entfernung von 4 Kilometer zu Waldlebensräumen dauerhaft innerhalb der Goldenen Aue auf. Doch, wie bereits in vorangegangenen Studien, zeigten die Individuen auch in dieser Untersuchung in ihren jeweiligen Aktionsräumen in der Offenlandschaft eine enge Bindung an die zur Verfügung stehenden Deckungsstrukturen. Schlussfolgernd kann man sagen, dass das Offenland nicht nur als Verbindungskorridor für die Wanderrouten von Wildkatzen diente, sondern sämtliche Funktionen eines Kernhabitats erfüllte. Eine der weiblichen Wildkatze hatte sich innerhalb des genannten Zeitraumes in dem Untersuchungsgebiet sogar erfolgreich reproduziert.
Trotz der hohen Waldgebundenheit scheint es individuell stark ausgeprägte Nutzungstendenzen des Offenlands zu geben. Damit ist vor allem die Verbindung von Lebensräumen durch Korridore und die Schaffung von grüner Infrastruktur von Bedeutung.
Unsere Kulturlandschaft ist durch den hohen Flächenverbrauch und die steigende Dichte des Straßennetzes zunehmend zerschnitten. Die Zerschneidung führt zu Unterbrechungen von Wildtierwanderkorridoren und damit zur Beeinträchtigung der notwendigen Raumansprüche großflächig wandernder Arten (ROGER et al. 2011).
Aber auch ausgeräumte Agrarlandschaften können Hindernisse für solche Tierarten darstellen. Dies zeigen Studien an der Europäischen Wildkatze (Felis silvestris) und Rotwild ganz deutlich (NITZE & ROTH 2003, HÖTZEL et al. 2007). HERMANN & KLAR (2007) sowie THIEL (2004) ermittelten, dass Wildkatzen eine Maximaldistanz von 500 bzw. 1000 Metern zwischen Trittsteinbiotopen (meist Waldstücke mit einer Größe von 0,5-1 Hektar) in ansonsten ausgeräumten Offenflächen überwinden können. Ohne diese Trittsteinbiotope bewegen sich Wildkatzen nur bis zu 200 Meter weit vom Waldrand weg (GARNIEL & MIERWALD 2013, MÖLICH & KLAUS 2003). Erst ab einem Verbuschungsgrad von 30 Prozent werden Flächen des Offenlandes angenommen (MÖLICH & KLAUS 2003).
Neben Querungshilfen können Wildtierkorridore dem Problem der Lebensraumzerschneidung und dem daraus resultierenden, inselartigen Vorkommen einer Art entgegenwirken. Es wird zwischen unterschiedlichen Typen von Korridoren unterschieden: groß angelegte Korridorstreifen, Leitstrukturen wie Feldrandgehölze und natürlich bewachsene Bachtäler sowie inselartige Trittsteine mit Deckungsfunktion wie etwa Wald- und Gehölzinseln oder Toteislöcher (eiszeitlich entstandene mit Wasser gefüllte Senken).
Wissenschaftlich wird die Forderung nach einer Lebensraumvernetzung unter anderem durch die Metapopulationstheorie gestützt. Demgemäß ist die Metapopulation, also die Gesamtheit aller innerhalb eines Gebietes vorkommenden Wildkatzenteilpopulationen, inselartig in der Landschaft verteilt. Diese Inseln sind so weit voneinander entfernt, dass jede Population ihre eigene Dynamik entwickeln kann. Durch Wanderaktivitäten von Individuen befinden sich die einzelnen Subpopulationen im Austausch (HANSKI & GILPIN 1991). Der gelegentliche Individuenaustausch ist dabei maßgeblich für die Überlebensfähigkeit der Metapopulation verantwortlich. In unserer stark zerschnittenen Kulturlandschaft mit ihren unüberwindbaren Barrieren in Form von Straßen oder ausgeräumten Landschaften ist die Metapopulation – im vorliegenden Fall die der Wildkatze – zunehmend gefährdet. Maßnahmen zur Verminderung der Landschaftszerschneidung sind heutzutage auf europäischer und nationaler Ebene gesetzlich festgeschrieben. Damit ist Deutschland durch die Europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie dazu verpflichtet die ökologische Kohärenz, also die Verbindung zwischen NATURA 2000-Gebieten durch die Erhaltung und gegebenenfalls die Schaffung von Landschaftselementen, zu verbessern (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie).
Der BUND hat bereits begonnen der Lebensraumzerschneidung entgegenzuwirken und geht der Bundesregierung durch die Wiederherstellung des Waldbiotopverbunds mit gutem Beispiel voran. Bei der Waldvernetzung orientiert er sich an den Ansprüchen von Felis silvestris. Dabei dient die Wildkatze als Leitart und steht für alle waldgebundenen Arten, wie etwa Baummarder, Fledermaus, Luchs und Rotwild (STREIF et al. 2015). Das Projekt "Wildkatzenwälder von morgen" des BUND, welches aus den Erfahrungen des Projekts "Rettungsnetz Wildkatze" entstanden ist, läuft in zehn Bundesländern von 2022 bis 2028. Gemeinsam mit Partner*innen und Freiwilligen vor Ort macht der BUND den Lebensraum der Wildkatze wieder fit. Dabei sollen der Wald, der Waldrand und angrenzendes Grünland wildkatzengerecht umgestaltet werden. Denn, wenn sich die Wildkatze wohlfühlt, kann sie sich erfolgreich vermehren und von hier aus neue Gebiete besiedeln. Die Wildkatzenwälder von morgen sind zugleich artenreiche und klimarobuste Wälder.
Für die Wildkatze wurde ein Modell über die Lage notwendiger Korridore zur Verbindung der Subpopulationen erstellt (MÜLLER et al. 2003, KLAR et al. 2008). Bundesweit ist dies mit dem "Wildkatzenwegeplan" durch KLAR et al. 2008 geschehen. Dieses Korridormodell ist auf einer interaktiven Plattform online unter www.wildkatzenwegeplan.de verfügbar.
Die deutschlandweit wichtigsten Korridore zwischen den noch vorhandenen Wildkatzenpopulationen, die es zu erhalten gilt, bilden:
a) zwei Nord-Süd-Achsen:
- Nord-Südost-Achse: Lüneburger Heide – Harz – Hainich – Thüringer Wald – Oberpfälzer Wald – Bayerischer Wald
- Westliche Nord-Süd-Achse: Eifel – Hunsrück – Pfälzerwald Schwarzwald
b) drei Südwest-Nordost-Achsen:
- Eifel – Westerwald – Rothaargebirge – Solling – Harz
- Hunsrück – Taunus – Vogelsberg – Kellerwald – Hainich
- Pfälzerwald – Odenwald – Spessart – Rhön – Thüringer Wald
Die fünf vorgenannten Korridore sollten ihrer hohen Bedeutung gemäß zuerst umgesetzt werden. Das erste Korridorprojekt bildete das Verbindungsstück Nationalpark Hainich – Naturpark (MÖLICH & VOGEL 2007). Im November 2007 pflanzte der BUND hier die ersten von rund 20.000 Bäumen und Büschen für den Wildkatzenkorridor. Der zweite Korridor zwischen dem Bienwald und dem Pfälzer Wald wurde durch HERMANN et al. (2008) untersucht. Dieser wurde vor allem durch Trittsteinbiotope, bestehend aus kleinen Mosaiken aus Gehölzen und Staudenfluren in der Kulturlandschaft erstellt. Insgesamt brachte der BUND im „Rettungsnetz Wildkatze“ von 2011 bis 2022 mit der Unterstützung hunderter Ehrenamtlicher in 23 Projektgebieten Korridore auf den Weg und pflanzte insgesamt 61.000 Bäume und Sträucher. So gewann der BUND im Projekt modellhaft 58 Hektar Fläche langfristig als Korridore (BALZER et al. 2018).
Die Gestaltung der Korridore erarbeitete der BUND auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. Demnach besitzt ein idealer Korridor eine Breite von mindestens 50 Metern; in seiner Mitte befindet sich ein Baumanteil, die Ränder bestehen aus einem Hecken- und Waldsaumbereich. So können diese neu geschaffenen Landschaftselemente der Wildkatze nicht nur als Wanderkorridore, sondern auch als wertvoller Sichtschutz, Ruheplatz und Jagdgebiet dienen. Die Wildkatze nimmt die skizzierten Korridore nachweislich an (MÖLICH & VOGEL 2012).
Darüber hinaus beschreibt KLAR (2010) natürlich gewachsene lineare Strukturen wie Gehölzhecken oder dicht bewachsene Gewässerzüge als geeignete Korridore, die es für die Ausbreitung der Wildkatzen zu erhalten und zu fördern gilt. SIMON (2007) listet Feldgehölze (mit einer Größe von 1-4 Hektar), Streuobstwiesen, Hecken, Fließgewässersäume, Sukzessionsflächen (verbuschte Flächen) und selten gemähte Wiesen als wichtige Wanderstrukturen auf.
Diese wichtigen Waldverbund-Korridore zu schaffen, gelingt nur in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteure. In seinen Projekten kann sich der BUND auf seine Partner*innen aus Forst, Landwirtschaft, Jagd, Grundbesitz, Verwaltung, Kommunen und Kirche sowie auf eine Vielzahl ehrenamtlicher Helfer*innen verlassen. Nur eine groß angelegte Kooperation gewährleistet den dauerhaften Erhalt und die Pflege der errichteten Korridore.
Seit mehreren Jahrzehnten beschäftigt das Thema der Landschaftszerschneidung die Wissenschaft. Dieses gravierende Umweltproblem konnte bis heute jedoch nicht zufriedenstellend gelöst werden (HADDAD et al 2015). Insbesondere durch den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und die Zunahme von Siedlungsflächen erfolgt in zunehmendem Maße eine Zerschneidung von Landschaften. Als Antwort auf den Bundesverkehrswegeplan der Regierung von 2003 beschrieb das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Deutsche Jagdverband 2004 das Konzept der "Lebensraumkorridore für Mensch und Natur". Dieser länderübergreifende Entwurf umfasst vier Typen von Lebensraumkorridoren, welche an das Gesamteuropäische Ökologische Netzwerk anknüpfen. Dieses Vorhaben besteht als Grobskizze und soll der Entwicklung eines Netzes bundesweit bedeutsamer Lebensraumkorridore dienen. In seinem "Bundeswildwegeplan" hat der NABU 125 Konfliktpunkte identifiziert, an denen Hauptwanderwege von Wildtieren durch Verkehrswege des Bundes zerschnitten werden (HERRMANN et al. 2007). Infolge dieser Erarbeitungen von Korridormodellen und Konfliktpunktanalysen hat die Bundesregierung eine Broschüre zur Entschneidung von Verkehrstrassen herausgegeben (GEORGII & WOTSCHIKOWSKY 2008). Einzelne Bundesländer haben ähnliche Analysen durchgeführt, darunter Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wurde 2012 die "Konzeption zur Entschneidung der Landschaft" durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz beschrieben. Zugunsten der "Grünen Infrastruktur", einem über die Bundesgrenzen hinausgehenden ökologischen Netzwerk von Wildtierkorridoren als Gegenmaßnahme zur Landschaftsfragmentierung, wurden ebenfalls verschiedene Konzepte entwickelt: Der "Generalwildwegeplan (GWP)" ist eine in erster Linie waldbezogene Fachplanung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2010.
Der BUND forderte von den Umweltministerien auf Bund- und Länderebene schon 2012 die Einrichtung eines Wegenetzes für wandernde Tierarten und damit die Realisierung einer "Grünen Infrastruktur" (BLANKE et al 2012). Solche Verbindungen von Lebensräumen wandernder Tiere sind bereits in europäischen und deutschen Gesetzen festgeschrieben. Exemplarisch genannt sei die Schaffung eines nationalen Verbundes mittels Korridoren als Teil der Umsetzung des Auftrages aus den §§ 2, 3 und 14 des BNatSchG. Damit setzt das BNatSchG die Verpflichtungen in nationales Recht um, die sich aus der Europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ergeben. Denn auch Deutschland ist dazu verpflichtet, mit der Einrichtung von NATURA 2000-Gebieten die Errichtung eines europäischen Netzwerks von Schutzgebieten zu fördern. Dieses Netzwerk sichert über Korridore die biologische Vielfalt und die Funktionalität der Landschaft als Lebensraum für Mensch, Tier und Pflanzen.
Seit 2004 engagierte sich der BUND mit seinem Projekt "Rettungsnetz Wildkatze" für die Vernetzung der Lebensräume von Felis silvestris. Nachdem die Landesverbände des BUND Thüringen, Hessen und der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) das Projekt erfolgreich gestartet hatten, folgte 2007 die Erstellung des Wildkatzenwegeplans (KLAR et al. 2008). Ergebnis dessen ist eine Karte vernetzter Wildkatzenlebensräume in Deutschland. Dieses Korridormodell ist als interaktive Website online unter www.wildkatzenwegeplan.de eingebunden.
Bei der Modellierung des Wildkatzenwegeplans ging es um die bundesweite Vernetzung von bestehenden Wildkatzenvorkommen und den mehr als 500 Quadratkilometer großen, potenziell geeigneten Lebensräumen. Für die Modellierung der Wildkatzenwege führte der BUND detaillierte Landnutzungskarten (CORINE) und ein Habitatmodell zusammen. Sie entwickelten dieses Habitatmodell auf Grundlage von Ergebnissen einer Wildkatzen-Telemetrie-Studie in der Eifel – bestehend aus mehr als 10.000 Einzelortungen. Sie errechneten die Wildkatzenwege durch sogenannte Cost-Distance-Analysen. Mit Hilfe dieses Analyseinstruments kann die günstigste Verbindung zwischen einem Start- und einem Zielpunkt ermittelt werden. Im Vorfeld werden auf Basis eines Raster-Datensatzes der Landschaft sogenannte Widerstandswerte zugewiesen. Der Vorteil eines solchen Modells besteht darin, dass eine Beurteilung der Lebensraumeignung auch in Gegenden erfolgen kann, aus denen keine detaillierten Beobachtungsdaten vorliegen (TRINZEN 2010). Die vom Computer ermittelten Widerstandswerte beschreiben die "Kosten" (etwa in Form von Energieaufwand) die bei der Querung eines Landnutzungstyps (hier einer Rasterzelle) entstehen (VOGEL et al.2009). Bevorzugte Habitate der Wildkatze sind leichter zu querende Rasterzellen und haben damit einen geringeren Widerstandswert als gemiedene Lebensräume, wie zum Beispiel ausgeräumte Agrarflächen, die einen besonders hohen Widerstandswert aufweisen (KLAR et al. 2008). Aus den aufsummierten Kosten ergibt sich dann der "günstigste Weg" von einem Start- zu einem Zielpunkt. Die einzelnen Aufenthaltspunkte der Katzen wurden unter Verwendung logistischer Regression mit Zufallspunkten in Bezug auf ihre Lage in der Landschaft verglichen. Als Landschaftsvariablen dienten die Entfernungen zum Wald, zum Waldrand, zu Siedlungen, zu Einzelhäusern, zu Straßen, zu Wiesen und zu linearen Gewässern. Durch eine logistische Gleichung kann das Modell für jeden Punkt in der Landschaft mit diesen sechs Landschaftsvariablen einen Präferenzwert berechnen. Daraus entsteht eine Karte, die jeder Rasterzelle einen Wert (p) zwischen 0 (von Wildkatzen gemieden) und 1 (von Wildkatzen bevorzugt) zuschreibt. Anschließend können auch großflächige Aussagen innerhalb Deutschlands getroffen werden. Dafür wurde auf der Größe eines durchschnittlichen Streifgebiets von 700 Hektar der Flächenanteil an geeignetem (p>0.45) und optimalem (p>0.65) Habitat berechnet. Wenn auf dieser Fläche mindestens 26 Prozent geeignetes Habitat und 13 Prozent optimales Habitat vorhanden waren und keine Siedlungsflächen, wurde die Fläche als geeignet für ein Wildkatzenstreifgebiet angesehen (KLAR et al. 2008).
Im Vorfeld der Erstellung des Wildkatzenwegeplans befragte der BUND Expert*innen zur Verbreitung der Wildkatze in Deutschland. Er stellte fest, dass die Hauptverbreitungsgebiete der Wildkatze in Deutschland in folgenden Regionen liegen: in Westdeutschland in der Eifel, Hunsrück, Pfälzer Wald, Westerwald, Taunus, Rothaargebirge, Solling, Rhön, Spessart und die Haßberge; in der Mitte Deutschlands im Hessischen Bergland sowie weiter östlich im Harz und Hainich und in den bewaldeten Randplatten des Thüringer Beckens (BALZER et al. 2018, VOGEL et al. 2009). Zwischen den Wildkatzenvorkommen in Westdeutschland und in der Mitte Deutschlands scheint es eine deutliche genetische Trennung zu geben, die auf die letzte pleistozäne Eiszeit zurückgeht (TIESMEYER et al. 2018, KLAR et al. 2008). Der Wildkatzenwegeplan zeigt Korridore auf, die alle Wildkatzenvorkommen untereinander sowie die potenziell vorhandenen Verbreitungsgebiete miteinander verbinden können. Die deutschlandweit wichtigsten Korridore zwischen den noch vorhandenen Wildkatzenpopulationen, die es zu erhalten gilt, bilden:
a) zwei Nord-Süd-Achsen
- Nord-Südost-Achse: Lüneburger Heide – Harz – Hainich – Thüringer Wald – Oberpfälzer Wald – Bayerischer Wald
- Westliche Nord-Süd-Achse: Eifel – Hunsrück – Pfälzerwald Schwarzwald
b) drei Südwest-Nordost-Achsen:
- Eifel – Westerwald – Rothaargebirge – Solling – Harz
- Hunsrück – Taunus – Vogelsberg – Kellerwald – Hainich
- Pfälzerwald – Odenwald – Spessart – Rhön – Thüringer Wald
Zusammengenommen haben alle berechneten Korridore eine Gesamtlänge von 20.000 Kilometer.
Eine Aussage darüber, ob solch ein Korridor tatsächlich genutzt wird, erlaubt die Modellierung nicht. Der BUND überprüfte das Modell aber zusätzlich mit unabhängigen Daten von Telemetrie-Studien aus dem Bienwald und der Nordeifel. In beiden Testgebieten sagte das Modell Wildkatzenaufenthaltspunkte zuverlässig voraus und kann somit als anwendbar gelten. Die Relevanz einzelner vorgeschlagener Korridore für die Ausbreitung von Felis silvestris wurde anschließend durch die statistische Häufung von Totfunden entlang potenzieller Korridorachsen (VOGEL et al. 2009) sowie durch Lockstockuntersuchungen nachgewiesen.
Inzwischen arbeitete der BUND den Wildkatzenwegeplan für einige Bundesländer noch detaillierter aus. Hierzu nutze er feiner skalierte und demnach genauere Landnutzungskarten (ATKIS), um auch kleine Heckenstrukturen, Feldgehölze und ähnliches als Leitstrukturen zu berücksichtigen. Zudem befragte er ortsansässige Expert*innen zu ihren jeweiligen Erkenntnissen über die Wildkatze; diese Informationen flossen in die Modellberechnung mit ein. So entstanden Wegepläne für Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Bayern, Thüringen, Hessen, und Niedersachen (KLAR 2008, KUNZE et al. 2015, MÜLLER 2006, MÜLLER et al. 2003, KLAR 2009a & 2009b).
Aktuell dient der Wildkatzenwegeplan als Grundlage, um Vernetzungsprojekte in Abstimmung mit Behörden, Landnutzer*innen und Verbänden sinnvoll umzusetzen. Auf der Ebene von Raumordnung und Flächennutzungsplanung wurde der Wildkatzenwegeplan in Thüringen bereits in das Landesentwicklungsprogramm aufgenommen. Gleiches gilt für den Landesentwicklungsplan in Hessen und die Entwürfe in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Da die Wildkatze eine anspruchsvolle Tierart ist – sie kann als Indikator für die Qualität ihres Lebensraumes betrachtet werden – dient sie als Leitart: Ihr Schutz und die Vernetzung ihrer Waldlebensräume kommt gleichzeitig vielen heimischen Tier- und Pflanzenarten zugute. Der Wildkatzenwegeplan wird regelmäßig von Planungsbüros beim BUND angefragt.
Die Europäische Wildkatze (Felis silvestris) ist eine bedrohte Säugetierart. Für ihren Schutz ist eine tiefgehende Kenntnis über ihre Bedürfnisse, Lebensweise, Bedrohung und genetische Struktur unabdingbar. Wissen über diese Tierart lässt sich durch Studien des Verhaltens, der Raumnutzung und der genetischen Beschaffenheit von Populationen erlangen. Die Verhaltensbiologie führt bereits seit den 1960er Jahren Studien zur Wildkatze durch. Daten zur Raumnutzung gibt es seit den 1990er Jahren. Die relativ neue Methode der Genanalyse bietet ein hohes Potenzial zur Beantwortung populationsrelevanter Fragen. Genetische Daten können Erkenntnisse über die verschiedenen Teilpopulationen der Europäischen Wildkatze liefern. Mit ihrer Hilfe lassen sich Fragestellungen zu unterschiedlichen Aspekten bearbeiten: Wie weit sind die einzelnen Wildkatzen-Bestände voneinander getrennt/isoliert? Welche Auswirkungen haben Landschaftsbarrieren, bspw. Straßen? Wie gestaltet sich das Wanderverhalten der Wildkatze? Wo können neue Korridore am effektivsten den Verbund von Lebensräumen stärken? Gibt es genetische Unterschiede zwischen den Beständen in verschiedenen Regionen? Lässt sich daraus schließen, was die Wildkatzen an ihrer Ausbreitung hindert? Dieses Wissen trägt dazu bei, Wälder und andere für die Wildkatzen geeignete Lebensräume besser miteinander zu vernetzen. Es lassen sich auch kürzlich wiederbesiedelte Wildkatzenhabitate dokumentieren und direkte Nachweise für Reproduktionen erkennen. Darüber hinaus ist es möglich durch genetische Studien Rückschlüsse auf die minimale Anzahl an in Deutschland lebenden Individuen von Felis silvestris zu ziehen.
Wildkatzen an sich sind sehr scheu und zudem vornehmlich in der Dämmerung und während der Nacht aktiv. Um die Tiere untersuchen zu können – ohne auf ihre Lebensweise Einfluss zu nehmen und ohne sie Gefahren auszusetzen – wurde die Baldrian-Lockstockmethode entwickelt (HUPE & SIMON 2007, SIMON et al. 2005,HUPE et al. 2004). Dazu werden Holzpflöcke (meist unbehandelte Dachlatten) mit einer Länge von ca. 60 cm in den Boden gerammt und angeraut. Anschließend werden sie mit einer Baldriantinktur besprüht. Vor allem in der Ranzzeit, der Paarungszeit, lockt der Geruch Katzen an. Wahrscheinlich ähnelt der Baldriangeruch einem Sexuallockstoff (Pheromon), der eine hohe Anziehungskraft auf die Katzen ausübt (PIECHOCKI 1990). An den Stöcken angekommen, reiben sich die Wildkatzen daran, um den Baldriangeruch aufzunehmen. Dabei hinterlassen sie einige Haare an der rauen Oberfläche des Holzes. Diese Haare können anschließend mit Pinzetten aufgenommen und eingetütet werden. Die eingesammelten und trocken gelagerten Haarproben werden im Labor zur Genanalyse verwendet.
Seit 2004 setzt auch der BUND im "Rettungsnetz für die Wildkatze" diese Methode ein, um Wildkatzen nachzuweisen. Zwischen 2011 und 2015 fand die Lockstockmethode auch Verwendung im Projekt "Wildkatzensprung" und seit 2022 im Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“. In den zehn beteiligten Bundesländern wird nun in ausgewählten Wäldern ohne Wildkatzennachweise ein Monitoring mit Lockstöcken im weiteren Umfeld der Projektgebiete umgesetzt. Es soll Wissenslücken zur Wiederausbreitung der Wildkatze schließen. Dafür führt der BUND pro beteiligtem Landesverband in jährlich 1-3 FFH-Rasterzellen (10 x 10 Kilometer) ein Monitoring mit zehn Lockstöcken pro Rasterzelle durch. Gemäß der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) gilt das Vorkommen einer Art in einer Rasterzelle als erwiesen, wenn die Art innerhalb von zwei aufeinander folgenden Jahren nachgewiesen wird. Das Aufstellen der Lockstöcke soll dabei anhand der lokalen Gegebenheiten erfolgen und die Grundanforderungen eines Wildkatzenhabitats erfüllen. Die Lockstöcke sollen in aller Regel im Wald aufgestellt werden und nicht unmittelbar benachbart sein. Die Stöcke sollten mit einem Abstand von mindestens 200 Meter zu Siedlungsbereichen gesetzt werden, um der Abneigung der Wildkatze gegenüber diesen Strukturen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig wird dadurch die potentielle Anwesenheit von Hauskatzen verringert, die durch den Lockstoff ebenfalls angelockt werden. Die Lockstöcke sollen mindestens 200 Meter entfernt von jeder befahrenen Straße aufgestellt werden. So kann ausgeschlossen werden, dass die Katzen aufgrund der manchmal anregenden Wirkung des Lockstoffes durch Unaufmerksamkeit in Gefahr geraten. Weiterhin ist zu beachten, dass die Lockstöcke mindestens 20 Meter von Waldwegen und Parkplätzen entfernt aufgestellt werden. Wünschenswert wäre eine vor Witterung möglichst geschützte Lage, z.B. unter ausladenden Ästen oder in windgeschützten Bereichen.
Bei den regelmäßigen Kontrollen werden die hängen gebliebenen Haare mittels einer Pinzette abgesammelt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Haare bei der Probennahme und Lagerung weder Feuchtigkeit, Temperaturwechsel noch Sonnenlicht ausgesetzt sind. Diese Faktoren können zu einem Abbau von DNA führen. Ebenfalls zu verhindern ist eine Verunreinigung oder Verfälschung der Proben. So sollten beim Aufbau und bei der Kontrolle keine Haustiere mitgeführt werden, sowie die Kleidung der Kontrolleur*innen frei von fremdem Genmaterial sein (z.B. Schafwolle Pullover). Ebenso sollten Handschuhe getragen und die Pinzette nach jedem Lockstock gereinigt werden. Alle vorhandenen Haare eines Lockstocks werden abgesammelt und in einen Probenbeutel gefüllt. In diesem befindet sich ein Umschlag aus Filterpapier für die Haare und zusätzlich ein Trockenmittelbeutel mit Salz, das die überschüssige Feuchtigkeit während der anschließenden Lagerung aus der Probe zieht. Jeder Probenbeutel besitzt ein Etikett, welches nach genauen Regeln ausgefüllt wird. So ist jede Probe einem Datum, einem Gebiet, einem Lockstock und ihrem*ihrer Kontrolleur*in zuzuordnen.
Anschließend werden die Lockstöcke erneut präpariert, um wieder für sieben bis zehn Tage vorbereitet zu sein. Dafür wird der Stock mit Hilfe eines kleinen Gasbrenners abgeflammt, um auch die letzten Haare zu entfernen. Danach wird der Stock erneut angeraut und mit Baldrian besprüht.
Diese Arbeit leisteten in den Jahren 2011 bis 2015 rund 700 Lockstockbetreuer/innen. Zu diesem Personenkreis gehörten, neben hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des BUND, größtenteils Freiwillige, wie etwa Mitglieder aus den BUND-Gruppen sowie Förster*innen, Jäger*innen, Ranger*innen und Schüler*innen. Auf über 60 Untersuchungsflächen wurden 16.000 Kontrollen an über 800 aufgestellten Lockstöcken durchgeführt. Auf diese Weise gesammelte Wildkatzenhaare leitete der BUND zur Genanalyse an das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen weiter.
Der BUND verwendete diese Analysen bereits im Projekts "Rettungsnetz Wildkatze". Die Analysen bildeten einen Meilenstein für die Kombination von freibiologischen und genetischen Methoden und sind seither weiter verbessert worden (NOWAK & STEYER 2009, STEYER et al. 2013). Im Labor erfolgt zunächst eine Entnahme, also die Extrahierung der gesamten DNA. Im Anschluss wird die mitochondriale DNA (mt-DNA) und die Kern-DNA durch die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) vervielfältigt. Definierte Basensequenzen der mt-DNA werden untersucht, um festzustellen, ob es sich um eine Wildkatze, eine Hauskatze oder einen Hybrid handelt. Aufgrund der hohen Evolutionsrate der Kontrollregion des mitochondrialen Genoms eignet sich dieser Abschnitt gut für Untersuchungen von Arten oder Populationen, welche noch nicht sehr lange evolutionsbiologisch auseinanderliegen (BROWN et al. 1979). Die Europäische Wildkatze und die Afrikanische Wildkatze (Felis libyca) stammen von einem gemeinsamen Vorfahren ab (JOHNSON et al. 2006). Es gibt Referenzdaten von reinen Wildkatzen und Hauskatzen, die Aufschluss darüber geben, welche genetische Struktur zu erwarten ist und wie die Proben zuzuordnen sind.
Zur Abschätzung der genetischen Variation der Kern-DNA werden Mikrosatelliten analysiert. Mikrosatelliten (SSLP – Simple sequence length polymorphism) sind kurze, nichtcodierende DNA-Sequenzen, die im Genom eines Organismus häufig wiederholt werden. Die wiederholte Sequenz in einem Mikrosatelliten ist sehr simpel: Sie besteht aus zwei bis vier Nukleotiden und kann zehn- bis hundertmal wiederholt auftreten. Die Anzahl der Wiederholungen unterscheidet sich bei jedem Individuum, sodass diese Sequenzen sich aufgrund ihrer individuellen Länge gut für eine Genanalyse eignen. Der so entstehende "genetische Fingerabdruck" kann zu einer genauen Aussage darüber führen, ob es sich um ein Individuum oder um mehrere Individuen handelt, und wie die Verwandtschaftsverhältnisse gelagert sind. Untersuchungen von Mikrosatelliten können allerdings nur mit einer ausreichenden Menge vollständiger DNA-Stränge erfolgreich durchgeführt werden.
Unter den bislang 3567 genetisch bearbeiteten Proben fanden sich 2046 Wildkatzenhaarproben. Darüber hinaus gelang der Nachweis von 615 einzelnen Individuen. Knapp die Hälfte von ihnen wurde mehrfach erfasst, was eine wichtige Grundlage für die Abschätzung von Populationsgrößen darstellt. Aus diesen zahlreichen Proben und genetischen Analyseresultaten konnten die oben aufgeführten Fragen teilweise beantwortet werden: Es gibt Belege, dass eine deutliche genetische Trennung zwischen den Verbreitungsgebieten in Mittel- und Westdeutschland existiert (Karte 2). Die Ergebnisse zeigen auch genetische Unterschiede zwischen den Beständen einzelner Regionen, was Hinweise auf Ausbreitungsbarrieren gibt. Ferner konnte das Fundament für eine realistische Abschätzung der Populationsgröße gelegt werden. Daraus entstand beispielsweise die nachfolgend abgebildete Karte (Karte 2). Besonders hohe Bestandsdichten konnten in den großen Waldgebieten im Westen (Eifel, Hunsrück) und Mitteldeutschland (Leine-Weser, Harz, Hainich) nachgewiesen werden. Dies zeigt, dass sich die Bestände in den Kernarealen sehr gut erholt haben. Trotzdem gibt es im Süden und Osten des Untersuchungsgebiets (Greiz-Werdauer Wald, Odenwald, Schwarzwald und Schwäbische Alb) noch Probenflächen mit wenigen bzw. fehlenden Wildkatzennachweisen. In einzelnen Gebieten konnten auch Reproduktionen festgestellt werden, so dass diese Areale nun eindeutig als Kerngebiet der Wildkatze zu definieren sind.
Die im BUND-Projekt gesammelten genetischen Daten sind Anfang 2015 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Auf der Online-Plattform www.wildkatzendatenbank.de lassen sich die Ergebnisse interaktiv betrachten. In den kommenden Jahren werden dort weitere Daten eingespielt. Schon heute lassen sich die Gebiete der Lockstockkontrollen und deren Untersuchungsergebnisse deutlich erkennen. Auch die Menge der Lockstöcke, der Kontrollgänge und der gesammelten Proben ist auf einen Blick ersichtlich. Abgebildet wird ebenfalls die Anzahl der Wild- und Hauskatzenproben, die Häufigkeit sowie die Allelvielfalt (die genetische Vielfalt). Die Lockstockbetreuer*innen können ihre eigenen Forschungsergebnisse einsehen und Mitarbeiter*innen des BUND sowie Forscher*innen des Senckenberg-Instituts haben darüber hinaus die Möglichkeit, spezifizierte Suchanfragen durchzuführen.
Entlang politischer Stimmen kann die Veröffentlichung einer solch umfangreichen Datensammlung mit Analyseergebnissen Impulse für die Aufnahme und Durchführung ähnlicher Projekte geben. Konkret geht es um die Bereitstellung und Archivierung bundesweiter Informationen zu bedrohten Säugetierarten. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist nicht zuletzt die bessere Planbarkeit, jenseits befristeter Finanzierungen und daraus resultierender Projektgrenzen. Durch die Sammlung wissenschaftlicher Informationen in Datenbanken wird ein Monitoring von Beständen und Populationen über größere Zeiträume möglich. Bislang konnte beispielsweise über Barrieren, welche die Ausbreitung von Tierarten verhindern, nur spekuliert werden. Mit einer Datenbank wie wildkatzendatenbank.de erhalten die Akteure im Naturschutz, in der Forschung und in der Politik Gelegenheit, den Artenschutz auf gemeinsamer Grundlage zu koordinieren.
Wildkatzen an sich sind sehr scheu und zudem vornehmlich in der Dämmerung und während der Nacht aktiv. Um die Tiere untersuchen zu können – ohne auf ihre Lebensweise Einfluss zu nehmen und ohne sie Gefahren auszusetzen – wurde die Baldrian-Lockstockmethode entwickelt (HUPE et al. 2004, SIMON et al. 2005, HUPE & SIMON 2007). Dazu werden Holzpflöcke (meist unbehandelte Dachlatten) mit einer Länge von ca. 60 cm in den Boden gerammt. Anschließend werden sie mit einer Baldriantinktur besprüht. Vor allem in der Ranzzeit lockt der Geruch Katzen an. Wahrscheinlich ähnelt der Baldriangeruch einem Sexuallockstoff, der eine hohe Anziehungskraft auf die Katzen ausübt (PIECHOCKI 1990). Schließlich werden die Hölzer noch angeraut. An den Stöcken angekommen, reiben sich die Wildkatzen daran, um den Baldriangeruch aufzunehmen. Dabei hinterlassen sie einige Haare an der rauen Oberfläche des Holzes. Diese Haare können anschließend mit Pinzetten aufgenommen und eingetütet werden. So eingesammelte und trocken gelagerte Haarproben werden daraufhin im Labor zur Genanalyse verwendet.
Seit 2004 setzt auch der BUND im "Rettungsnetz für die Wildkatze" diese Methode ein, um Wildkatzen nachzuweisen. Zwischen 2011 und 2015 fand die Lockstockmethode auch Verwendung im Projekt "Wildkatzensprung". In den zehn beteiligten Bundesländern mussten dabei sogenannte Pflichtflächen abgedeckt werden, die durch den Projektantrag vorgegeben waren und in Karte 1 dargestellt sind. Ferner gab es Kürflächen, welche durch die landeseigenen Bearbeiter selbst ausgewählt werden konnten, etwa in einem konkreten Verdachtsfall. Beide Flächentypen wurden nach genau festgelegten Vorgaben des Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen mit Lockstöcken bestückt:
- Pflichtflächen haben ein quadratisches Rasterbeprobungsfeld (RPF) von 15 x 15 km Ausdehnung. Das RPF wird wiederum in 25 Rasterzellen von einer Fläche von 3 x 3 km unterteilt. Jeweils zwei Lockstöcke werden in jeder Rasterzelle ausgebracht. Das Aufstellen der Lockstöcke soll dabei anhand der lokalen Gegebenheiten erfolgen und die Grundanforderungen eines Wildkatzenhabitats erfüllen. Rasterflächen, die in Siedlungsbereiche fallen oder hohe Siedlungsanteile aufweisen, werden aus dem Raster „herausgelöst“ und an geeigneter Stelle angelagert. Die Lockstöcke sollen in aller Regel im Wald aufgestellt werden und nicht unmittelbar benachbart sein. Die Stöcke sollten mit einem Abstand von mindestens 200 m zu Siedlungsbereichen gesetzt werden, um der Abneigung der Wildkatze gegenüber diesen Strukturen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig wird dadurch die Anwesenheit von Hauskatzen verringert, die durch den Lockstoff gleichfalls angelockt werden. Die Lockstöcke sollen mindestens 200 m entfernt von jeder befahrenen Straße aufgestellt werden, um auszuschließen, dass die Katzen aufgrund der manchmal anregenden Wirkung des Lockstoffes durch Unaufmerksamkeit in Gefahr geraten. Weiterhin ist zu beachten, dass die Lockstöcke mindestens 20 m von Waldwegen und Parkplätzen entfernt aufgestellt werden. Wünschenswert wäre eine vor Witterung möglichst geschützte Lage, z.B. unter ausladenden Ästen oder in windgeschützten Bereichen.
- Kürflächen haben ebenfalls ein RPF, welches aber eine Fläche von 1 x 1 km pro Rasterfeld besitzt. Es sollten mindestens zehn und maximal 25 Rasterfelder mit jeweils zwei Lockstöcken ausgestattet werden. Die Vorgaben der Standortwahl für die Stöcke sind dieselben wie für die Pflichtflächen.
Bei den regelmäßigen Kontrollen werden die hängen gebliebenen Haare mittels einer Pinzette abgesammelt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Haare weder Feuchtigkeit, Temperaturwechsel noch Sonnenlicht ausgesetzt sind, da diese Faktoren zu einem Abbau von DNA führen können. Ebenfalls zu verhindern ist eine Verunreinigung oder Verfälschung der Proben. So sollten beim Aufbau und bei der Kontrolle keine Haustiere mitgeführt werden sowie die Kleidung der Kontrolleure frei von fremdem Genmaterial sein. Ebenso sollten Handschuhe getragen und die Pinzette nach jedem Lockstock gereinigt werden. Alle vorhandenen Haare eines Lockstocks werden abgesammelt und in einen Probenbeutel gefüllt. In diesem befindet sich ein Umschlag aus Filterpapier für die Haare und zusätzlich ein SilicaGel-Kissen, das die überschüssige Feuchtigkeit während der anschließenden Lagerung aus der Probe zieht. Jeder Probenbeutel besitzt ein Etikett, welches nach genauen Regeln ausgefüllt wird. So ist jede Probe einem Datum, einem Gebiet, einem Lockstock und ihrem Kontrolleur zuzuordnen.
Anschließend werden die Lockstöcke erneut präpariert, um wieder für sieben bis zehn Tage "fängisch" zu sein. Dafür wird der Stock mit Hilfe eines kleinen Brenners abgeflammt, um auch die letzten Haare zu entfernen. Danach wird der Stock wieder angeraut und mit Baldrian besprüht.
Diese Arbeit leisteten in den Jahren 2011 bis 2015 rund 700 Lockstockbetreuer/innen. Zu diesem Personenkreis gehörten, neben hauptamtlichen MitarbeiterIinnen des BUND, größtenteils Freiwillige, wie etwa Mitglieder aus den BUND-Gruppen sowie FörsterInnen, JägerInnen, RangerInnen und SchülerInnen. Auf über 60 Untersuchungsflächen wurden 16.000 Kontrollen an über800 aufgestellten Lockstöcken durchgeführt. Auf diese Weise gesammelte Wildkatzenhaare wurden zur Prüfung an das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen weitergeleitet.
Diese Analysen wurden auch schon im Rahmen des BUND-Projekts "Rettungsnetz für die Wildkatze" verwendet. Sie bildeten ein Meilenstein für die Kombination von freibiologischen und genetischen Methoden und sind seither weiter verbessert worden (NOWAK & STEYER 2009, STEYER et al. 2013). Im Labor erfolgt zunächst eine Extrahierung der gesamten DNA. Im Anschluss wird die mitochondriale DNA (mt-DNA) und die Kern-DNA und durch die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) vervielfältigt. Definierte Basensequenzen der mt-DNA werden untersucht, um festzustellen, ob es sich um eine Wildkatze, eine Hauskatze oder einen Hybrid handelt. Aufgrund der hohen Evolutionsrate der Kontrollregion des mitochondrialen Genoms eignet sich dieser Abschnitt gut für Untersuchungen von Arten oder Populationen, welche noch nicht sehr lange evolutionsbiologisch auseinander liegen (BROWN et al. 1979). Die Europäische Wildkatze und die Afrikanische Wildkatze (Felis silvestris libyca) sind erst vor etwa 1,4 Millionen Jahre aus einem gemeinsamen Vorfahren entstanden (JOHNSON et al. 2006). Es gibt Referenzdaten von reinen Wildkatzen und Hauskatzen, die Aufschluss darüber geben, welche genetische Struktur zu erwarten ist und wie die Proben zuzuordnen sind.
Zur Abschätzung der genetischen Variation der Kern-DNA werden Mikrosatelliten analysiert. Mikrosatelliten (SSLP – Simple sequence length polymorphism) sind kurze, nichtcodierende DNA-Sequenzen, die im Genom eines Organismus häufig wiederholt werden. Die wiederholte Sequenz in einem Mikrosatelliten ist sehr simpel: Sie besteht aus zwei bis vier Nukleotiden und kann zehn- bis hundertmal wiederholt auftreten. Die Anzahl der Wiederholungen unterscheidet sich bei jedem Individuum, so dass diese Sequenzen sich aufgrund ihrer individuellen Länge gut für eine Genanalyse eignen. Der so entstehende "genetischen Fingerabdruck" kann zu einer genauen Aussage darüber führen, ob es sich um ein Individuum oder um mehrere Individuen handelt, und wie die Verwandtschaftsverhältnisse gelagert sind. Untersuchungen von Mikrosatelliten können allerdings nur mit einer ausreichenden Menge vollständiger DNA-Stränge erfolgreich durchgeführt werden. Ebenfalls über die Kern-DNA, genauer über das X- bzw. Y-Geschlechtschromosom, wird die Bestimmung des Geschlechts mit Hilfe eines sogenannten Zink-Finger-Markers vorgenommen.
Unter den bislang 3567 genetisch bearbeiteten Proben fanden sich 2046 Wildkatzenhaarproben. Mit Hilfe einer genetischen Analyse zur Unterscheidung von Unterarten ließen sich 2.046 dieser Proben Wildkatzen zuordnen. Darüber gelang der Nachweis von 615 einzelnen Individuen. Knapp die Hälfte von ihnen wurde mehrfach erfasst, was eine wichtige Grundlage für Populationsgrößenabschätzungen darstellt. Aus diesen zahlreichen Proben und genetischen Analyseresultaten konnten die oben aufgeführten Fragen teilweise beantwortet werden: Es gibt Belege, dass eine deutliche genetische Trennung zwischen den Verbreitungsgebieten in Mittel- und Westdeutschland existiert (Karte 2). Die Ergebnisse zeigen auch genetische Unterschiede zwischen den Beständen einzelner Regionen, was Hinweise auf Ausbreitungsbarrieren gibt. Ferner konnte das Fundament für eine realistische Populationsgrößenabschätzungen gelegt werden. Daraus entstand beispielsweise die nachfolgend abgebildete Karte (Karte 2). Besonders hohe Bestandsdichten konnten in den großen Waldgebieten im Westen (Eifel, Hunsrück) und Mitteldeutschland (Leine-Weser, Harz, Hainich) nachgewiesen werden. Dies zeigt, dass sich die Bestände in den Kernarealen sehr gut erholt haben. Trotzdem gibt es im Süden und Osten des Untersuchungsgebiets (Greiz-Werdauer Wald, Odenwald, Schwarzwald und Schwäbische Alb) noch Probenflächen mit wenigen bzw. fehlenden Wildkatzennachweisen. In einzelnen Gebieten konnten auch Reproduktionen festgestellt werden, so dass diese Areale nun eindeutig als Kerngebiet der Wildkatze zu definieren sind.
Die im BUND-Projekt gesammelten genetischen Daten sind Anfang 2015 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Auf der Online-Plattform www.wildkatzendatenbank.de lassen sich die Ergebnisse interaktiv betrachten. In den kommenden Jahren werden dort weitere Daten eingespielt. Schon heute lassen sich die Gebiete der Lockstockkontrollen und deren Untersuchungsergebnisse deutlich erkennen. Auch die Menge der Lockstöcke, der Kontrollgänge und der gesammelten Proben ist auf einen Blick ersichtlich. Abgebildet wird ebenfalls die Anzahl der Wild- und Hauskatzenproben, die Fängigkeit sowie die Allelvielfalt (die genetische Vielfalt). Die LockstockbetreuerInnen können ihre eigenen Forschungsergebnisse einsehen und MitarbeiterInnen des BUND sowie ForscherInnen des Senckenberg-Instituts haben darüber hinaus die Möglichkeit, spezifizierte Suchanfragen durchzuführen.
Entlang politischer Stimmen kann die Veröffentlichung einer solch umfangreichen Datensammlung mit Analyseergebnissen Impulse für die Aufnahme und Durchführung ähnlicher Projekte geben. Konkret geht es um die Bereitstellung und Archivierung bundesweiter Informationen zu bedrohten Säugetierarten. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist nicht zuletzt die bessere Planbarkeit, jenseits befristeter Finanzierungen und daraus resultierender Projektgrenzen. Durch die Sammlung wissenschaftlicher Informationen in Datenbanken wird ein Monitoring von Beständen und Populationen über größere Zeiträume möglich. Bislang konnte beispielsweise über Barrieren, welche die Ausbreitung von Tierarten verhindern, nur spekuliert werden. Mit einer Datenbank wie wildkatzendatenbank.de erhalten die Akteure im Naturschutz, in der Forschung und in der Politik Gelegenheit, den Artenschutz auf gemeinsamer Grundlage zu koordinieren.
Hauskatze (Felis catus) und Europäische Wildkatze (Felis silvestris) nutzen durchaus ähnliche Lebensräume, leben also syntop. Wodurch es zu einer Vermischung beider Arten kommen kann. Vor allem an den Ausbreitungsgrenzen des Verbreitungsgebietes der Wildkatze kann es zur sogenannten Hybridisierung, also Vermischung zwischen den beiden Arten kommen. Fachleute stellen bei diesen Tieren oft intermediäre Merkmale zwischen Wild- und Hauskatze fest. Deshalb ist es äußerst schwierig, durch rein äußerliche Merkmale einen Hybriden sicher von einer Hauskatze bzw. einer Wildkatze zu unterscheiden (GERMAIN 2007, KRÜGER et al. 2009). In der Studie von STUBBE et al. (2025) wurden sogar zwei Hybride nachgewiesen, die nicht nur Anhand morphologischer Merkmale, sondern auch aufgrund einer Darmlänge kleiner als 200 Zentimetern als Wildkatzen kategorisiert wurden. Erst genetische Analysen einer Haarprobe brachten den Hybridnachweis. Aus diesem Grund sind Genanalysen bei der Europäischen Wildkatze für den Artnachweis zwingend notwendig.
Ökologische Barrieren zwischen Haus- und Wildkatzen, die eine Verpaarung schon im Vorfeld unterbinden könnten, sind zahlreich. So leben die beiden Katzenarten meist in unterschiedlichen Gebieten: die Wildkatze in natürlichen strukturreichen Laub- und Mischwäldern, die Hauskatze vor allem in menschlichen Siedlungen. Dennoch gibt es (verwilderte) Hauskatzen, welche auch einige Kilometer in den Wald hineinlaufen (SPITTLER 1978, LÜPS 1972), dies aber eher selten tun (NAIDENKE & HUPE 2002). Verletzungen und Tötungen von Hauskatzen durch Wildkatzen kommen ebenfalls vor, da es sich um direkte Konkurrenten handelt (HUBBARD et al. 1992). Zudem liegt die Paarungszeit der Wildkatze im tiefsten Winter, in dem die Hauskatzen in warmen Häusern und Scheunen Schutz suchen.
Hybride treten mit Blick auf ganz Deutschland äußerst selten auf, dies konnte auch das bundesweite genetische Wildkatzenmonitoring 2021/2022 der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung nachweisen. Diese Daten fließen in den nationalen FFH-Bericht 2025 ein. Die Untersuchungen des Senckenberg Instituts mit 2148 Haarproben ergaben 1328 Wildkatzennachweise (82%), die insgesamt 447 Individuen zugewiesen werden konnten. Die Proben wurden im gesamten Bundesgebiet im Rahmen der BUND-Projekt "Wildkatzensprung" und „Wildkatzenwälder von morgen“ gesammelt. Sie belegen, dass in Deutschland nur etwa 3 Prozent der Wildkatzen tatsächlich Hybride sind. Anders liegt der Fall jedoch in Baden-Württemberg: hier wurden seit der Wiederankunft der Europäischen Wildkatze 2006 sehr hohe Hybridraten von mehr als 50 Prozent festgestellt (NOWAK et al. 2014, TIESMEYER et al. 2018).
In anderen europäischen Ländern ist die Situation der Blendlinge unterschiedlich. Während in Italien (8 Prozent) und Spanien (7 Prozent) eine geringe Hybridisierung vorliegt (RAGNI & RANDI 1991, RANDI et al. 2001, PIERPAOLI et al. 2003, LECIS et al. 2006, OLIVEIRA et al. 2008), wird in Portugal eine Hybridisierung der fragmentierten Wildkatzenpopulation von 14 Prozent angenommen (OLIVEIRA et al. 2008b). In Frankreich (26 Prozent) und Ungarn (25-31 Prozent) werden weitaus höhere Raten vermutet (PIERPAOLI et al. 2003, LECIS, et al. 2006, GERMAIN 2007, O’BRIEN et al 2009). In Schottland gibt es möglicherweise kaum noch reine Wildkatzen (mehr als 75 Prozent, BREITENMOSER et al. 2021), die heimischen Wildkatzen standen sogar kurz vor der Ausrottung. Während dieser Zeit gab es kaum noch Paarungspartner, weshalb es wahrscheinlich zu der starken Hybridisierung gekommen ist. Derzeit wird ein aufwändiges Zuchtprogramm zur Erhaltung der Unterart durchgeführt. Ob es sich bei den gezüchteten Tieren allerdings um reine schottische Wildkatzen handelt, ist unklar. Im Umkehrschluss lässt sich annehmen, dass es überall dort zu einem geringeren Grad der Hybridisierung kommt, wo die Bestände ein stabiles Niveau erreicht haben.
Unter Berücksichtigung vorgenannter Aspekte ergibt sich auch die Frage, ob die anthropogen verursachte Hybridisierung überhaupt ein Problem für die Europäische Wildkatze darstellt. Schon NUSSBERGER (2012) stellte fest, dass bislang die wissenschaftliche Basis fehlt, um den Einfluss der Introgression auf die Wildkatzenpopulation zu bestimmen. Introgression – verstanden als Genfluss zwischen Taxa durch Hybridisierung – über die erste Generation der Hybriden hinaus könnte die Wildkatze fitter für ihre Umgebung und ihre Lebensumstände machen sowie zu evolutionären Anpassungen unter anderem auch an den Klimawandel führen. Es könnte aber ebenso zu morphologischen, anatomischen oder konstitutionsbezogenen Veränderungen kommen. Diese könnten sich negativ auf das Leben einer Wildkatze auswirken– beispielsweise die Ausbildung eines dünneren, hauskatzenähnlichen Fells im Winter. 2012 gelang es NUSSBERGER et al. durch den Einsatz genetischer Marker, das Vorkommen von Introgression erstmalig sicher zu belegen. Auf diese Weise und unter Zuhilfenahme weiterer Methoden könnten in Zukunft hinreichend viele Studien durchgeführt werden, um die Auswirkung der Hybridisierung zwischen Haus- und Wildkatze wissenschaftlich fundiert beschreiben zu können.
Moderne Katzenartige sind auf einen gemeinsamen Vorfahren zurückzuführen, der vor etwa 11,5 Millionen Jahren lebte (KITCHENER et al. 2017). Molekulare und fossile Daten weisen auf eine durch rapide Spezialisierungen und Ausrottungsereignisse geprägte Evolutionsgeschichte hin (JOHNSON & O´BRIAN 1996). Die verschiedenen bestehenden Klassifikationen wurden auf der Grundlage von morphologischen, ethologischen und genetischen Daten vorgenommen. Dies erfolgte unter Berücksichtigung von Studien zur Lautbildung, von Analysen zur Pupillenform, zur Zahnanzahl, Zahngröße und Zahnform sowie zur Schädelgröße, von Morphologie-Studien zu Füßen und Nase, von Hybridisationsuntersuchungen, von Karyotyp-Studien sowie aktuell von DNA-Analysen (HEMMER 1978, LEYHAUSEN 1979, WURSTER-HILL & CENTERWALL 1982, COLLIER & O’BRIAN 1985, SALLES 1992, PETERS & TONKIN-LEYHAUSEN 1999, O’BRIEN et al. 2008, STEFEN & HEIDECKE 2011). Die auf diese Weise gewonnenen Ergebnisse führten laut KITCHENER et al. 2017 zur Einteilung in aktuell 38 Katzenarten und in acht phylogenetische Linien (JOHNSON et al. 2006 und O’BRIEN ET AL. 2008). Eine dieser Linien ist die sogenannte Linie der "Echten Katzen" (Felis). Sie umfasst die Graukatze (Felis bieti), Rohrkatze (Felis chaus), Afrikanische Wildkatze (Felis lybica), Sandkatze (Felis margarita), Schwarzfußkatze (Felis nigripes), die Europäische Wildkatze (Felis silvestris) und die Hauskatze (Felis catus) (KITCHENER et al. 2017).
Zuvor wurde die Europäische Wildkatze zusammen mit weiteren Katzen als Unterart der Wildkatze (Felis silvestris) den „Echten Katzen“ zugeordnet. Schon 1951 fasste R.I. POCOCK die bis dahin beschriebene hohe Anzahl an Wildkatzenarten unter dem Namen Felis silvestris zu einer Art zusammen, welche 21 Unterarten in sich vereint. Eine weitere Vereinfachung der Systematik erhielt diese Tiergruppe durch HALTENORTH (1953). Dieser teilte die 21 Unterarten in drei Unterartengruppen ein: die Europäische Wildkatze (Felis silvestris silvestris), die Asiatische Steppenkatze (Felis silvestris ornata) und die Afrikanische Wildkatze (Felis silvestris lybica). Ein weiterer Versuch der Gruppierung der Unterarten innerhalb der Art Felis silvestris erschien in dem Werk von SUNQUIST & SUNQUIST (2002). Hier bilden die domestizierte Katze (Felis silvestris catus) und die Europäische Wildkatze (Felis silvestris silvestris) jeweils eine eigene Unterartengruppe; die Afrikanische Wildkatze und die Asiatische Steppenkatze werden in einer weiteren Gruppe subsumiert. So entstanden insgesamt wieder drei Unterartengruppen. Die 2008 von O’BRIEN et al. durchgeführte Einteilung der Art Wildkatze in fünf Unterarten: die Europäische Wildkatze (Felis silvestris silvestris), die Südafrikanische Wildkatze (Felis silvestris cafra), die Nordafrikanische/Naher-Osten-Wildkatze (Felis silvestris lybica), die Zentralasiatische Wildkatze (Felis silvestris ornata) und die Gobikatze (Felis silvestris bieti) gilt heute als überholt. Aktuell wird Felis in sechs Arten unterteilt zu denen auch die Europäische Wildkatze (Felis silvestris) als vollwertige Art gezählt wird.
Die frühsten fossilen Belege und archäologische Funde der Europäischen Wildkatze in Europa gehen 450.000 bis 200.000 Jahre zurück. In den Kaltzeiten der Eiszeit im späten Pleistozän wichen die Wildkatzen in mediterrane Refugien aus. Dabei kam es zur Isolation der Populationen und damit zur Entwicklung sogenannter (biogeographischer) Teilpopulationen (VELLI et al. 20023). Diese Kaltzeiten prägten die Entwicklung der Wildkatze und beförderten, dass sie sich zu ihrem heutigen Erscheinungsbild hin veränderte. Ihr Körperbau passte sich den Temperaturen an: gedrungene Körper, kleinere Ohren, dickeres Fell und kürzerer Schwanz (PIECHOCKI 1990). Nachweise aus der letzten Eiszeit gelangen PETERS et al. (1972) in einem fossilen Dachsbautensystem. Nacheiszeitliche Knochenfunde belegen die Ausbreitung der Wildkatze in nahezu ganz Europa.
Felis silvestris und Felis catus
Die Hauskatze stammt von der Afrikanischen Wildkatze (Felis lybica) ab; belegt ist dies durch diverse genetische Untersuchungen, z.B. von O’BRIEN et al. 2008. Die ersten Nachweise einer nahen Mensch-Katze-Beziehung sind etwa 10.600 Jahre alt und stammen aus Zypern (VIGNE et al. 2012). Eine tatsächliche Domestizierung (Veränderungsprozess von Wildtieren hin zu Haustieren) fand jedoch im Nahen Osten statt, als die ersten Menschen sesshaft wurden. Bekannt und schriftlich verbürgt ist die Zähmung von Katzen in China vor circa 5.500 und in Ägypten vor etwa 4.000 Jahren (HU et al 2014). Von dort aus gelangte sie später als domestizierte Katze über Handelswege nach Europa. Untersuchungen von an 87 Stätten gefundenen Katzenknochen aus dem Altertum ergaben, dass die Nachkommen der Afrikanischen Wildkatze schon im ersten Jahrhundert v.Chr., zum Ende der Eisenzeit, in Gallien und Großbritannien zu finden waren. Fuß fasste die Hauskatze in Europa mithilfe der Römer und breitete sich auch nach dem Zerfall des römischen Reiches weiter in Mitteleuropa aus. Seitdem ist sie mit einigen Höhen (während der Karolinger-Zeit) und Tiefen (übermäßige Verfolgung im Mittelalter) im Großteil Europas sesshaft (BOBIS 2001).
Die Unterscheidung der beiden Katzenarten ist schwierig, trotz zahlreicher wissenschaftlicher Ansätze Fellmuster, Körpergröße, und Schädelmerkmale zu vergleichen oder genetische Analysen durchzuführen. Morphologische Merkmale dienen der Unterscheidung der beiden Arten am lebenden Tier. Die Merkmale sind allerdings aufgrund der möglichen Vermischung beider Arten nicht immer eindeutig. Generell lässt sich feststellen, dass Hauskatzen ein geringeres Gewicht aufweisen. Die männlichen Hauskatzen liegen mit dem Mittelwert von 4,5 Kilogramm 500 Gramm unter dem Mittelwert der männlichen Wildkatzen. Hauskatzenweibchen unterscheiden sich nur um 100 Gramm im Mittelwert (nach PIECHOCKI 1990) von den 3,5 Kilogramm der weiblichen Wildkatzen. Felis silvestris hat durchschnittlich eine größere Körperlänge mit 912 bzw. 828 Millimetern, im Gegensatz zu den normalen Hauskatzen mit einer Körperlänge von lediglich 826 bzw. 749 Millimetern (RAIMER & SCHNEIDER 1983; PIECHOCKI 1986).
Die auffälligsten Merkmale an einer Wildkatze, neben dem ocker-grauen Fell und dem lang gestreckten Körper, sind ihr stumpf-endender, schwarz geringelter, relativ langer Schwanz, der breite Kopf mit kurzer, stumpfer Schnauze, die fleischfarbene Nase, der an der Schwanzwurzel endende Aalstrich, die Sohlflecke an den Hinterbeinen und der in der Regel vorhandene weiße Kehlfleck (MÜLLER 2018).
Zerschneidung und Isolation von Lebensräumen stellen für viele Arten eine der größten Gefährdungsursachen dar (JACKSON & FAHRIG 2011). Dies kann zur Reduktion der Individuenanzahl, zu genetischer Verarmung und schließlich auch zum Aussterben lokaler Populationen oder ganzer Arten führen (HOLDEREGGER & DI GIULIO 2010). Die Zerschneidung unserer Landschaft wird vor allem durch den hohen Flächenverbrauch, die zunehmende Dichte des Straßennetzes und das steigende Verkehrsaufkommen verursacht. Verkehrswege stellen je nach Verkehrsdichte und Bauart große Barrieren dar. Besonders breite Straßen und Verkehrswege mit mehr als 2.500 Kraftfahrzeugen pro Tag bilden für Wildkatzen Hindernisse, die nur selten überwunden werden (KLAR et al. 2009).
Für eine kleine Population mit geringer Reproduktionsrate bedeuten schon wenige auf den Verkehrswegen verunglückte Tiere eine hohe Gefährdung (TRINZEN 2013). Insbesondere Tierarten wie Wolf, Luchs oder Wildkatze, die das Queren von Straßen nicht vermeiden, unterliegen der erhöhten Gefahr direkter Verkehrsmortalität (TRINZEN 2013). Zudem durschneiden Straßen, Kanäle oder Schienenwege ihre großen Streifgebiete von etwa 200 bis 1200 ha. Eine Studie an der eher gering befahrenen Autobahn A60 stellte fest, dass ohne geeignete Schutzmaßnahmen jedes Jahr bis zu 40 Prozent der im unmittelbaren Umfeld lebenden Wildkatzen auf der Straße ums Leben kommen (KLAR 2008). SIMON et al. (2005) berichten, dass vor allem männliche Wildkatzen überfahren werden. Dies weist darauf hin, dass es insbesondere während der Wanderung von Wildkatzen (Migration) erhöht zu Unfällen kommt. Das könnte wiederum den genetischen Austausch beeinflussen (SIMON et al. 2005). Bereits eine jährliche Verkehrsmortalität von 20 Prozent der adulten weiblichen Wildkatzen kann mittelfristig das Aussterben lokaler Populationen bedeuten (PIR et al. 2011).
Querungshilfen und Leitstrukturen können diesem Problem entgegenwirken. Es gibt unterschiedliche Typen von Querungsbauwerken, darunter Grünbrücken, Talbrücken, großräumig dimensionierte Durchlässe sowie unter der Straße verlegte Rohre. Wildschutzzäune können ebenso wie Habitatstrukturen als zu Querungshilfen hinführende Leitlinien dienen. Die Anforderungen an Querungsbauwerke sind hoch und unterliegen regelmäßigen Kontrollen. MAQ (2008) fasst die wichtigsten Punkte zusammen. Damit eine Grünbrücke ihrem Zweck entsprechend vom Wild benutzt wird, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- So haben Wildbrücken in der Regel eine Mindestbreite von 50 Metern (bis hin zu 150 Metern), damit sie von größeren Tieren wie Rotwild angenommen werden.
- Der Brücke ist zudem mit dem Habitat bepflanzt, welches sie verbinden soll – Wald, Offenland, Trockengebiete etc.
- Grünbrücken werden meist an bekannten Wildwechseln erbaut, um die Tiere auf möglichst unkomplizierte Weise über die Brücke zu führen.
- Um den Lärm zu minimieren und die Sicht auf die zu querenden Verkehrswege zu unterbinden, werden die Seitenränder der Brücke durch Irritationsschutzwände abgeschirmt.
Im Jahr 2019 hat eine Kleine Anfrage (19/9409) von Bündnis90/Die Grünen an den Bundestag ergeben, dass es in Deutschland etwa 20 Grünbrücken über Autobahnen oder Bundesstraßen gibt, die in Planung oder bereits fertig gestellt waren. Weitere befinden sich inzwischen im Bau. Der BUND sieht diesbezüglich einen erheblich höheren Bedarf. Er setzt sich besonders für den Bau von Querungshilfen an bereits bestehenden Verkehrswegen ein. So sollen nicht nur neue Verkehrswege, deren Bau die Zerschneidung noch weiter vorantreibt, mit solchen ausgestattet werden.
Ebenfalls zur Querung von Verkehrswegen eignen sich Talbrücken oder größere Straßenunterführungen. Diese sollten eine Höhe von 10 Metern nicht unterschreiten, da sie sonst von größeren Arten schlecht angenommen werden. Darüber hinaus gibt es Kleintiertunnel. Diese Röhren können von Amphibien, aber auch von kleinen Säugetieren wie Dachsen oder Ottern und auch von der Wildkatze benutzt werden.
Sinnvoll platzierte und gut ausgestattete Grünbrücken werden von Wildkatzen in kürzester Zeit angenommen (TRINZEN 2013, HUCHT-CIORGA mündl., BUNDESANSTALT FÜR STRASSENWESEN 2014). So etwa die Grünbrücken "Heinzenberg" auf der A1, "Egge" über die B64 und "Roringer Berg" über die B27. Ein spezieller Wildkatzenzaun an der A60 reduzierte die Mortalitätsrate um 83 Prozent (KLAR 2008). Seit der Durchführung dieser Studie werden Wildkatzenschutzzäune bei neu erbauten Grünbrücken direkt als Leitstruktur mit aufgestellt.
Bislang konnte nicht wissenschaftlich eruiert werden, welche Anzahl an Querungshilfen notwendig ist, um einen wirkungsvollen Schutz zu gewährleisten. Zweckmäßig scheint es allerdings, wenn diese Bauwerke mit Wildtierkorridoren verknüpft sind (TRINZEN 2013). Eine kluge Platzierung erhöht die Überlebenschancen von Wildkatzenpopulationen in signifikantem Maße (KLAR 2008). Die Bauten sollten für ansässige und wandernde Tiere nutzbar und erreichbar sein. Wildkatzen beispielsweise nehmen Umwege von etwa einem Kilometer in Kauf, um eine mit Wildkatzenschutzzaun umgebene Autobahn zu queren (HERMANN & KLAR 2007). Daher empfehlen KLAR et al. (2009) neben einer wildkatzensicheren Zäunung der Autobahn alle 1,5 bis 2,5 Kilometer geeignete und sichere Unterführungen. GÖTZ & JEROSCH (2010) schlugen sogar für Unfallschwerpunktbereiche an Bundesstraßen eine wildkatzensichere Zäunung und zugleich den nachträglichen Einbau von Durchlässen in Intervallen von 250 Metern vor.
Die Europäische Wildkatze ist in fast allen europäischen Ländern zu finden – von Portugal bis zum Kaukasus, von Schottland bis nach Griechenland. Auch auf der Insel Sizilien ist sie heimisch.
Die Bundesrepublik liegt inmitten dieses Verbreitungsgebiets. Daher kommt Deutschland eine hohe Verantwortung beim Schutz der Art der Europäischen Wildkatze zu. Zwar haben auch die Nachbarländer bereits Maßnahmen zum Schutz der Wildkatze etabliert, dennoch ist und bleibt es überaus wichtig, dass ein genetischer Austausch zwischen den Metapopulationen dieser Tierart im großen Maßstab stattfinden kann. Die Nordwest-Europäische Metapopulation, zu deren Vorkommensgebiet auch Deutschland zählt, fungiert dabei als Verbindungszone von Süd nach Nord und besonders von West nach Ost (BREITENMOSER et al. 2021).
Um diese Herausforderung zu stemmen, muss – nicht nur für die Wildkatze – eine sogenannte "Grüne Infrastruktur" geschaffen werden. Dies betrifft sowohl die beteiligten Einzelländer innerhalb Europas als auch deren transnationale Zusammenarbeit. "Grüne Infrastruktur" beschreibt ein strategisch geplantes Netzwerk natürlicher und naturnaher Flächen, bestehend aus verschiedenartigen Lebensräumen (Wald, Offenland, Wasser etc.). Es soll bestehende Lebensräume (wieder) miteinander verbinden und die ökologische Qualität der Landschaft insgesamt verbessern. Für die Wildkatze ist insbesondere ein strukturreicher Laub- und Mischwald, sowie angrenzendes strukturreiches Offenland vonnöten. Das BUND-Projekt "Wildkatzenwälder von morgen" gestaltet gemeinsam mit Partner*innen und Freiwilligen vor Ort artenreiche und klimarobuste Wälder.
Zum Erhalt der Tierart "Europäische Wildkatze" wären europaweite Studien zur Erforschung ihrer Bedürfnisse sowie Studien zu potenziellen Gefahrenquellen für selbige zentral. Aber nicht in allen Ländern wird heutzutage zu diesem Tier geforscht. Aktuelle Projekte gibt es in Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Portugal, Schottland, Schweiz, Spanien und Ungarn. Vor allem Universitäten und Zoologische Museen sind an der Untersuchung dieser Tierart interessiert.
Neben nationalen Projekten werden in unregelmäßigen Abständen internationale und europäische Symposien zur Präsentation von Forschungsergebnissen durchgeführt. Die letzten Treffen fanden 2015 (International European Wildcat Symposium) in Aachen und 2019 (Europäisches Wildkatzen-Symposium) in Neuwied statt. Außerdem fanden am 7.-9. November 2023 und am 10.-12. Oktober 2024 EUROWILDCAT-Treffen in Deutschland und Frankreich statt. Im Jahr 2013 haben sich hierfür Forschende aus verschiedenen europäischen Ländern getroffen, um einen wissenschaftlichen Verbund zum Thema Europäische Wildkatze ins Leben zu rufen. Der Name der wissenschaftlichen Gruppe EUROWILDCAT lehnt sich an das Konzept von EURODEER an.
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Bilder aus unserer Arbeit mit der Lockstockmethode
Viele Freiwillige sind wöchentlich in den Wälder Deutschlands unterwegs, um Lockstöcke zu kontrollieren – natürlich in Abstimmung mit lokalen Akteuren der Waldbewirtschaftung.
(René Löffler)
Wildkatzen lieben Struktur im Wald. Umgefallene Bäume sind daher für die Aufstellung eines Lockstocks geeignet.
(René Löffler)
Ist ein Standort gefunden, wird der Holzpfosten in den Boden gerammt. Er ragt dann ca. 60 Zentimeter heraus.
(René Löffler)
Es werden kleine Kerben in die Kanten geritzt, damit sich die Haare der Wildkatze verfangen.
(René Löffler)
Die raue Oberfläche erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Haar am Lockstock hängen bleibt.
(René Löffler)
Der Stock wird mit Baldrian eingesprüht – ein Duftstoff, der für Wildkatzen besonders anziehend wirkt.
(René Löffler)