Das Erkundungsbergwerk Gorleben wurde nach einer mehrjährigen Standortsuche von der damaligen niedersächsischen Landesregierung (Alleinregierung der CDU unter Ministerpräsident Ernst Albrecht) 1979 zum Standort erklärt, der für ein Atommüllendlager für Westdeutschland erkundet werden soll.
Nach heutigem Kenntnisstand ist die Entscheidung für Gorleben weniger aufgrund geowissenschaftlicher Gesichtspunkte, sondern aus strukturpolitischen Gründen getroffen worden: Die strukturschwache Gegend an der innerdeutschen Grenze sollte wirtschaftlich aufgewertet werden.
Zwischen 1979 und 2000 wurde zuerst oberirdisch und dann unterirdisch "erkundet". Seit 1995 wurde deutscher Atommüll aus den Wiederaufbereitungsanlagen in Sellafield (Großbritannien) und La Hague (Frankreich) oberirdisch in Castoren eingelagert. 102 dieser Behälter stehen in Gorleben, ihr Transport und vor allem ihre Ankunft im Wendland waren viele Jahre Anlass für Massenproteste und -blockaden.
Gorleben: als Standort für Atommüll vollkommen ungeeignet
Der größte Streit in der deutschen Endlagersuche drehte sich lange Zeit um Gorleben: Insbesondere die Betreiber der Atomkraftwerke aber auch Teile der Politik setzen darauf, dass die Endlagersuche schließlich auf diesen Standort hinausläuft. Dies hatte wirtschaftliche und praktische Motive. Zum einen wurden in Gorleben schon erhebliche Summen investiert. Zum anderen befindet sich hier bereits ein Großteil des hochradioaktiven Mülls aus deutschen AKW – eingeschlossen in Castor-Behältern in der oberirdischen Zwischenlagerhalle.
Unter Sicherheitsaspekten war ein Endlager für hochradioaktiven Müll in Gorleben immer inakzeptabel: Geologische Gutachten verweisen auf ein unzureichendes Deckgebirge und Verbindungen zum Grundwasser.
Der BUND kritisiert deshalb scharf, dass die 2014 vom Deutschen Bundestag eingesetzte Atommüll-Kommission in ihrem Abschlussbericht vom Juli 2016 Gorleben als völlig ungeeigneten Standort nicht aus dem Suchprozess nach einem Endlager ausgeschlossen hat. So kam Gorleben auch nach der Verabschiedung des überarbeiteten Standortauswahlgesetzes durch Bundestag und Bundesrat Ende März 2017 weiterhin als Standort für ein Endlager in Frage.
Der BUND forderte seit jeher, den geologisch ungeeigneten, politisch verbrannten Standort Gorleben aus der Endlagersuche auszuschließen.
Erst mit der Veröffentlichung des "Zwischenberichts Teilgebiete" durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung im Herbst 2020 wurde Gorleben aus dem Suchverfahren herausgenommen. Der Ausschluss des ungeeigneten Salzstocks nach 43 Jahren Widerstand ist ein großer Erfolg für alle, die sich an den Protesten beteiligt haben.
Gleichzeitig ist die Geschichte von Gorleben eine Mahnung, wie ein Konflikt eskalieren kann, wenn es politische Einflussnahme, mangelnde Transparenz und fehlende Mitbestimmung gibt.
Auch das neue Suchverfahren hat in diesen Bereichen eklatante Mängel. Das Ende von Gorleben markiert deshalb noch nicht das Ende des Konflikts um den Atommüll.