Seit Jahrzehnten wird um zwei mögliche Endlager-Standorte in Niedersachsen gerungen: "Schacht Konrad" in Salzgitter für schwach- und mittelradioaktive Abfälle sowie Gorleben für hochradioaktive. Im Frühjahr 2006 erlaubte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, die frühere Eisenerzgrube Schacht Konrad als Endlager zu nutzen. Die fehlende Langzeitsicherheit des Schachtes wurde in dem Urteil ausgeklammert. Darüber hinaus wurde den Klägern keine Revisionsmöglichkeit gegen das Urteil eingeräumt.
Rekordzahl an Einwendungen
Fast 290.000 Einwendungen gingen 1991 gegen den Ausbau der ehemaligen Eisenerzgrube "Schacht Konrad" zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ein. Das war eines der größten Verwaltungsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Einlagerungskriterium für "konradfähigen Müll" umfasst praktisch allen Atommüll außer abgebrannte Brennelemente. Seit 2006 wurden mehrere Versuche, eine Revisionszulassung zu erreichen, abgelehnt, in letzter Instanz 2007 am Bundesverwaltungsgericht.
Ausbau zum Atommüll-Endlager
Seit 2008 wird das ehemalige Bergwerk zum Atommüllendlager ausgebaut. Nach Informationen der mittlerweile zuständigen Bundesgesellschaft für Endlagerung GmbH (BGE) sollen die Arbeiten frühestens 2029 abgeschlossen sein, sechzehn Jahre später als ursprünglich geplant. Im Anschluss sollen ab Anfang der 2030er Jahre die radioaktiven Abfälle eingelagert und mit Gesteinsmaterial und Zement für immer verschlossen werden. Nach der Inbetriebnahme soll geprüft werden, ob dort deutlich mehr Müll entsorgt werden kann als eigentlich vorgesehen.
Auch im Fall Schacht Konrad ist es (wie bei der Asse) nur eine Frage der Zeit, bis der eingelagerte Atommüll Kontakt zu Grundwasserführenden Schichten hat und strahlende Nuklide in die Umgebung ausgeschwemmt werden.
Der BUND fordert, das völlig veraltete, ohne Alternativen-Vergleich und mit politischen Weisungen durchgesetzte ungeeignete Projekt "Schacht Konrad" zu beenden.
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