Am Montagabend, 16. Oktober 2017, hob das Verwaltungsgericht Potsdam die Genehmigung für die geplante Schweinemastanlage Haßleben auf. Das Landesamt für Umwelt Brandenburg hatte die Genehmigung im Jahr 2013 erteilt. Dagegen hatten der BUND, der Deutsche Tierschutzbund und der Nabu geklagt.
Nicht genehmigungsfähig
Aus planungsrechtlichen Gründen hätte die Genehmigung nicht erteilt werden dürfen, urteilten die Richter*innen des Verwaltungsgerichts Potsdam. Doch auch darüber hinaus sprechen viele Gründe gegen den Mega-Maststall.
Die geplante Anlage läge in der Uckermark direkt zwischen einem Biosphärenreservat und einem Naturpark.
Nach Plänen eines niederländischen Investors hätten rund 40.000 Schweine auf dem Standort einer stillgelegten DDR-Anlage auf engstem Raum gemästet werden sollen.
Nicht nur unendliches Tierleiden, auch massive Umweltbelastungen wären mit dem Bau des Mega-Stalls verbunden gewesen. Bereits heute ist das Grundwasser sehr stark mit Nitrat belastet.
Der langjährige Widerstand hat nun die gesamte Anlage vorerst verhindert.
Ein Etappensieg
Eine Berufung gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Der Investor und das Landesumweltamt könnten jedoch noch auf anderen Wegen gegen das Urteil vorgehen. Der Fall könnte bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen.
Raus aus der Massentierhaltung
Die geplante Mega-Mastanlage in Haßleben ist nur ein Beispiel für Tierfabriken, die den Profit vor das Wohl von Tier, Mensch und Umwelt stellen.
Der BUND setzt sich in der Kampagne "Raus aus der Massentierhaltung" für einen Umbau der Tierhaltung ein. Die neue Bundesregierung muss endlich einen Ausstieg aus der Massentierhaltung im Koalitionsvertrag festschreiben.
Unterstützen Sie unseren Protest jetzt!
Bilder vom Kampagnentag "Raus aus der Massentierhaltung" am 13.10.2017
(zum Vergrößern Bilder anklicken)