Dazu bestand 2013 mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) die Chance. Sie wurde leider vertan. Die Reform von 2013 sollte die GAP ökologischer, sozialer und gerechter machen. Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag auf den Direktzahlungen der ersten Säule. Diese sollten an verbindliche, umweltbezogene Mindeststandards gebunden ("Greening") und zwischen den Mitgliedsstaaten gerechter verteilt werden. Die GAP nach 2013 sollte vor allem einen deutlichen Beitrag zu den beiden Herausforderungen "Biodiversitäts- und Klimaschutz" leisten und für mehr Tierwohl sorgen. Doch die GAP ist weder ökologischer noch gerechter geworden.
Bundesregierung hat die Chancen nicht genutzt
Den EU-Mitgliedstaaten wird im Rahmen der aktuellen GAP ein großer gestalterischer Spielraum eingeräumt. Diesen nutzt die Bundesregierung, im Gegensatz zu den anderen Mitgliedstaaten in der EU, nicht im Sinne einer zukunftsfähigen, ökologischen und bäuerlichen Landwirtschaft. Sie hat nur so wenig geändert, wie unbedingt notwendig war. So fördert sie nicht nur ein weiteres massives Artensterben in der Agrarlandschaft und eine klimaschädliche Tierhaltung und Landwirtschaft – sie trägt auch dazu bei, dass die GAP zunehmend grundsätzlich in Frage gestellt wird.
Intensive Landwirtschaft – Gefahr für die Artenvielfalt
Pestizide sind eine große Gefahr für die Natur. Insekten-, Vögel- und Kleintierbestände gehen seit Jahren zurück, weil sie von den Chemikalien vergiftet werden und die Nahrungskette unterbrochen wird. Die Nitratbelastung des Wassers durch Dünger aus der Landwirtschaft zerstört Ökosysteme in Seen und Fließgewässern. Das führt letztendlich zu sauerstoffarmen Bereichen in der Nord- und Ostsee – sogenannten "Todeszonen".
Dazu kommt, dass es in der landwirtschaftlichen Produktion selbst nur noch eine begrenzte Anzahl an Pflanzensorten und Tierrassen gibt – 1.000 der 6.400 Nutztierrassen sind bereits ausgestorben. Besonders deutsche Viehzuchtunternehmen setzen nicht auf alte Rassen und bieten stattdessen "moderne" Hochleistungstiere an, die eigens für die industrielle Tierhaltung gezüchtet wurden.
Artenschutz – eine Frage der Nahrungsmittelsicherheit
Eine größere Vielfalt an Pflanzensorten bedeutet nicht nur schmackhafteres und bunteres Obst und Gemüse, sondern auch mehr natürliche genetische Vielfalt, die für Ökosysteme sowie die Ernährungssicherheit von Vorteil ist.
Der BUND fordert
- Fünf Prozent Wildnis, 15 Prozent historische Kulturlandschaften und Biotioverbunde sowie 80 Prozent Nutzlandschaft mit naturverträglicher Nutzung.
Zehn Prozent dieser Fläche müssen auf jedem Agrarbetrieb für den Artenschutz bereitgestellt werden. Dies können zum Beispiel Hecken und Sölle sein, Blühstreifen oder kleine Feuchtwiesen. Nur so kommen wir der flächendeckenden Vernetzung von Lebensräumen für bedrohte Arten und dem Erhalt der biologischen Vielfalt einen Schritt näher.
Die Torpedierung von Naturschutzzielen mit Steuermitteln muss beendet werden. Nach dem Prinzip "Öffentliches Geld (nur) für öffentliche Leistungen" sind alle Finanzierungsinstrumente, insbesondere in der Agrar-, Fischerei-, Regional-, Infrastruktur und Energiepolitik anzupassen.
Auch verdorrte Felder und vertrocknetes Grünland durch die Hitzewelle im Sommer 2018 machen deutlich: Wir brauchen stärkere Vorgaben zur klimaschonenderen Tierhaltung und Landwirtschaft. Auch müssen Grünland mit einer hohen Artenvielfalt und ökologische Vorrangflächen stärker geschützt und gefördert werden, weil durch einen Umbruch große Mengen des klimarelevanten Gases CO2 freigesetzt werden.
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