Kommentar: Klimaklage – Ampel duckt sich weiter weg

04. März 2024 | Klimawandel, Mobilität, Energiewende

Zur heute von der Bundesregierung eingelegten Revision gegen das vom BUND erfolgreich erstrittene Klimaurteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 11 A 1/23) von Ende letzten Jahres erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

Olaf Bandt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt  (Foto: Simone Neumann)

„Die  Bundesregierung gibt in Sachen Klimaschutz erneut ein fatales Bild ab. Sie ist klar gesetzlich verpflichtet und gerichtlich dazu verurteilt, bei Verkehr und Gebäuden unverzüglich mit Klimaschutzmaßnahmen nachzulegen. Aber die Ampel verweigert die für den Klimaschutz notwendigen Maßnahmen und spielt weiter auf Zeit. Der Handlungsdruck wird dadurch nicht geringer, er steigt. Denn auch im vergangenen Jahr wurden die Klimaziele in beiden Bereichen sehr wahrscheinlich wieder gerissen*. Die Bundesregierung hat offensichtlich kein gemeinsames Konzept, wie sie die Klimaziele einhalten will. Aber im Kampf gegen die Klimakrise funktioniert Wegducken nicht. 

In den vergangenen Jahren hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing den notwendigen Klimaschutz ignoriert und lediglich mit unwirksamen Maßnahmenbündeln versucht, den gesetzlichen Anforderungen Genüge zu tun. Auch im Gebäudesektor fehlen weiter wirksame Maßnahmen, um auf Zielpfad zu kommen. Das Gebäudeenergiegesetz wurde weichgespült, bei der energetischen Modernisierung lassen die Minister Robert Habeck und Klara Geywitz jeden Ehrgeiz vermissen. Den Preis für dieses politische Versagen zahlen wir alle. Besonders fatal sind die Folgen für jene, die schon heute nicht wissen, wie sie die nächste Heizkostenrechnung begleichen sollen, sich im Sommer nicht in eine kühle Wohnung zurückziehen können oder unter schlechter ÖPNV-Anbindung leiden. Damit muss jetzt Schluss sein.“ 

*Emissionszahlen des UBA werden am 15. März 2024 für das Jahr 2023 erwartet

Hintergrund:

Ende November 2023 hat das OVG Berlin-Brandenburg einer Klage des BUND und einer weiteren der DUH vollumfänglich stattgegeben und die Bundesregierung zum Erlass von Klimaschutz-Sofortprogrammen nach § 8 des Klimaschutzgesetzes für die Sektoren Gebäude und Verkehr verurteilt. Beide Sektoren haben inzwischen mehrfach ihre spezifischen Klimaziele verfehlt, die Bundesregierung aber hat keine vorgeschriebenen Programme erlassen, um diese Verfehlung zu korrigieren. Nach BUND-Auffassung wäre selbst die Einhaltung der deutschen Klimaziele unzureichend gemessen an den verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben des 1,5-Grad-Klimaziels. Umso dringlicher ist es, dass wenigstens die Sofortprogramme rasch kommen.

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