- Industrieller Wasserverbrauch und Emissionen zu hoch
- Geschlossene Wasserkreisläufe in Unternehmen forcieren
- Bundeseinheitliche Regelung für Wasserentnahmeentgelt nötig
Wasser ist für das Leben unersetzlich. Angesichts der Klimakrise und der Übernutzung der planetaren Ressourcen wird es zu einem immer teureren und wertvolleren Gut. Aus Sicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geht es jetzt darum, dem Kampf ums Wasser vorzubeugen und die Ressource Wasser zu schützen. Dabei gerät insbesondere die Industrie in den Blick. Von großer Bedeutung sind geschlossene industrielle Wasserkreisläufe, um die Nutzung von kostbarem Frischwasser einzudämmen.
Die Industrie ist in Deutschland einer der größten Wasserverbraucher. Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2019 20 Milliarden Kubikmeter Wasser aus Flüssen, Seen und Grundwasser entnommen. Für den Energiesektor, den Bergbau und das verarbeitende Gewerbe flossen etwa 14,2 Milliarden Kubikmeter Wasser. Der industrielle Verbrauch stellt mit etwa 71 Prozent also einen Großteil der gesamten Wasserentnahme dar.
Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Wasser ist auch in Deutschland ein knappes Gut und eine wertvolle Ressource, die wir schützen müssen. Es braucht einen nachhaltigeren und ökologischeren Umgang mit der Ressource Wasser. Denn bereits jetzt sind unsere Gewässer in keinem guten Zustand. Neben der Landwirtschaft und dem Bergbau muss auch die durstige Industrie Verantwortung für unser Wasser übernehmen. Es wurde zu lange weggesehen, wenn weite Teile der Industrie und der Landwirtschaft auf Kosten unseres Wassers gewirtschaftet haben. Dieser sorglose Umgang muss ein Ende finden.“
In 67 Prozent aller deutschen Flüssen und Seen und in sieben Prozent aller Grundwasserkörper lassen sich Auswirkungen auf den Gewässerzustand beobachten, die auf Industriebetriebe und Bergbau zurückzuführen sind. Damit zählen die Industrie und der Bergbau – neben der Landwirtschaft – zu den maßgeblichen Nutzungen, die unsere Gewässer beeinflussen. Stoffe aus der Industrie können über das Abwasser, über Emissionen in die Luft oder über noch nicht dekontaminierte Altlasten in Grundwasser und Oberflächengewässer gelangen. Diese Auswirkungen führen dazu, dass das Umweltziel, unsere Gewässer in einen guten Zustand zu bringen, nicht erreicht wird.
„Wer nutzt, soll zahlen, wer verunreinigt, muss säubern."
Bandt: „Wer nutzt, soll zahlen, wer verunreinigt, muss säubern: Das Verursacherprinzip muss auch im Bereich der industriellen Wassernutzung gelten. Eine bundesweite einheitliche Regelung der Wasserentnahmeabgaben ist dringend nötig. Hierfür braucht es jetzt eine rasche Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie durch Bund und Länder, mit mehr Geld und mehr Personal für die Wasserwirtschaft.“
In einer BUND-Umfrage anlässlich der Trockenheit im letzten Jahr sprachen sich fast zwei Drittel (61 Prozent) der Befragten in Deutschland dafür aus, dass Unternehmen mit hohem Wasserverbrauch auch höhere Entnahmeabgaben zahlen.
Bandt: „Die Politik hat die Menschen auf ihrer Seite, wenn sie sich um den Schutz unseres Wasser kümmert. Es ist an der Zeit, die Industrie bei der Nutzung unseres Wasser stärker ins Visier zu nehmen.“
Im industriellen Bereich muss ein integriertes industrielles Wassermanagement zügig umgesetzt werden. Durch geschlossene industrielle Wasserkreisläufe ergibt sich neben einer verringerten Abhängigkeit von Frischwasserressourcen auch ein großes Potenzial zur Rückgewinnung von Roh- und Wertstoffen. Sie befördern so die Kreislaufwirtschaft im Bereich der Wassernutzung.
Bandt: „Wir fordern ein Ressourcenschutzgesetz, das unser Wasser, Böden und Rohstoffe schützt. Die Zeiten sorglosen Wirtschaftens sind vorbei. Es braucht dringend einen rechtlichen Rahmen, der die Nutzung unserer begrenzten Ressourcen regelt und klare Ziele zur Reduktion vorgibt.“
Hintergrund
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verlangt die Berücksichtigung des Grundsatzes der Kostendeckung für Wasserdienstleistungen, einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten, unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips. Deshalb sollten alle Bundesländer Regelungen für die Erhebung von Wasserentnahmeentgelt einführen. Zudem ist anzustreben, dass eine Annäherung der teilweise sehr unterschiedlichen Höhe der Abgabesätze erfolgt. Vor allem sollte aber den Regelungen über die Entgelthöhe und den Ausnahmen der Abgaben das Verursacherprinzip zugrunde gelegt werden. Ansonsten käme die Lenkungswirkung, die auf einen nachhaltigeren und ökologischeren Umgang mit der Ressource Wasser abzielt, zu kurz.
Wirtschaftszweige, die Wasser nutzen, sollten – soweit sie durch ihre Wasserverwendung die Wasserqualität verschlechtern wie beispielsweise in der Landwirtschaft und im Bergbau – nicht von der Entrichtung eines Wasserentnahmeentgeltes ausgenommen werden. Vielmehr sollten diese, dem Verursacherprinzip entsprechend, sogar höhere Abgabesätze zu zahlen haben, als beispielsweise für Trinkwasser zu entrichten sind. Der BUND setzt sich für eine einheitliche Regelung zum Wasserentnahmeentgelt auf Bundesebene ein, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Bundesländern aufzuheben und die nötigen finanziellen Ressourcen für die überfällige Intensivierung des Gewässerschutzes zu generieren.
Neben den Einträgen aus der Industrie sind die Hauptursache für den schlechten chemischen Zustand im Grundwasser die hohen Nitrateinträge aus der Landwirtschaft, verursacht durch einen überhöhten Einsatz von Dünger. Zwar legt die seit 24 Jahren geltende Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fest, dass alle Gewässer in der EU bis 2015, spätestens jedoch 2027 in einem „guten“ ökologischen und chemischen Zustand sein müssen. Um den ökologischen Zustand zu bewerten, wird bei Flüssen zum Beispiel überprüft, ob die für den Fluss typischen Fische und Pflanzen vorkommen und wie viele von ihnen vorhanden sind. In Deutschland sind Bund und Länder jedoch weit davon entfernt, dieses Ziele zu erreichen und versuchen gegenüber der EU die nötigen Anstrengungen dazu um Jahrzehnte zu verschieben, statt schnellstmöglich gesunde und resiliente Gewässer wieder herzustellen. Eine weitere Verunreinigung der Gewässer verknappt aber einer in Zukunft von der Klimakrise gezeichneten Umwelt noch mehr die wertvolle Ressource Wasser.
Für die Erreichung der völkerrechtlich verbindlichen Klima- und Biodiversitätsziele ist eine deutliche Reduzierung der Menge an verbrauchten Ressourcen unumgänglich. Deshalb strebt der BUND ein Ressourcenschutzgesetz an, welches verbindliche und quantifizierbare Reduktionsziele enthält. Auf diese Weise ließe sich ein klarer Rechtsrahmen für die Nutzung der planetaren Ressourcen schaffen. Neben Ressourcen wie Primärrohstoffe, Boden oder Luft muss ein solches Gesetz auch Wasser einbeziehen, um eine weitere Übernutzung zu verhindern.
Hinweis
In einer kleinen Reihe zum Weltwassertag am 22. März beleuchtet der BUND das Thema Wasser unter verschiedenen Gesichtspunkten:
- Bereits veröffentlicht am 14. März: Pestizide in Bächen: Die Ergebnisse des Citizen-Science-Projekts FLOW
- 21. März: Wasserspeicher Wald schützen: internationaler Tag der Wälder (21. März) und Weltwassertag (22. März)
Weitere Informationen
- BUND Civey-Umfrage "Mehr als die Hälfte der Deutschen wegen aktueller Trockenheit besorgt"
- BUND Kurzgutachten (2019): Die Wasserentnahmeentgelte der Länder, Kurzgutachten
- BUND zur Wasserrahmenrichtlinie
- UBA (2022) Übersicht über die Länderregelungen zu Wasserentnahmeentgelten, Stand: September 2022
- UBA, Wasserressourcen und ihre Nutzung
- BMUV/UBA (2022) Die Wasserrahmenrichtlinie – Gewässer in Deutschland 2021. Fortschritte und Herausforderungen
Kontakt
- Sascha Maier, BUND-Gewässerexperte, Tel.: 030-27586-532, Mobil: 0170 / 571 96 89, E-Mail: sascha.maier(at)bund.net
- BUND-Pressestelle:
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