Gewässerschutz: Wir brauchen eine starke Richtlinie zu kommunalem Abwasser

16. Januar 2024 | Flüsse & Gewässer

Der BUND ruft zusammen mit seinen Partner-Organisationen alle EU-Mitgliedstaaten, die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Europäische Kommission auf, eine starke Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser zu verabschieden.

Abfluss. Foto: Semevent / pixabay.com  (Semevent / pixabay.com)

Die Richtlinie muss geeignet sein, aktuellen und neu entstehenden Bedrohungen für Ökosysteme und die menschliche Gesundheit in den kommenden Jahrzehnten zu bewältigen. Unsere Gesellschaft und die Natur zahlen einen hohen Preis für die Wasserverschmutzung. Dennoch ist die Einleitung von unbehandeltem oder unzureichend behandeltem Abwasser nach wie vor ein Hauptgrund für das Scheitern eines guten Gewässerzustands.

30 Jahre alte EU-Abwasservorschriften sollten aktualisiert werden

Jetzt besteht die Chance, die bereits 30 Jahre alten EU-Abwasservorschriften zu aktualisieren und sie an die heutigen Herausforderungen anzupassen, nicht zuletzt im Hinblick auf die Bekämpfung neu auftretender Schadstoffe. Die Kommission hat eine ehrgeizige Überarbeitung der Vorschriften vorgeschlagen, aber wir sind besorgt über bestimmte vom Parlament und insbesondere vom Rat vorgeschlagene Änderungen, die den Vorschlag der Kommission erheblich abschwächen würden. Wir fordern daher die nationalen Regierungen, die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Europäische Kommission auf, die folgenden Schlüsselelemente der EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser in den Trilog-Verhandlungen zu bewahren.

  • Keine Ausnahmeregelung mehr nach 2027 für bestehende Anforderungen an die Abwasserbehandlung.
  • Kohärente Vorschriften in der gesamten EU
  • Beibehaltung des Ziels der Entfernung von Mikroverunreinigungen
  • Rechtzeitige Einführung von öffentlich zugänglichen integrierten Plänen für die Bewirtschaftung von kommunalem Abwasser
  • Keine Aushöhlung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie
  • Eine Regelung zur erweiterten Herstellerverantwortung, die alle Kosten im Zusammenhang mit der Entfernung von Mikroverunreinigungen abdeckt.
  • Ein Ziel der Energieneutralität
  • Sicherstellung, dass die Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft das EU-Ziel der Nullverschmutzung nicht gefährden
  • Sicherstellung eines umfassenden Rahmens zur Verhinderung von Leckagen in Biomedien durch präventive Präventivmaßnahmen sowie eine regelmäßige Überwachung des Einsatzes dieser Technologie in Kläranlagen. 

Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier

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