Acker Hellkraut

Wildpflanzen und Neue Gentechnik

Die gezielte Veränderung und Freisetzung von Wildpflanzen birgt viele Risiken.

Führende wissenschaftliche Fachgesellschaften wie die Gesellschaft für Ökologie (GfÖ) sowie das Bundesamt für Naturschutz (BfN) warnen eindringlich vor den unumkehrbaren Folgen für unsere Ökosysteme. Diese Warnungen haben durch das aktuelle Vorhaben der EU, die Regulierung für Neue Gentechniken (NGT) abzuschwächen, eine besondere Dringlichkeit.

Eingriffe in Natur durch Neue Gentechnik riskant

Die Vorstellung, Wildpflanzen genetisch so zu manipulieren, dass sie widerstandsfähiger gegen Schädlinge werden oder besser mit Trockenheit zurechtkommen, mag auf den ersten Blick verlockend klingen. Doch der Eingriff in das komplexe und über lange Zeiträume entstandene Gleichgewicht der Natur ist riskant. Einmal in die Umwelt entlassen, sind solche Organismen nicht mehr zurückzuholen.

Die ökologischen Risiken: Unkontrollierbare Ausbreitung und Kollaps von Ökosystemen

Die Gefahren einer Freisetzung von NGT-Wildpflanzen sind vielfältig: 

  • Unvorhersehbare ökologische Folgen

NGT-Verfahren sind nicht fehlerfrei. Selbst kleinste genetische Änderungen können zu signifikanten Risiken führen. Eine leicht erhöhte Stresstoleranz beispielsweise könnte eine heimische Pflanze zu einer invasiven Art machen, die andere natürliche Populationen verdrängt und die biologische Vielfalt drastisch reduziert.

  • Unkontrollierbarer Genfluss

Die neuen Eigenschaften können sich durch Pollenflug auf natürliche Populationen und verwandte wilde Arten übertragen..So könnten Resistenzen unkontrolliert in Ökosystemen verbreitet werden und beispielsweise zur Entstehung von "Superunkräutern" führen. Die Verfolgung und Kontrolle dieses Genflusses in der Natur ist praktisch unmöglich.

  • Störung von Nahrungsnetzen

Jede Pflanze ist Teil eines komplexen Nahrungsnetzes. Eine Veränderung ihrer biochemischen Zusammensetzung kann weitreichende Folgen haben. Insekten, die auf die Pflanze als Nahrungsquelle angewiesen sind, könnten geschädigt werden, was wiederum Auswirkungen auf Vögel und andere Tiere hat, die sich von diesen Insekten ernähren.

In der aktuellen Debatte werden fundamentale ökologische Prinzipien oft ignoriert: Das Risiko wird nicht durch die Anzahl der genetischen Veränderungen bestimmt, sondern durch die resultierenden Eigenschaften (den Phänotyp) der Pflanze und ihre Wechselwirkung mit der Umwelt.

EU-Deregulierung: Ein Freifahrtschein entgegen wissenschaftlicher Warnungen?

Vor diesem Hintergrund ist das geplante Vorhaben der Europäischen Kommission, die strengen Regeln für NGT-Pflanzen zu lockern, besonders alarmierend. Der Vorschlag sieht vor, sogenannte NGT-1-Pflanzen, die als vergleichbar mit konventionell gezüchteten Pflanzen eingestuft werden sollen, von der obligatorischen Risikobewertung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit auszunehmen.

Die Gesellschaft für Ökologie (GfÖ) warnt in ihrer Stellungnahme explizit, dass dieser Vorschlag fundamentale ökologische Prinzipien verfehlt. Die Definition der NGT-1-Kategorie sei wissenschaftlich nicht haltbar und berücksichtige die Umweltrisiken nicht ausreichend. Die entscheidende Kritik der Ökolog*innen: Die Deregulierung würde für alle Pflanzenarten gelten, nicht nur für Kulturpflanzen. Dies könne zu einer ernsthaften Bedrohung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Nachhaltigkeit werden, da eine massive und unkontrollierte Ausbreitung von NGT-Pflanzen in der Natur droht.

Vorsorgeprinzip gilt nicht mehr

Die Dimension dieses Vorhabens wird durch eine Untersuchung des BfN deutlich: Etwa 94 Prozent der bisher bekannten NGT-Pflanzen würden unter die geplante Ausnahme fallen. Das bedeutet, fast alle mit neuen Gentechniken veränderten Pflanzen könnten ohne spezifische Umweltverträglichkeitsprüfung freigesetzt werden.

Indem das Vorsorgeprinzip ausgehebelt wird, würde der Vorschlag der EU-Kommission die Tür für Freisetzungsexperimente in einem globalen Maßstab öffnen, deren Folgen, insbesondere bei langlebigen Wildpflanzen, unabsehbar und unumkehrbar wären.

Der BUND fordert: 

  • Festhalten an einer strengen, fallbasierten Risikoprüfung
  • Kennzeichnungspflicht für alle gentechnisch veränderten Organismen zum Schutz unserer Ökosysteme.

Mehr Informationen sowie illustrierte Beispiele gibt es bei der Fachstelle Gentechnik und Umwelt: https://fachstelle-gentechnik-umwelt.de/materialien-zur-wissensvermittlung

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Kontakt

Pia Voelker

Mitarbeiterin Gentechnikpolitik
E-Mail schreiben Tel.: +49 151 445 801 82

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