Kommerzieller Anbau
Gentechnisch veränderte Pflanzen werden seit 1995 kommerziell angebaut. Der weltweite Anbau konzentriert sich auf neun Länder: USA, Brasilien, Argentinien, Kanada, Indien, China, Pakistan, Paraguay und Südafrike. Dort wachsen rund 98 Prozent aller weltweit angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen.
Die Äcker in der EU sind bisher weitgehend frei von Gentechnik. Nur auf 0,15 Prozent der Ackerfläche der EU wachsen Gentech-Pflanzen. Zum Anbau zugelassen ist nur eine Pflanze: seit 1998 der gentechnisch veränderte Mais MON810 von Monsanto.
Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen
Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bedeutet eine Freisetzung das örtlich und zeitlich begrenzte Ausbringen eines gentechnisch veränderten Organismus in die Umwelt. Dabei kann es sich um eine Pflanze, ein Tier oder einen Mikroorganismus handeln, der außerhalb eines Labors oder Gewächshauses absichtlich in die Umwelt ausgebracht werden soll.
Freisetzungen müssen beim BVL beantragt werden. Es bewilligt den Antrag, wenn nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft keine Gefährdung für Mensch und Umwelt zu befürchten ist. Eine erteilte Genehmigung gilt für einen bestimmten Organismus an einem oder mehreren bestimmten Standort/en für einen begrenzten Zeitraum.
Nach dem Gentechnikgesetz muss sich eine Freisetzung nicht auf Forschungszwecke beschränken. Freisetzungen können an mehreren Standorten in beliebiger Flächengröße durchgeführt werden. Damit war es in Deutschland zum Beispiel für die BASF möglich, großflächig die Gentech-Kartoffel Amflora zum Zweck der Saatgutvermehrung anzubauen.