Heizungsgesetz: Neue Regierung droht mit Abschaffung

26. März 2025 | Klimawandel, Energiewende, Nachhaltigkeit, Suffizienz

Seit Januar 2024 gelten neue Regeln im Gebäudeenergiegesetz (GEG), die unter dem Namen „Heizungsgesetz“ heftig diskutiert wurden. Teile von Union und SPD, die gerade über eine Koalition verhandeln, wollen das GEG abschaffen. Wir erklären, warum das fatal wäre.

Eine Heizung mit Geldscheinen. Bundesweit werden drei Viertel der Gebäude immer noch mit Öl und Erdgas beheizt.  (Bild: Vadreams via Canva.com)

Die Koalitions-Verhandler*innen der Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen haben sich darauf geeinigt, die Vorgaben für neue Heizungen abzuschaffen. Das geht aus Verhandlungskreisen hervor. Auch die Anforderungen an effizientes Heizen sollen geschwächt werden. In der Arbeitsgruppe „Klima und Energie“ der Koalitionsverhandlungen ist jedoch noch strittig, wie mit dem Gebäudeenergiegesetz umgegangen werden soll.

Gebäudeenergiegesetz: Das ist jetzt geplant

In dem Papier der AG Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen heißt es dazu wörtlich: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Wir werden ein neues Recht schaffen, das einen Paradigmenwechsel weg von einer kurzfristigen Energieeffizienzbetrachtung beim Einzelgebäude hin zu einer langfristigen Betrachtung der Emissionseffizienz vollzieht. Die Heizungsförderung werden wir fortsetzen.“ Damit würden sich Union und SPD vom Grundprinzip des GEG verabschieden, nämlich, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Was die Ankündigungen im Einzelnen konkret bedeuten, bleibt jedoch unklar.  

Effizienz von Gebäuden geschwächt

Die Formulierung der Arbeitsgruppe lässt auch vermuten, dass die Vorgaben bei der Effizienz von Gebäuden geschwächt werden. Im GEG ist hier zur Zeit klar geregelt, dass zum Klimaschutz auch die Energieeffizienz von Gebäuden gehört. Im Detail betrifft das viele unterschiedliche Aspekte, wie beispielsweise Wärmedämmung, isolierte Fenster und die Effizienz von Heizungsanlagen.

Abschaffung von Vorgaben wäre fatal für den Klimaschutz

Weniger erneuerbare Heizungen und Abstriche bei der Effizienz von Gebäuden wären ein massiver Rückschritt in Sachen Klimaschutz. Gebäude sind für rund ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland verantwortlich. Bundesweit werden drei Viertel der Gebäude immer noch mit Öl und Erdgas beheizt. Entsprechend entfernt sich der Gebäudesektor immer weiter von den vorgegebenen Zielen zur CO2-Einsparung. Dabei macht auch die EU mit der Richtlinie „Effort Sharing Regulation“ hier ganz klare Vorgaben: Die Emissionen müssen deutlich sinken. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, können Kosten in Milliardenhöhe entstehen.

Klare Leitplanken schützen vor steigenden Heizkosten

Würde die neue Regierung die Heizungsvorgaben tatsächlich abschaffen, kämen aber nicht nur wegen der EU-Vorgaben der „Effort Sharing Regulation“ höhere Kosten auf Bürger*innen zu. Heizen mit Öl und Gas wird auch über den CO2-Preis in den nächsten Jahren immer teurer werden. Aktuell gilt der deutsche CO2-Preis von 55 Euro pro Tonne. Mit Einführung des europäischen Emissionshandel II ab dem Jahr 2027 wird der Preis deutlich steigen. Schätzungen reichen von 100 bis 250 Euro pro Tonne bis zum Jahr 2030. Heizen mit erneuerbaren Energien wird dagegen durch staatliche Förderprogramme finanziell unterstützt. Berechnungen der gemeinnützigen Energieberatung co2online haben gezeigt, dass Gasheizungen über 20 Jahre hinweg doppelt so teuer sein können wie Wärmepumpen. Klare gesetzliche Regeln schaffen Planungssicherheit für Verbraucher*innen, Unternehmen und Handwerk.

Heizungstausch: So hoch ist die Förderung 

Bislang gilt: Wenn Sie sich eine Heizung mit erneuerbarer Energie anschaffen, wird die mit 30 Prozent staatlich gefördert. Wenn Sie mit dem Umstieg nicht auf den Wärmeplan der Kommune warten, bekommen Sie weitere 20 Prozent für den frühzeitigen Umstieg. Darüber hinaus können Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro weitere 30 Prozent erhalten. Die Förderung ist bei mehr als 70 Prozent gedeckelt. Weitere Maßnahmen wie beispielswiese die Wärmedämmung werden separat gefördert. Detaillierte Informationen finden Sie hier. Ob die Förderung von Schwarz-Rot zu diesen Bedingungen fortgesetzt wird, ist derzeit unklar.

Heizungsgesetz: Diese Regeln gelten aktuell

  • Neu eingebaute Heizungsanlagen müssen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Das gilt nur für Neubaugebiete.
  • Ab Januar 2045 ist für alle fossilen Brennstoffe Schluss. Das betrifft auch Heizungen, die vor 2024 eingebaut wurden. Bis dahin regeln das GEG nur, welche Technik eingebaut werden darf, wenn sowieso ein Heizungstausch ansteht.
  • Für bestehende Gebäude gilt die Vorgabe, 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, erst dann, wenn die Kommune einen Wärmeplan vorgelegt hat. Städte ab 100.000 Einwohner*innen haben dafür bis spätestens Mitte 2026 Zeit, kleinere Kommunen bis spätestens Mitte 2028.
  • Wenn Ihre Heizung plötzlich kaputtgeht, gelten mehrjährige Übergangsfristen.
  • Ergänzend regelt das Mietrecht: Vermieter*innen können bis zu zehn Prozent der Kosten einer neuen oder modernisierten Heizungsanlage auf Mieter*innen umlegen. Verzichten Vermieter*innen auf die staatliche Förderung, können sie maximal acht Prozent der Kosten umlegen. Für beide Fälle gilt eine Deckelung der Umlage. Die monatliche Kaltmiete darf durch den Heizungstausch pro Quadratmeter um maximal 50 Cent steigen. Weitere Kosten können jedoch durch zusätzliche Maßnahmen am Gebäude entstehen. Insgesamt darf die Miete um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen. 

So geht es jetzt weiter

Die Schwächung des GEG und damit der Wärmewende ist momentan nur ein Vorschlag einer Arbeitsgruppe aus Unterhändler*innen. In der Arbeitsgruppe „Klima und Energie“ ist die Frage noch strittig, wie mit dem GEG umgegangen werden soll. Die Vorschläge der Arbeitsgruppen gehen als Empfehlungen an die Chefverhandler*innen. Ein Finanzcheck steht auch noch aus. Einen Zeitplan, bis wann ein Koalitionsvertrag stehen soll, gibt es nicht. Friedrich Merz hatte Ostern anvisiert, das aber nicht verbindlich gemacht. Gemeinsam mit einer Vielzahl von Umwelt-, Unternehmens- und Sozialverbänden hat der BUND einen Offenen Brief an die Vorsitzenden der CDU/CSU und SPD geschrieben: Das GEG muss klima- und sozial gerecht weiterentwickelt statt geschwächt werden. Die sozial gerechte Wärmewende muss weiter vorangetrieben werden.

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