Gebäudeenergiegesetz: Das gilt jetzt

09. Januar 2024 | Energiewende, Klimawandel, Nachhaltigkeit

Seit Januar gelten neue Regeln im Gebäudeenergiegesetz (GEG), die unter dem Namen „Heizungsgesetz“ heftig diskutiert wurden. Wir erklären, was sich für Verbraucher*innen ändert.

Ein Sparschwein mit Schal steht auf einer Heizung. Gebäude sind für rund ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland verantwortlich.  (Bild: Pixelshot via Canva pro)

Gebäudeenergiegesetz: Wozu dienen die neuen Vorgaben?

Drei Viertel der Gebäude in Deutschland werden immer noch mit Öl und Erdgas beheizt. Dabei sind Gebäude für rund ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland verantwortlich und die mit der Erdgasgewinnung verbunden Methanemissionen ist so klimaschädlich wie Kohle. Viel Potenzial also, um Heizkosten zu senken, das Klima zu schützen und sich vom fossilen Gas zu verabschieden. In den vergangenen Jahren hat der Gebäudesektor die im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Ziele zur Einsparung von Treibhausgasen verfehlt. Mit dem Gebäudeenergiegesetz und dem ebenfalls neuen Wärmeplanungsgesetz soll die Wärmewende jetzt schneller vorangehen. Die Gesetze machen Vorgaben zur Heizungstechnik und zur Wärmeplanung in Kommunen.

Das ändert sich mit dem Heizungsgesetz

Neu eingebaute Heizungsanlagen müssen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Seit Januar 2024 gilt das erstmal nur für Neubaugebiete.
Als erneuerbare Energien werden im Gesetz unter anderem definiert:

  • Wärmepumpen
  • ein Anschluss ans Wärmenetz
  • Solarthermie-Anlagen
  • Pelletheizungen
  • bestimmte Hybridheizungen, die fossile und erneuerbare Wärme kombinieren.

In Gebieten, in denen ein Wasserstoffnetz geplant werden soll, fallen auch sogenannte „H2-ready“-Heizungen darunter. Aktuell gibt es diese Geräte jedoch noch gar nicht und es ist auch unklar, ob sie jemals mit Wasserstoff beliefert werden. Auch wenn sie später verfügbar sind, ist Wasserstoff enorm energieintensiv, oft nicht klimaneutral und voraussichtlich auch nicht in großen Mengen vorhanden. Das macht das Heizen mit Wasserstoff absehbar sehr teuer. Der BUND rät von dieser Option klar ab.

Das ändert sich in Bestandsgebäuden

Ab Januar 2045 ist für alle fossilen Brennstoffe Schluss. Das betrifft auch Heizungen, die vor 2024 eingebaut wurden. Bis dahin regeln die neuen Vorgaben nur, welche Technik eingebaut werden darf, wenn sowieso ein Heizungstausch ansteht. Für Gebäude im Bestand gilt die Vorgabe, 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen erst dann, wenn Ihre Kommune einen Wärmeplan vorgelegt hat. Städte ab 100.000 Einwohner*innen haben dafür bis spätestens Mitte 2026 Zeit, kleinere Kommunen bis spätestens Mitte 2028. Außerdem gelten Übergangsfristen, zum Beispiel, wenn Ihre Heizung plötzlich kaputtgeht. Um eine spätere Umrüstung zu vermeiden, sich vor Kostenfallen zu schützen und das Klima zu schützen, empfiehlt der BUND: Warten Sie nicht, sondern bringen Sie Ihre Heizung schnellstmöglich auf Klimakurs!

Was gilt, wenn noch kein Wärmeplan vorliegt?

Bevor ein Wärmeplan vorliegt, dürfen Sie zwar noch eine Heizung einbauen, die vollständig mit fossiler Energie, also mit Erdöl oder Erdgas, betrieben wird. Vorgeschrieben ist jedoch, dass Sie sich vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung beraten lassen. Denn heizen mit fossiler Energie wird absehbar immer teurer. Wer jetzt eine neue Gasheizung einbaut, muss zudem nachweisen, dass die Heizung ab 2029 zu mindestens 15 Prozent mit Bioenergie oder Wasserstoff beliefert wird. Die Quote steigt bis zum Jahr 2035 auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent Bioenergie oder Wasserstoff. Beide Energieträger sind nicht nur teuer, sondern können auch nur sehr begrenzt nachhaltig erzeugt werden – keine gute Option für den Klimaschutz im Heizungskeller.

Was sollen Wärmepläne vorgeben?

Die kommunale Wärmeplanung soll dazu dienen, dass Gebäudeeigentümer*innen absehen können, welche Versorgungsoptionen für ihr Gebiet vorgesehen sind und welche Heizungsvarianten ihnen in Zukunft zur Verfügung stehen werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem FAQ zum Gebäudeenergiegesetz

Was bedeutet das Heizungsgesetz für Mieter*innen?

Vermieter*innen können bis zu zehn Prozent der Kosten einer neuen oder modernisierten Heizungsanlage auf Mieter*innen umlegen. Verzichten Vermieter*innen auf die staatliche Förderung, können sie maximal acht Prozent der Kosten umlegen. Für beide Fälle gilt eine Deckelung der Umlage. Die monatliche Kaltmiete darf durch den Heizungstausch pro Quadratmeter um maximal 50 Cent steigen. Weitere Kosten können jedoch durch zusätzliche Maßnahmen am Gebäude entstehen. Insgesamt darf die Miete um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen.

Welche finanziellen Förderungen gibt es? 

Wenn Sie sich eine Heizung anschaffen, die im Gesetz als erneuerbar definiert ist, erhalten Sie eine staatliche Förderung von 30 Prozent. Wenn Sie mit dem Umstieg nicht auf den Wärmeplan der Kommune warten, bekommen Sie weitere 20 Prozent für den frühzeitigen Umstieg. Darüber hinaus können Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro weitere 30 Prozent erhalten. Die Förderung ist bei mehr als 70 Prozent gedeckelt. Weitere Maßnahmen wie beispielswiese die Wärmedämmung werden separat gefördert. Detailierte Informationen finden Sie hier.

Wärmepumpe: Darauf sollten Sie beim Kauf achten

Achten Sie beim Kauf einer Wärmepumpe auf die Energieeffizienz. Je effizienter Wärmepumpen laufen, desto geringer ist der Energieverbrauch und Ihre Stromkosten. Wie viel Energie eine Wärmepumpe benötigt, hängt neben der Effizienz des Gerätes auch von der Gebäudehülle und den Vor- und Rücklauftemperaturen im Heizsystem ab. Wir empfehlen außerdem ein Gerät mit natürlichen Kältemitteln. So vermeiden Sie die Umweltbelastung mit Ewigkeits-Chemikalien PFAS. Übrigens: Wärmepumpen können auch in Altbauten genutzt werden. Eine Fußbodenheizung ist dafür nicht notwendig.

Heizen mit Holz nur in Maßen

Bei der Verbrennung von Holz werden Treibhausgase und Feinstaub freigesetzt. Den Wäldern geht es bereits jetzt sehr schlecht und Holz ist nur begrenzt verfügbar. Biomasseheizungen sollten Sie deshalb nur in Betracht ziehen, wenn Alternativen wie der Anschluss an ein Wärmenetz oder der Einbau einer Wärmepumpe nicht möglich sind. Nutzen Sie nur hocheffiziente und saubere Reststoffe, etwa in Form von Holzhackschnitzeln oder Holzpellets. Die Heizung sollte außerdem einen Feinstaubfilter haben.

Wärme effizient nutzen

Egal für welche Heizung Sie sich entscheiden: Besonders kostengünstig und klimafreundlich heizen Sie, wenn die Wärme nicht aus undichten Fenstern oder ungedämmten Dächern und Fassaden entweicht. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, wie Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung Schritt für Schritt klimafit bekommen. Ein sogenannter „individueller Sanierungsfahrplan“ hilft dabei, die Sanierung zeitlich, finanziell und energetisch optimal zu gestalten. Noch mehr Tipps lesen Sie in unserem Ökotipp "Richtig heizen, Geld sparen und Klima schützen".

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