Glyphosat-Verbot: Über 112.000 Menschen haben Petition „Besser ohne Gift“ unterschrieben

21. Mai 2024 | Umweltgifte, Naturschutz, Schmetterlinge, Wildbienen, Lebensräume

BUND und Greenpeace haben heute vor dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) für einen besseren Schutz vor Pestiziden demonstriert. Die Petition, die über 112.000 Menschen für ein Verbot von Glyphosat und für eine drastische Reduzierung von Pestiziden unterschrieben haben, wurde heute dem BMEL übergeben.

Menschen stehen vor dem BMEL mit einem Banner mit der Aufschrift "Besser ohne Gift". BUND und Greenpeace haben heute vor dem BMEL für einen besseren Schutz vor Pestiziden demonstriert und die Petition "Besser ohne Gift" übergeben.  (Bild: Jörg Farys)

Die Unterzeichner*innen fordern, den Einsatz von Pestiziden bis 2030 mindestens zu halbieren und Glyphosat zu verbieten.

Glyphosat für weitere zehn Jahre zugelassen

Glyphosat wurde Ende 2023 von der EU-Kommission für weitere zehn Jahre zugelassen, auch wenn es unter den Mitgliedsstaaten keine qualifizierte Mehrheit gab. Deutschland enthielt sich, obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, Glyphosat ab Anfang 2024 vom Markt zu nehmen. Nach der Zulassung des Wirkstoffes auf EU-Ebene erließ das BMEL eine Eilverordnung. Mit der wurde das in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung festgelegte Glyphosatverbot ab 2024 wieder aufgehoben. Somit können glyphosathaltige Produkte in Deutschland weiter zugelassen und angewandt werden.

Rechtsgutachten zeigt: Nationales Glyphosat-Verbot ist möglich

Dabei ist es rechtlich durchaus möglich, Glyphosat auf nationaler Ebene zu verbieten, auch wenn der Wirkstoff Glyphosat auf europäischer Ebene weiter zugelassen ist. Das zeigt das Rechtsgutachten, das die Rechtsanwältin Dr. Michéle John im Auftrag von BUND und Greenpeace erstellt hat. Artikel 36, Absatz 3 der Pflanzenschutz-Verordnung, definiert die Möglichkeit eines Verbots auf nationaler Ebene. Auch mit dem Vorsorgeprinzip wäre ein Verbot begründbar. Das Gutachten zeigt, dass ein Verbot mit dem Verfassungsrecht vereinbar wäre. Zusätzlich sieht das Grundgesetz den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen vor (Artikel 20a). Diesen Auftrag muss der Gesetzgeber beachten. Entsprechend sollte der umstrittene Einsatz von Glyphosat verboten werden.

Grundgesetz: Schutz natürlicher Lebensgrundlagen

Zum Schutz natürlicher Lebensgrundlagen gehört der Erhalt der biologischen Vielfalt und die Sicherung eines artgerechten Lebens bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Glyphosat reduziert die biologische Vielfalt und trägt maßgeblich zum Artensterben bei. Glyphosat tötet alle Blühpflanzen ab. Wildbienen und Schmetterlinge finden so viel weniger Pollen und Nektarquellen. Insekten sind jedoch die Grundlage für unser Ökosystem. Viele Vogelarten, Fledermäuse und Fische ernähren sich von Insekten. Nimmt deren Bestand ab, folgt daraus auch eine Abnahme bei Vogelpopulationen.

Petition und Umfrage zeigen: Mehrheit will Glyphosat-Verbot

Die über 120.000 Unterschriften der BUND-Petition „Besser ohne Gift“ und eine repräsentative Civey-Umfrage, die der BUND 2023 in Auftrag gegeben hat, zeigen, dass die Mehrheit der Deutschen ein Verbot von Glyphosat will. Im Oktober 2023 hatten sich in der Umfrage 61,9 Prozent der Bundesbürger gegen eine Wiederzulassung von Glyphosat ausgesprochen. 57 Prozent der Befragten war für ein nationales Glyphosatverbot, auch wenn der Wirkstoff auf EU-Ebene wieder zugelassen werden sollte. Sie alle wollen rückstandsfreie Lebensmittel und kein Gift in Wasser, Luft und Böden. Einmal in die Umwelt gebracht, verursacht Glyphosat gravierende Schäden im Boden, im Wasser und bei Nützlingen. Glyphosat-Rückstände lassen sich auch in zahlreichen Lebensmittel nachweisen.

Glyphosat gefährdet Gesundheit

Glyphosat ist laut WHO wahrscheinlich krebserregend beim Menschen. Viele Studien belegen, dass Glyphosat das Nervensystem schädigen und oxidativen Stress in Körperzellen auslösen kann. Glyphosat kann auch das Mikrobiom im Darm beeinflussen.

Ab sofort: Glyphosat-Anwendungen nur mit Genehmigungsvorbehalt

BUND und Greenpeace fordern, Glyphosat auf der nationalen Ebene zu verbieten. Bis das Verbot in Kraft tritt, müssen alle Glyphosat-Anwendungen einem grundsätzlichen Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Glyphosat darf nicht erlaubt werden, wenn nicht-chemische Alternativen vorhanden sind. Alternativen zum Glyphosateinsatz sind im Ökolandbau seit langem erprobt. Breite Fruchtfolgen und mechanische Bearbeitung ersetzen das für Insekten gefährliche Totalherbizid. Bäuer*innen müssen bei der Anwendung von Alternativen finanziell und beratend unterstützt werden.

Rechtsgutachten an BMEL übergeben

Das Rechtsgutachten zum Glyphosat-Verbot in der Pflanzenschutzverordnung wurde heute von BUND und Greenpeace an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft übergeben.

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