KEF darf nicht bei Nachhaltigkeit in der TV- und Filmbranche kürzen

22. Februar 2024 | Naturschutz, Nachhaltigkeit

BUND: Produktionen müssen klimaneutral werden

  • Mehrbedarf für ökologische Investitionen anerkennen
  • Berlinale und Klimaschutz: Medienbranche muss nachhaltiger werden 
  • Nur Steuer-Anreiz-Modelle bei klimaverträglicher Technik

In Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung ist ein ausreichend finanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk für einen umfassenden Auftrag unverzichtbar. Angesichts der aufgeheizten politischen Debatte blickt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit Sorge auf die für Ende Februar geplante KEF-Empfehlung zum künftigen Rundfunkbeitrag. Die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt den Finanzbedarf von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE fest.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Es ist zu befürchten, dass die KEF den Rotstift falsch ansetzt. Gerade beim Thema Nachhaltigkeit in den Sendeanstalten einsparen zu wollen, ist angesichts einer an Fahrt gewinnenden Klima- und Artenkrise, unverständlich. Denn auch die Medienbranche muss grüner werden. Trotz Aufnahme des Nachhaltigkeitszieles in den Medienstaatsvertrag und trotz bereits einiger vielversprechender Ansätze der Sender will die KEF ausgerechnet diese Mittel für nachhaltigeres Produzieren und Wirtschaften nicht anerkennen und Klimaschutz zurückdrängen. Eine solche Entscheidung wird dem Produktionsstandort Deutschland auf lange Sicht schaden.“

Der Erhalt klarer ökologischer Vorgaben bei der Filmförderung von Bund und Ländern in Deutschland ist zwingend. Nur so lassen sich die Zukunftsfähigkeit der Branche und ein wettbewerbsfähiger Produktionsstandort sichern, erklärt der BUND mit Verweis auf die laufenden Berlinale. Die Berlinale als das führende Filmfestival in Deutschland sollte auch beim Thema Nachhaltigkeit und Klimaneutralität mit gutem Beispiel vorangehen. 

Auch beim Film ist Klimaneutralität das Ziel – Berlinale als Vorreiterin

Bandt: „Die Berlinale als das größte deutsche Filmfestival sollte beim Thema Nachhaltigkeit und Klimaneutralität der Branche mit gutem Beispiel vorangehen. Der BUND begrüßt daher Bestrebungen des Festivals, nachhaltiges Denken und Handeln konsequent auszubauen. Es wäre zu wünschen, wenn die Branche auf eingeschlagenen Wegen wie etwa dem Arbeitskreis 'Green Shooting' mit dem Label 'Green Motion' konsequent weitergehen würde. Solche positiven Ansätze müssen finanziell besser ausgestattet werden. Steuer-Anreize zur Stärkung des Filmstandortes Deutschland müssen zwingend mit ökologischen Vorgaben verknüpft werden.”

In der öffentlichen Debatte um Klimaziele, Rundfunkbeiträge und Aufgaben öffentlich-rechtlicher Sender scheint jedoch diesem wichtigen Transformationsprozess in der Medienbranche die Luft auszugehen. Es ist jetzt wichtig, das Ziel einer klima- und ressourcenschonenden Filmwirtschaft weiter zu verfolgen. Nachhaltigere und klimafreundlichere Produktionen müssen der neue Standard der Branche sein.

Bandt: „Die Reform des Filmförderungsgesetzes muss auch ökologisch ausgerichtet werden. Für Produzenten, die sich der Nachhaltigkeit verpflichten und auf ökologisches Handeln setzen, dürfen keine finanziellen Nachteile entstehen. Mehrbedarf für ökologische Investitionen vor allem in grüne Technologien und Ausrüstung muss von der KEF anerkannt werden.“ 

Hintergrund: 

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk, beide Säulen des dualen Rundfunksystems in Deutschland, tragen Verantwortung, die Grundsätze der Nachhaltigkeit zu beachten, so steht es neu in der Präambel des Dritten Medienänderungsstaatsvertrages, der seit dem 1.7.2023 in Kraft getreten ist. Damit wird der Weg, den die Medienbranche mit den ökologischen Standards für eine klimaschonende Produktion eingeleitet hat, untermauert und für eine umfangreiche nachhaltige und klimafreundliche Produktion von audiovisuellen Inhalten in Deutschland frei. Der technologische Wandel hin zur grünen Produktion als neue „normale“ Produktion ist das Ziel. 

Doch bereits auf dem roten Teppich der diesjährigen Berlinale war zu sehen, wie erste zarte ökologische Standards durchlöchert werden. Die Muss-Vorgabe für die Umstellung der Studiotechnik auf LED wurde so aufgeweicht, dass Glühlicht erlaubt bleibt. Hinzu kommt, dass der auch durch Streaming-Dienste ausgelöste Film- und Serien-Produktionsboom immer stärker ins Ausland abwandert. Vor allem östliche EU-Staaten und auch England oder Österreich locken mit attraktiven Steueranreiz-Modellen. Sehr wichtig sind daher der Erhalt klarer ökologischer Vorgaben bei der Filmförderung von Bund und Ländern in Deutschland und der gesellschaftliche Konsens, langfristig nur mit einer klimaneutralen Wirtschaft im internationalen Vergleich zukunftsfähig und wettbewerbsfähig zu bleiben. 

Ganz wird auch Deutschland im internationalen Wettbewerb um Steuer-Anreiz-Modelle in der Filmwirtschaft nicht herumkommen, diese müssen aber an ökologische Kriterien gebunden sein und sollten vor allem in Investitionen in grüne Technologien und Equipment erfolgen.

Die Reform des Filmförderungsgesetzes muss auch ökologisch ausgerichtet werden. Für Produzenten, die sich der Nachhaltigkeit verpflichten und auf ökologisches Handeln setzen, dürfen keine finanziellen Nachteile entstehen. Mehrbedarf für ökologische Investitionen vor allem in grüne Technologien und Equipment muss von der KEF anerkannt werden.

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