BUND: EEG-Novelle und Netzpaket bremsen Erneuerbare aus

29. Juli 2026 | Energiewende

Anlässlich der heute im Kabinett diskutierten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und dem Netzanschlusspaket kommentiert Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

Olaf Bandt Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender  (PHOTOGRAFIC Berlin)

„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Netzanschlusspaket sind für das Gelingen der Energiewende entscheidend. Doch statt die Weichen für eine saubere, sichere, unabhängige und kostengünstige Energieversorgung zu stellen, schaffen beide Gesetze neue Hemmnisse und verschlechtern den Ist-Zustand deutlich. So trifft der EEG-Entwurf etwa kleine Photovoltaik-Dachanlagen besonders hart. Dabei sind diese ein echtes Erfolgsmodell für Teilhabe und Akzeptanz sowie der Motor für die Verbreitung von Wärmepumpen und E-Autos.

Zusätzlich bremst der, wenn auch abgeschwächte, ‚Redispatch‘-Vorbehalt sowohl die Windenergie als auch Freiflächen-PV empfindlich aus. Das gefährdet nicht nur das Erreichen der Klimaschutzziele, sondern auch hunderttausende Arbeitsplätze.

EEG-Novelle und Netzanschlusspaket sind ein erneuter Beleg für die energiepolitische Rückwärtsrolle von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU): Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird systematisch ausgebremst, während fossile Energien Förderung in Milliardenhöhe erhalten. In Zeiten explodierender Energiepreise und den unübersehbaren Folgen der Klimakrise ist das Abwürgen der Energiewende grob fahrlässig.

Wirtschaft, Betriebe und Bevölkerung brauchen endlich verlässliche Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren, nur so kann das gesamtgesellschaftliche Projekt Energiewende gelingen. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die Gesetze anzupassen und verlässliche Rahmenbedingungen für den Ausstieg aus den fossilen Energien zu schaffen.“ 

Hintergrund:

Redispatch-Vorbehalt: Der Redispatch zielt darauf ab, auftretende regionaleÜberlastungen einzelner Anlagen im Übertragungsnetz zu vermeiden oder zu beseitigen. Hier werden dann ggf. Erneuerbare abgeregelt, jedoch weiterhin vergütet, wie es die EU vorsieht. Auf dem Tisch liegt der Vorschlag, dass in besonders belasteten Netzgebieten Kapazitätslimitierungen ausgewiesen werden können. Dort müssten dann im Fall der Abregelung im Redispatch nur anteilig Entschädigungen an die Betreiber*innen von Erneuerbare-Anlagen gezahlt werden. Es besteht somit keine Planbarkeit mehr für Projektierende, ob ihr Strom vergütet wird oder nicht. Das Projektrisiko steigt somit und Banken werden keine Kredite vergeben bzw. unter Konditionen, die viele Projekte unwirtschaftlich machen können. Insbesondere für kleine regionale Anlagenbetreiber*innen, die nicht die Möglichkeit haben, in andere Netzgebiete auszuweichen, wäre es das Aus. 

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