Neubau von Bahnstrecken: Diese Gesetze gelten

Beim Neubau von Bahnstrecken müssen zahlreiche Gesetze und Vorschriften auf nationaler und EU-Ebene berücksichtigt werden. Neben allgemeinem Planungs- und Fachplanungsrecht geht es auch um Umweltrecht.

Das sind im Einzelnen: 

  • Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG): Prüfung der Umweltauswirkungen eines Projekts.
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Schutz von Natur und Landschaft, beinhaltet Anforderungen an Ausgleichsmaßnahmen.
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser.
  • Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG): stellt sicher, dass Umweltbelange frühzeitig in die Planung einfließen.
  • Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und Vogelschutzrichtlinie der EU

Voraussetzungen für Neubau von Bahnstrecken 

Ein Projekt kann nur realisiert werden, wenn unter anderem folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • Verkehrsbedürfnis: Der Bedarf der Neubaustrecke muss nachgewiesen sein.
  • Raumverträglichkeit: Die Strecke darf nicht gegen Raumordnungsziele verstoßen. Die Raumordnungsziele im Rahmen des Raumordnungsgesetzes sind verbindliche Vorgaben, die bei der Planung und Durchführung von Infrastrukturprojekten beachtet werden müssen.
  • Technische Realisierbarkeit
  • Finanzierbarkeit
  • Beteiligung der Öffentlichkeit: Frühzeitige und umfassende Information und Beteiligung.
  • Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild müssen berücksichtigt werden. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wird geschaut, welche Schutzgüter im Projekt betroffen und ob negative Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter zu erwarten sind. Danach greift die Umweltverträglichkeit bei der auch Planungsalternativen geprüft werden müssen.
  • Umweltverträglichkeit: Eingriffe in Natur und Landschaft müssen möglichst vermieden oder gemäß BNatSchG § 15 ausgeglichen werden.

Ausgleichsmaßnahmen Strecken-Neubau

Beispiel einer Kompensation

Beim Bau einer Neubaustrecke wird der Biotoptyp „Artenreiche, frische Mähwiese“ auf einer Fläche von 1.000 m² zerstört und muss kompensiert werden. Dem Biotoptyp werden 20 Wertpunkte angerechnet. Also müssen 20.000 Punkte (20 WP x 1.000 m²) erreicht werden. Die Wertpunkte werden an Hand von Seltenheit, Biotoptyp und Wiederherstellbarkeit berechnet und unterliegen Bewertungsverfahren nach naturschutzfachlichen Kriterien. Geregelt und dargestellt sind die Wertpunkte in Anlage 2 der Bundeskompensationsverordnung (BKompV).

Ausgleichsmaßnahme

Hier geht es um eine Wiederherstellung oder Optimierung des vorherigen Zustandes im betroffenen Landschaftsraum. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel die Extensivierung des Biotoptyps „Intensiv genutztes, frisches Dauergrünland“ (8 WP). Das Aufwertungspotenzial beträgt 20 WP – 8 WP = 12 WP. Es müssen also 1.666 m² extensiviert werden.

Oder die Umwandlung eines Ackers mit geeigneten frischen Standortbedingungen, z.B. „Acker mit stark verarmter oder fehlender Segetalvegetation (Lehm- oder Tonboden)“ (6 WP). Hier beträgt das Aufwertungspotenzial 14 WP und es müssen 1.428 m² umgewandelt werden.

Ersatzmaßnahme

Hier geht es um die Neuschaffung oder Optimierung eines ähnlichen Zustandes mit einer gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt im betroffenen Naturraum.

Zum Beispiel die Schaffung von „Sonstiges extensives Feucht- und Nassgrünland, bewirtschaftet“ (20 WP).

Die Auswahl der Maßnahmen, hängt einerseits von der Verfügbarkeit geeigneter Flächen im räumlich-funktionalen Zusammenhang als auch von unterschiedlichen Faktoren wie Habitatgröße, schnell herstellbarer Ausweichlebensräume oder agrarstrukturellen Belangen ab.

Beispielprojekt: Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim

Die geplante Neubaustrecke zwischen Frankfurt und Mannheim dient der Entlastung der bestehenden Riedbahn und der Verbesserung des Fernverkehrs. Im Rahmen dieses Projekts sind umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Um die durch den Streckenbau verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren, hat die Deutsche Bahn das Projekt "DB-Klimawald" ins Leben gerufen. Auf rund 700 Hektar werden verschiedene Naturschutzmaßnahmen umgesetzt, darunter:

  • Wiederaufforstung: Anpflanzung klimaresilienter Baumarten zur Stabilisierung des Waldbestands.
  • Biotopvernetzung: Schaffung von Korridoren für Tiere zur Förderung der Biodiversität.
  • Pflege bestehender Ökosysteme: Erhalt und Pflege von bestehenden Naturflächen zur Sicherung ihrer ökologischen Funktion.

Diese Maßnahmen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (§13 ff.): 

  • Gleichwertigkeit: Die neuen Flächen bieten vergleichbare ökologische Funktionen wie die beeinträchtigten Gebiete.
  • Räumliche Nähe: Die Ausgleichsflächen befinden sich in der Nähe des Eingriffsgebiets, um regionale ökologische Zusammenhänge zu erhalten.​

Viele Ausgleichsmaßnahmen unzureichend 

Abgesehen von einzelnen Vorzeigeprojekten wie dem DB-Klimawald, der im Rahmen der UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen ausgezeichnet wurde, werden viele Ausgleichsmaßnahmen nur unzureichend umgesetzt oder langfristig betreut. So bleiben die gewünschten positiven Effekte auf Natur und Umwelt vielfach aus. Die Bewertung von Flora und Fauna erfolgt überwiegend auf Basis eines schematischen Punktesystems, Ökologische Zusammenhänge und funktionale Aspekte finden so kaum Berücksichtigung. 

Aufforstungen brauchen Jahrzehnte, bevor sie wirken

Aufforstungen stellen aufgrund ihrer vergleichsweise niedrigen Kosten eine häufig gewählte Kompensationsmaßnahme dar. Allerdings benötigen Bäume viele Jahrzehnte, um signifikante Mengen an CO2 zu speichern und einen relevanten Beitrag zur Biodiversität zu leisten. Neu geschaffene Biotope können bestehende, besonders schützenswerte Lebensräume daher nicht ohne erheblichen zeitlichen Qualitätsverlust ersetzen.

Zukunft von Ausgleichsflächen unklar

Nach Ablauf der meist auf maximal 25 Jahre begrenzten Unterhaltungszeiträume ist die langfristige Zukunft vieler Ausgleichsflächen ungewiss. Ohne kontinuierliche Pflege, fachliche Kontrolle und Anpassung an sich wandelnde Umweltbedingungen besteht die Gefahr, dass diese Flächen ihre ökologische Funktion schrittweise verlieren. Damit droht sowohl der ursprünglich angestrebte Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft als auch die dauerhafte Sicherung von Biodiversität und Ökosystemleistungen zu scheitern. Verstärkt wird dieses Risiko durch unzureichende oder ganz eingestellte Monitoring- und Nachsorgekonzepte, wodurch notwendige Korrekturen bei Fehlentwicklungen häufig ausbleiben. Eine langfristig nachhaltige Wirkung der Kompensationsmaßnahmen ist somit in vielen Fällen nicht gewährleistet. 

Alle Informationen zum Thema finden Sie auch im pdf-Format:

Download

Kontakt

Gabriel Kapfinger

Referent Verkehrs- und Infrastrukturpolitik
E-Mail schreiben Tel.: +493027586221

Förderhinweis

Dieses Projekt wurde gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages.

Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt bei den Autorinnen und Autoren.

BUND-Bestellkorb