Fischereipolitik: Mission Impossible?

Fangquoten, Anlandeverpflichtung, Kontrollverordnung: Die Gemeinsame Fischereipolitik der EU ist ein wahrer Gesetzes- und Bürokratiedschungel. Gleichzeitig bestehen grundlegende Probleme, wie Überfischung, Beifänge und zerstörerische Fangmethoden seit den 70er Jahren scheinbar unverändert. Die letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass unser aktuelles Fischereimanagement nicht funktioniert. Warum ist es gescheitert und was muss jetzt passieren?

Fischereipolitik: Überfischung lässt Bestände schrumpfen Heringe sind eine der begehrtesten Fischarten für die Fischerei in Nord- und Ostsee. Vielen Beständen geht es auf Grund von Überfischung und Klimakrise sehr schlecht.  (pixabay / rohrspatz)

Die Meere und alle Lebewesen, die in ihnen schwimmen, krabbeln und treiben, kennen keine Grenzen. Sie wissen nichts von den Linien, die Menschen auf die Meeresoberfläche und -böden gezeichnet haben, um einzuteilen wem was gehört. Das und die Tatsache, dass Fische die wichtigste marine „Ressource“ der Welt und Nahrungsgrundlage für Milliarden von Menschen sind, macht Fischereipolitik zu einer echten Mammutaufgabe.

Die Gemeinsame Fischereipolitik der EU (GFP) verwaltet die Bewirtschaftung von Meerestieren in den Gewässern der europäischen Union und entscheidet wer, wo, wie viel und mit welchen Methoden fischen darf. Außerdem soll die GFP sicherstellen, dass die Fischerei transparent, sozial und umweltschonend ist. Doch obwohl die GFP seit 1983 in Kraft ist und regelmäßig reformiert wurde, sieht es in unseren Meeren nicht gut aus: Das Ziel die Überfischung bis 2020 zu beenden wurde verfehlt, Grundschleppnetze pflügen weiterhin über die Meeresböden und die vom Aussterben bedrohte Schweinswale und Seevögel enden immer noch als Beifang in Fischernetzen.

Seit dem Frühjahr 2021 arbeitet der BUND verstärkt zum Thema Fischereipolitik und begleitet die relevanten Prozesse auf deutscher und europäischer Ebene. Denn so wie es bisher war, darf es nicht weitergehen: Nur durch einen tiefgreifenden Wandel hin zu einer ökologischen und sozial gerechten Fischerei können Überfischung, zerstörerische Fangmethoden und der Beifang sensibler Meerestiere endlich beendet werden.

Fangquoten: Das Geschacher um die letzten Fische

Jedes Jahr entscheidet der europäische Fischereirat über die Fangquoten für das kommende Jahr. Für alle Fischbestände wird dabei eine maximale Fangmenge (engl. „Total Allowable Catch“, kurz „TAC“) beschlossen. Diese wird dann unter den EU Mitgliedsstaaten aufgeteilt, die ihren Anteil wiederum auf die nationale Fischereiflotte verteilen. Da über sehr viele verschiedene Gebiete und Fischarten diskutiert werden muss, werden die Verhandlungen aufgeteilt: Im Oktober entscheiden Fischereiminister*innen über die Fangquoten der Fischbestände in der Ostsee, im Dezember über die in der Nordsee. Trotz aller Verpflichtungen und Bekenntnisse der EU, Fischbestände nachhaltig zu bewirtschaften und die Meere in einen guten Umweltzustand zurückzubringen, werden in Nord- und Ostsee aktuell 40 Prozent aller Fischbestände überfischt.

Warum wird immer noch überfischt?

Alle Beiträge auf- oder zuklappen
Weil wissenschaftliche Empfehlungen ignoriert werden

Den Fangquoten Verhandlungen geht eine aufwendige wissenschaftliche Bewertung vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) voraus, die für jeden Fischbestand in den europäischen Meeren den aktuellen Zustand untersucht und eine maximale Fangquote vorschlägt. Auch die Öffentlichkeit kann diese Bewertungen einsehen. Doch jedes Jahr legen die Fischereiminister*innen auch Fangquoten über den wissenschaftlichen Empfehlungen fest und lassen so eine Überfischung weiter zu (2020 wurden insgesamt 45 Prozent aller TACs höher gesetzt, als vom ICES empfohlen). Das ist vor allem für die Fischpopulationen dramatisch, die sich seit Jahren in einem sehr schlechten Zustand befinden und dringend Möglichkeit zur Erholung brauchen, z.B. Dorsch in der Ostsee und Kabeljau und Hering in der Nordsee.
 

Weil das Fischereimanagement nicht das große Ganze betrachtet

Im aktuellen Fischereimanagement der GFP werden Fischbestände als separate Einheiten gesehen und behandelt. Doch das Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Arten im Meer ist viel komplexer. Räuber-Beute Beziehungen, Umweltfaktoren, Klimakrise - alle diese dynamischen Einflüsse müssten in der Vergabe von Fangquoten mitberücksichtigt werden. Nur ein solches „ökosystembasiertes Fischereimanagement“ kann sicherstellen, dass es den Fischen langfristig gut geht und sie ihre ökologischen Funktionen im Meer erfüllen können.
Ein Beispiel: Der Fang von Heringen und Sprotten hat einen direkten Einfluss auf den Dorsch, der diese kleinen Schwarmfische als Futter braucht. Soll der überfischte Dorschbestand wieder aufgebaut werden reicht es also nicht, nur die Fangquote für den Dorsch zu senken. Es müssen auch die Fangquoten für Hering und Sprotte reduziert werden, damit den Dorschen genug Nahrung zur Verfügung steht.
 

Weil Beifänge und illegale Rückwürfe nicht ausreichend berücksichtigt werden

Jedes Jahr werden in der Fischerei Millionen Tiere als „Beifang“ verletzt oder tot wieder über Bord geworfen, da es kein Interesse gibt sie zu verwerten oder zu verkaufen. Um diese Verschwendung zu verhindern müssen in der EU seit 2015 alle Fische, für die es eine Fangquote gibt oder eine Mindestgröße gilt, an Land gebracht werden ("Anlandeverpflichtung"). Für den Mehraufwand alle Fische an Land zu bringen zu müssen wird die Fischerei seit dem mit zusätzlich aufgestockten Fangquoten (engl. "top-ups") belohnt.
Eigentlich ist die Anlandeverpflichtung eine gute Sache, aber sie hat einen sehr großen Haken: Fischerei wird extrem schlecht überwacht und kontrolliert. Auch in der EU werden riesige Mengen Beifang illegal im Meer entsorgt, um den Platz an Bord für die Zielarten aufzusparen oder Strafen zu vermeiden. Durch die zusätzlichen "top-up Quoten" wird die Überfischung noch weiter verstärkt, da noch mehr gefischt werden darf und zusätzlich die illegalen Rückwürfe weitergehen.

Weil Überfischung subventioniert wird

Jedes Jahr fließen weltweit ca. 30 Milliarden Euro in die Subventionierung von Fischerei. Mit dem Geld werden z.B. steuerfreier Treibstoff, modernere Motoren, der Neubau von Schiffen oder Verarbeitungsanlagen finanziert. Auch gute Maßnahmen, wie Kontrolle und Forschung werden über die Subventionen finanziert, aber über 60 Prozent der Subventionen fördern eine Überkapazität der Fischereiflotten und Überfischung. Unfassbar aber wahr: Große industrielle Hochseetrawler sind allein nicht wirtschaftlich und können nur wegen der Subventionen weiter fischen.
In der EU werden Subventionen an die Fischereiindustrie über den „Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)“ vergeben. Im Dezember 2020 beschlossen die Minister*innen das Programm für die nächsten sieben Jahre (2021-2027) und verpassten erneut die Chance schädliche Subventionen abzuschaffen.

Weil die Vergabe von Fangquoten veraltet und unfair ist

Nachdem der europäische Fischereirat die Fangquote (TAC) für jede Fischpopulation festgelegt hat, wird diese unter den Mitgliedsstaaten aufgeteilt. Die prozentualen Anteile, die jedes Land von einer TAC erhält, sind seit 1983 gleich. Das gleiche gilt für die Verteilung der nationalen Fangquoten auf die deutsche Fischereiflotte. Jedes Schiff erhält jedes Jahr den gleichen prozentualen Anteil an der Quote. Dieses Prinzip der "Relativen Stabilität" beruht auf Fischereidaten von 1973-1978. Doch die Meere und auch die Fischerei haben sich seit Mitte der 70er sehr verändert und das System funktioniert nicht mehr. Viele Fischpopulationen kommen auf Grund von Überfischung und Klimakrise inzwischen nicht mehr in ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten vor. Das führt zum einem dazu, dass Fischer*innen eine Fangquote für eine Fischart bekommen, die in ihrem Gebiet gar nicht mehr vorkommt. Zum anderen fangen Fischer*innen neu eingewanderte Arten, für die sie keine Fangquote haben und deswegen lieber illegal entsorgen.

Das System ist aber nicht nur veraltet, sondern auch unfair: Große industrielle Fangschiffe werden gegenüber der kleinen Küstenfischereien stark bevorzugt. In Deutschland bekommt die kleine Küstenfischerei (Schiffe < 12 Meter mit passiven Fangmethoden) gerade Mal 4 Prozent der Gesamtquote, obwohl sie 76 Prozent der Flotte darstellen.
 

Weil die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen stattfinden

Seit jeher finden die Verhandlungen über Fangquoten hinter verschlossenen Türen statt, ohne Zugang für die Öffentlichkeit. Auch die Umweltverbände müssen draußen bleiben. So ist es unmöglich nachzuvollziehen warum bestimmte Fangquoten über den wissenschaftlichen Empfehlungen festgelegt wurden und welche Länder besonders darauf gedrängt haben.
Gute Neuigkeiten: Im Sommer 2021 hat der BUND in einem Brief an die Fischereiministerin Julia Klöckner Zugang für NGOs zur deutschen Delegation für die Fangquoten-Verhandlungen gefordert und eine positive Antwort erhalten. Jetzt werden wir darauf drängen, dass das Ministerium sein Wort hält und uns zeitnah eine Einladung schickt.
 

Weil die Fischereilobby einen großen Einfluss hat

Im Gegensatz zu den Umweltverbänden haben große Fischereiunternehmen häufig Zugang zu den entscheidenden Verhandlungen. So können sie ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen Nachdruck verleihen und den Ausgang der Verhandlungen beeinflussen. Dieser Vorwurf wird immer vehement abgestritten doch Tatsache ist, dass u.a. der Präsident des Deutschen Fischereiverbandes, Dr. Gero Hocker, für die FDP Fraktion im Bundestag sitzt und der Fischerei-Gigant „Parlevliet & van der Plas“ immer wieder in der EU-Delegation für die Fangquoten-Verhandlungen mit Norwegen vertreten war.
 

Fischereikontrolle: Schlupflöcher für alle, außer für Schweinswale

Stark bedroht: Der Schweinswal Schweinswale sind die einzigen heimischen Wale in der Ostsee und durch Fischerei stark bedroht.  (Alamy)

Um die Umsetzung von Gesetze sicherzustellen, braucht es Kontrollen und Sanktionen. Aber kaum irgendwo sonst ist die Überwachung, Kontrolle und Sanktionierung von Gesetzen so mangelhaft, wie auf und in unseren Meeren. Ihre schiere Größe und Abgelegenheit macht die Meere - vor allem die hohe See - zu einem fast unkontrollierten Raum. Illegale Fischerei macht heute zwischen 10 und 20 Prozent der weltweiten Fänge aus. In besonders betroffenen Regionen, wie z.B. der westafrikanischen Küste, liegt der Anteil an illegal gefangenem Fisch sogar bei bis zu 40 Prozent.

In der EU gibt es deswegen seit 2009 die "Fischerei-Kontrollverordnung". Diese legt Instrumente zur Überwachung und Kontrolle von Fischerei fest, um zu gewährleisten, dass die Gesetze der GFP eingehalten werden. Doch die vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt wie schwach die Verordnung ist: Der Großteil der europäischen Fischereiflotte wird weiterhin nicht überwacht und eine digitale Rückverfolgbarkeit von Fisch nicht gewährleistet. Über seinen europäischen Dachverband Seas at Risk hat der BUND die diesjährige Reform der Kontrollverordnung begleitet. Doch trotz großer Bemühungen hat die Reform nicht zu den erforderlichen Verbesserungen geführt und auch die neue Kontrollverordnung bleibt voller Schlupflöcher für alle, außer für die Meereslebewesen.
 

Wie Fischereikontrolle (nicht) funktioniert

Alle Beiträge auf- oder zuklappen
Wie gut wird die Fischerei in der EU kontrolliert?

Der größte Teil der europäischen Fischereiflotte besteht aus Schiffen mit einer Länge von weniger als 12 Metern. Für diese Schiffe gibt es praktisch keine Überwachung, da sie weder eine Verpflichtung zur automatischen Ortung (VMS/AIS) haben, noch elektronische Logbücher, in denen ihre Tagesfänge dokumentiert werden. Das führt dazu, dass 75 Prozent der gesamten EU-Flotte unter dem Radar der Kontrollbehörden bleiben!

Schiffe, die größer sind als 12 Meter müssen ein automatisches Ortungssystem haben, mit dem Ort und Geschwindigkeit bestimmt werden kann und ein elektronisches Logbuch führen, in das die Tagesfänge eingepflegt werden. Patrouillen auf See sind extrem selten und Kameras oder unabhängige Fischereibeobachter*innen, die die Fänge und Beifänge genau dokumentieren, werden aktuell nur auf sehr wenigen Schiffen eingesetzt.

Wie gut wird die Fischerei in Deutschland kontrolliert?

Auch in Deutschland besteht der größte Teil der Flotte aus Schiffen mit einer Länge von weniger als 12 Metern, die praktisch nicht überwacht wird (keine VMS- oder elektronische Logbuchpflicht). Diese Schiffe nutzen in erster Linie Stellnetze zum Fang von Dorsch, Hering und Plattfisch. Aus einer kleinen Anfrage der Linken an die Bundesregierung von Juni 2021 geht hervor, dass es keinerlei Informationen über die Anzahl, Länge, Stelldauer und den genauen Einsatzort von Stellnetzen gibt. Ein katastrophaler Zustand, vor allem für den vom Aussterben bedrohten Ostseeschweinswal, für den Stellnetze eine tödliche Falle sind.

Insgesamt werden jährlich gerade mal 1,8 Prozent der Fahrten der deutschen Fischereiflotte kontrolliert. Zuständig für die Kontrolle der Fischerei ist in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Was braucht es für eine bessere Überwachung und Kontrolle?

Für ein gutes Fischereimanagement brauchen wir mehr Daten. Denn Tatsache ist, dass die EU keinen Überblick darüber hat, wie viele Tiere wirklich aus den Meeren geholt werden und welche Auswirkungen das auf Lebensräume und gefährdete Arten hat. Es gebe dafür allerdings eine technische Lösungen: REM (Remote Electronic Monitoring) zeichnet nicht nur den Aufenthaltsort von Schiffen auf, sondern dokumentieret auch die Fänge und Beifänge. In Kombination mit einer Kamera (CCTV) an Bord kann so eine lückenlose und kostengünstige Fischereiüberwachung gewährleistet werden. REM wird schon seit über 20 Jahren erprobt und eingesetzt, jedoch stemmt sich die Fischerei-Lobby in der EU vehement dagegen.

Im Juni 2021 entschieden die Fischereiminister*innen, dass REM nur für Schiffe über 24 Metern Länge verpflichtend eingeführt wird. Das entspricht weniger als 4 Prozent der EU-Flotte.

Grundschleppnetze in Schutzgebieten: Wie kann das sein?

Seenelken werden durch Grundschleppnetze zerstört. Seenelken: Grundschleppnetzfischerei zerstört die bunten und vielfältigen Lebensgemeinschaften auf dem Meeresboden.  (Wolf Wichmann)

In Deutschland steht fast die Hälfte der gesamten Meeresfläche unter Schutz. Diese Gebiete sollen sicherstellen, dass besonders wertvolle und sensible Lebensräume und Arten vor menschlichen Einflüssen geschützt werden. Doch obwohl Fischerei eine der größten Bedrohungen für die marine Artenvielfalt ist, unterliegt sie selbst in den Schutzgebieten kaum einer Beschränkung.

Inzwischen sind vier Jahre vergangen, seit die zehn Natura-2000-Gebiete in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ; 12-200 Seemeilen) offiziell unter Schutz gestellt wurden. Doch die effektiven Fischereiregelungen lassen auf sich warten und während dessen ist die Stellnetzfischerei uneingeschränkt erlaubt und selbst die Fischerei mit Grundschleppnetzen ist nur auf kleinen Teilgebieten verboten.

Für einen wirksamen Schutz von marinen Arten und Habitaten sind großflächige nutzungsfreie Schutzgebiete erforderlich, so wie sie vom BUND seit Jahren gefordert werden. Auf europäischer Ebene arbeitet der BUND zusammen mit seinem Dachverband Seas at Risk außerdem an einem Verbot für Grundschleppnetzfischerei in allen europäischen Meeren.
 

Mehr zur Fischerei in Schutzgebieten

Alle Beiträge auf- oder zuklappen
Wer regelt die Fischerei in deutschen Schutzgebieten?

Während die Fischerei in den deutschen Küstengewässern allein von den Bundesländern geregelt wird, ist der Prozess für die Fischereiregelungen in den Schutzgebieten der AWZ deutlich komplizierter. Hier müssen sich alle EU Mitgliedstaaten, die ein wirtschaftliches Interesse in dem betroffenen Gebiet haben, zusammensetzen und einen gemeinsamen Vorschlag erarbeiten, der dann von der EU Kommission abgesegnet und vom EU Parlament beschlossen werden muss. Dieser Prozess ist extrem langwierig und führt häufig nur zu schwachen Ergebnissen voller Kompromisse.

In wie vielen der deutschen Schutzgebiete darf gefischt werden?

In allen! Aktuell gibt es kein Schutzgebiet in der deutschen Nord- und Ostsee, dass vollständig für Fischerei geschlossen ist. Im Nationalpark Wattenmeer und den Schutzgebieten der Nordsee AWZ werden vor allem Grundschleppnetze und Schleppnetze eingesetzt, während in den Schutzgebieten der Ostsee vor allem Stellnetzfischerei, aber auch Grundschleppnetzfischerei, stattfindet. Total verrückt: Eine Studie von 2018 fand heraus, dass in den Schutzgebieten der Nordsee sogar intensiver gefischt wird, als außerhalb der Schutzgebiete.

Was passiert, wenn in Schutzgebieten nicht mehr gefischt wird?

Viele wissenschaftliche Studien der letzten 10 Jahre haben untersucht, welche Auswirkungen ein Fischereiverbot in Schutzgebieten hat. Die Ergebnisse geben Grund zur Hoffnung: Die Fischbestände erholen sich und die Fische vermehren sich, werden größer und wandern über die Grenzen der Schutzgebiete hinaus (auch "spill-over Effekt" genannt). Davon profitieren nicht nur die Fische, sondern auch die Artenvielfalt des gesamten Gebietes und die Fischerei. Studien haben nämlich auch gezeigt, dass Fischer*innen in der unmittelbaren Nähe von Schutzgebieten mehr und größere Fische fangen.

Die Fischereipolitik und das Fischereimanagement müssen sich wandeln:

  • Alle Fischereiaktivitäten müssen einer Umweltprüfung unterzogen werden, die neben Auswirkungen auf Lebensräume und Artengemeinschaften auch Klimafolgen einbezieht.
  • Fangquoten müssen in einem transparenten und fairen Prozess vor allem an Fischer*innen vergeben werden, die nachweislich mit schonenden Methoden arbeiten.
  • Fischereikontrolle durch REM, Kameras und unabhängige Beobachter*innen muss verstärkt werden, um eine lückenlose Nachverfolgung von Fängen zu garantieren.
  • Zerstörerische Fischereimethoden müssen grundsätzlich verboten und schädliche Subventionen beendet werden.
  • Um Fischpopulationen und Lebensräumen eine Möglichkeit zur Erholung zu geben müssen mindesten 50 Prozent aller Schutzgebiete für die Fischerei gesperrt werden.
     

Neue Leitart: Entenmuschel

Mehr erfahren!

Valeska Diemel

Fischerei-Expertin im BUND Meeresschutzbüro
E-Mail schreiben Tel.: Tel. (04 21) 7 90 02 36

BUND-Bestellkorb