Gewässerrandstreifen sind festgelegte Schutzbereiche an Fließ- und Standgewässern. Sie schützen Gewässer davor, durch Düngemittel oder Pestizide vergiftet zu werden und helfen dabei, Wasser zu speichern und den Wasserabfluss zu sichern. Zudem bieten sie vielen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum und Wanderkorridor. So gelingt es, eine natürliche Entwicklung der Gewässer und die Vernetzung von Lebensräumen wirksam zu fördern.
Jedoch ist das Bundesgesetz nicht streng genug, um unsere Flüsse und Seen effektiv zu schützen. Denn die im Wasserhaushaltsgesetz vorgesehene Breite für Gewässerrandstreifen von fünf Metern ist viel zu schmal; zumal dort immer noch Dünge- und Pestizidmittel ausgetragen werden dürfen. Zudem können Behörden ohne Begründung die Gewässerrandstreifen verkleinern oder den Schutz ganz aufheben!
Gewässerrandstreifen müssen breiter werden
Ohne genügend Abstand können die Gewässerrandstreifen ihren ökologischen Zweck nicht erfüllen. Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, müssen Gewässerrandstreifen mindestens zehn Meter betragen, in denen das Spritzen von Pestiziden und Dünger verboten ist.
In einigen wenigen Bundesländern sind solche umfassendere Gewässerrandstreifen gesetzlich vorgeschrieben. Doch im restlichen Bundesgebiet werden an vielen Stellen nicht einmal die vorgeschriebenen fünf Meter eingehalten.
Dabei zeigen private Initiativen, wie es gehen kann: etwa am Scharmbecker Bach in Niedersachsen (siehe BUND-Gewässerreport). Die lokale BUND-Gruppe hat den Bachverlauf gemeinsam mit anderen Akteuren naturnah umgestaltet und eine Pufferzone geschaffen. Dadurch wurde die biologische Durchgängigkeit und Strukturvielfalt des Scharmbecker Bachs wiederhergestellt. Der ehemals schnurrgerade und von Maisäckern umgebende Bach kann sich nun eigendynamisch entwickeln.
Die Natur braucht Raum
Langfristig sollten flächendeckend solche Entwicklungskorridore zur Sicherung des gewässertypspezifischen Flächenbedarfs entstehen. Denn die Natur braucht nicht nur eine Pufferzone, sondern mehr Raum, um sich frei zu entwickeln.
In einem landwirtschaftlich nicht genutzten Entwicklungskorridor können sich wieder artenreiche Uferbereiche ausbilden: Enten brüten in der Uferböschung, Libellen schlüpfen an den Uferpflanzen und jagen andere Insekten, die die Blüten der Uferstauden besuchen. Eine Gehölzentwicklung, zum Beispiel mit Erlen und Weiden, spendet dem Gewässer Schatten und bietet Vögeln Singwarten und Brutplätze.