EU-Gentechnikrecht

Die EU-Kommission macht den ersten Vorschlag für EU-Gesetze.

EU-Kommission. Foto: Jai79 / pixabay.com Die Richtlinien für die Zulassung und Nutzung von gentechnisch veränderten Pflanzen werden auf EU-Ebene festgelegt.  (Jai79 / pixabay.com)

Richtlinien und Verodnungen

Der rechtliche Rahmen für die Nutzung der Agro-Gentechnik wird auf EU-Ebene gesteckt. Dabei sind folgende Regelwerke von herausragender Bedeutung:

  • EU-Freisetzungsrichtlinie
  • EU-Verordnungen über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel sowie über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO

Anträge für die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU

Gentechnisch veränderte Pflanzen müssen von der EU genehmigt werden, bevor sie importiert oder angebaut werden können. Hierfür stellen die Saatgutunternehmen Zulassungsanträge. Derzeit ist nur der MON810-Mais zum Anbau zugelassen. Für weitere fünf Gentech-Maislinien liegen Anträge vor (Stand: März 2018).

Anträge für eine Importzulassung

Derzeit sind rund 64 Importzulassungen erteilt. Rund 60 Gentech-Pflanzen stehen auf der Warteliste für eine Zulassung in der EU, darunter verschiedene Sorten Mais, Raps, Baumwolle, Blumen, Sojabohnen und Reis.

Nach EU-Recht müssen die Gentech-Konzerne für ihre bereits zugelassenen Pflanzen alle zehn Jahre eine Neuzulassung beantragen. Alle aktuellen Zulassungsanträge und ihren derzeitigen Status finden Sie in der GVO-Datenbank des industrienahen Internetportals Transgen.   

Aufhebung der Nulltoleranz bei Futtermitteln beschlossen

Seit Juli 2011 dürfen in der EU nicht zugelassene und nicht sicherheitsbewertete Gentech-Pflanzen Futtermittel bis zu einem Grenzwert von 0,1 Prozent verunreinigen. Das haben EU-Kommission und die Mitgliedstaaten beschlossen.

Die Agrarindustrie forderte das Ende der Nulltoleranz, weil andernfalls ein Futtermittelnotstand drohe. Der BUND und 18 weitere Organisationen haben diese Behauptungen überprüft und festgestellt: Alle Fakten sprechen gegen einen Futtermittelnotstand. Tatsächlich geht es darum, die EU-Gesetzgebung im Interesse der US-Agrarwirtschaft und der EU-Futtermittelimporteure auszuhöhlen.

Laut eines vom BUND in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens verstößt die EU-Kommission mit ihrem Beschluss gegen europäisches Recht, wonach ein nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismus nicht vermarktet werden dürfe.

Inzwischen fordert die Agrarindustrie das Ende der Nulltoleranz für in der EU nicht zugelassene GVO in Lebensmitteln und bei Saatgut.

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