Noch immer gibt es für viele Nanomaterialien kaum verlässliche Daten zur Bewertung ihrer möglichen Risiken. Diese Wissenslücke zu schließen, ist eigentlich Aufgabe der europäischen Chemikaliengesetzgebung. Doch die meisten Gesetze, die Chemikalien und Produkte regulieren, enthalten bisher keine, oder nur eingeschränkte Vorgaben zum Umgang mit Nanomaterialien.
Gemeinsam mit dem Center for International Environmental Law (CIEL) und der Anwaltsorganisation ClientEarth hat der BUND einen eigenen Vorschlag zur Regulierung von Nanomaterialien vorgelegt. Unser Vorschlag sieht eine neue, horizontale EU-Verordnung vor. Er beinhaltet zum einen generelle Prinzipien für die Regulierung von Nanomaterialien und zum anderen konkrete Anpassungen einzelner EU-Verordnungen, insbesondere der europäischen Chemikalienverordnung REACH.
Nano-Register und mehr: Das fordert der BUND
- Übernahme der bereits 2011 von der EU-Kommission vorgeschlagenen, bisher aber unverbindlichen, Definition für Nanomaterialien in alle relevanten Gesetze.
- eine generelle Meldepflicht für alle Nanomaterialien und -produkte. Diese sollen in einem EU-weiten Nano-Register geführt werden.
- Kennzeichnung von Nanomaterialien auf Produkten im Verzeichnis der Inhaltstoffe.
- Schließung der Lücken für Nanomaterialien in REACH.
- ein Monitoringprogramm zur Bewertung der Belastung von Arbeitnehmer*innen mit Nanomaterialien.