Ein unhaltbarer Zustand, den die europäische Chemikalienverordnung REACH ändern will. Seit 2007 ist dieses wichtigste Gesetz der europäischen Chemikalienpolitik in Kraft. Es verpflichtet die Hersteller von Chemikalien erstmals dazu, nachzuweisen, dass die Verwendung ihrer Stoffe ungefährlich ist. Nur dann dürfen sie vermarktet werden. Gefährliche Stoffe sollen vom Markt genommen werden, wenn es dafür umwelt- und gesundheitsverträglichere Alternativen gibt. Darüber hinaus hat der Verbraucher ein Auskunftsrecht, ob in Konsumprodukten gefährliche Chemikalien enthalten sind. Neben REACH gibt es in Europa weitere gesetzliche Vorgaben für bestimmte Produktgruppen, z.B. die Kosmetikverordnung, die Spielzeugrichtlinie oder die Pestizidrichtlinie.
Darüber hinaus gibt es weltweite Abkommen, um Mensch und Umwelt vor Schadstoffen zu schützen – denn gefährliche Chemikalien machen nicht vor Grenzen halt. Über Flüsse, Meeresströmungen, Winde, Verdunstung oder über die Nahrungskette gelangen sie bis in die letzten Winkel der Erde. Auch in Alltagprodukten reisen sie in Zeiten der Globalisierung um die Welt. Jedes Abkommen ist aber nur so viel wert, wie seine Umsetzung kontrolliert wird.