Konservendosen mit Lebensmitteln.

Bisphenol A

Der hormonelle Schadstoff Bisphenol A (BPA) ist in vielen Alltagsprodukten wie Konservendosen oder Plastikflaschen enthalten – und mittlerweile auch längst im menschlichen Organismus.

Bisphenol A: Hohe Konzentrationen im menschlichen Blut und Urin

Innerhalb Deutschlands werden jährlich ca. 410.000 Tonnen Bisphenol A (BPA) vermarktet. BPA kann sich bei Kontakt mit Lebensmitteln aus dem Produkt lösen und ist dann in diesen nachweisbar. Der mittlere Gehalt an Bisphenol A im menschlichen Blut ist mittlerweile höher als die Konzentration, die bei Mäusen zu einer Beeinträchtigung der Sexualentwicklung führen kann. Die Europäische Umweltagentur hat im Jahr 2023 in elf europäischen Ländern den Urin auf Biospheonal A (BPA) untersucht. Insgesamt wurden bei 92 Prozent der Teilnehmer*innen BPA im Urin nachgewiesen

Stiftung Warentest: BPA in vielen Lebensmittelkonserven

Im April 2024 hat Stiftung Warentest 58 Lebensmittelkonserven auf BPA getestet. In 51 der 58 Proben wurde BPA nachgewiesen. Ähnliche Ergebnisse zeigte eine Stichprobe des BUND aus dem Jahr 2017. Untersucht wurden Konserven mit Thunfisch, Tomaten, Kokosmilch sowie Mais und Sauerkraut. Das Ergebnis ist erschreckend: knapp 74 Prozent der untersuchten Lebensmittelproben waren belastet. Der BUND hat die gesundheitsschädliche Chemikalie in häufig konsumierten Thunfisch-, Tomaten- und Kokosmilchkonserven aus den Regalen der großen Handelsketten Lidl, Rewe, Aldi, Edeka, Netto und Penny nachgewiesen.

Bisphenol A: Hormongift mit fatalen Folgen

Bisphenol A gehört zu den hormonellen Schadstoffen, die bereits in winzigen Mengen in unseren Hormonhaushalt eingreifen können. Es ist außerdem ein gutes Beispiel dafür, wie wenig die traditionelle Risikobewertung noch geeignet ist, tatsächliche Schäden zu erfassen: Möglicherweise ist es durch eine direkte Einwirkung auf Hormonrezeptoren in geringeren Konzentrationen schädlicher als in größeren Mengen. Frühreife, eine reduzierte Spermienzahl oder auch Verhaltensstörungen werden als mögliche Folgen diskutiert.

Bisphenol A: BUND fordert Ersatz durch sichere Alternativen

Bisphenol A ist ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig eine von der Industrie unabhängig finanzierte Risikobewertung ist. So wiesen alle Ergebnisse unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen der vergangenen Jahre auf eine Gesundheitsgefährdung hin, wohingegen alle von der Industrie durchgeführten Studien Entwarnung gaben.

Im Sommer 2007 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den Wert für die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge um das Fünffache auf 50 Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht erhöht, was von Umwelt- und Verbraucherschützer*innen stark kritisiert wurde. 2015 hat die EFSA eine Neubewertung von BPA veröffentlicht mit der Absenkung des Wertes um mehr als das zehnfache auf vier Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht. Im Jahr 2022 wurde BPA von der EFSA erneut neu bewertet und als gefährlicher als bisher angenommen eingestuft.

Im Rahmen der Umsetzung des Chemikaliengesetzes REACH fordert der BUND ein Verbot des Stoffes für alle Anwendungsbereiche, für die sicherere Alternativen vorhanden sind.

Bisphenol A: Ausschuss stimmt für eine Einstufung als "besonders besorgniserregend"

Am 4. Februar 2016 hat der REACH-Ausschuss für eine Einstufung von Bisphenol A als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B gestimmt. Wie auch krebserregende oder erbgutverändernde Stoffe der Kategorie 1, könnte BPA somit nach Artikel 57(a) der EU-Chemikalienverordnung REACH in die "Kandidatenliste" für besonders besorgniser­regenden Stoffe aufgenommen werden. Die neue Einstufung von BPA als besonders besorgniserregender Stoff der Kategorie 1B ist am 1. März 2018 in Kraft getreten.  

Bisphenol A: Es geht auch ohne

Japan hat vorgemacht, dass es anders geht: Dort hat die Industrie auf Warnungen der Gesundheitsbehörde reagiert und bietet seit 20 Jahren BPA-freie Konserven an. In Frankreich gilt seit Januar 2015 ein nationales Verbot für BPA in allen Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. 

Aus für Bisphenol A in der EU

Die EU-Mitgliedstaaten haben im Juni 2024 einen Vorschlag der Kommission zum Verbot von Bisphenol A (BPA) in Materialien mit Lebensmittelkontakt gebilligt. Demnach darf BPA nach Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr in Lebensmittelverpackungen wie Konservendosen, Trinkflaschen oder Plastikverpackungen verwendet werden. Das Verbot tritt Ende 2024 in Kraft und ist ein wichtiger Schritt zum Schutz von Verbraucher*innen und Umwelt.

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