Viele Konservendosen enthalten Bisphenol A.
(Amaluya/canva)
Die Europäische Umweltagentur (EUA) hatte in elf europäischen Ländern den Urin auf Biospheonal A (BPA) untersucht. Insgesamt wurden bei 92 Prozent der Teilnehmer*innen BPA im Urin nachgewiesen.
Bisphenol A: Hormongift mit fatalen Folgen
Bereits winzige Mengen Bisphenol A können in unseren Hormonhaushalt eingreifen. BPA kann das Immunsystem schwächen und wird mit Unfruchtbarkeit in Verbindung gebracht. Bisphenol A wird in vielen Lebensmittelverpackungen wie Konserven oder Plastikflaschen verwendet. Es kann auch in Trinkwasserleitungen oder Wasserkochern enthalten sein. Menschen nehmen BPA hauptsächlich durch die Nahrung auf.
Verzicht auf Bisphenol A möglich
Japan bietet bereits seit über 20 Jahren BPA-freie Konserven an. In Frankreich gilt seit 2015 ein Verbot für Bisphenol A in allen Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.
Bisphenol A: Raus aus Lebensmittelverpackungen
Der BUND weist bereits seit Jahren auf die Gefahr von Bisphenol A hin. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte Bisphenol A im Jahr 2022 neu bewertet und als gefährlicher als bisher angenommen eingestuft. Der BUND fordert bereits seit langem, dass Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen und verbrauchernahen Produkten EU-weit verboten wird. Das Verbot muss die gesamte Chemikaliengruppe der Bisphenole wie Bisphenol S oder F einschließen, die vermutlich ähnlich hormonschädliche Wirkungen haben und teilweise als Ersatz von Bisphenol A verwendet werden. Mit ihrer europäischen Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit hatte die EU-Kommission zugesichert, Verbraucher*innen und die Umwelt besser vor Schadstoffen zu schützen. Schadstoffe in Produkten und umweltoffenen Anwendungen müssen durch unproblematische Stoffe ersetzt werden.
ToxFox-App scannt auch auf BPA
Die ToxFox-App vom BUND scannt den Barcode von Lebensmittelverpackungen, Spielzeug, Elektroartikeln, Kleidung und vielen weiteren Alltagsprodukten. Anschließend verschickt die App automatisch die Giftfrage für das Produkt an den Hersteller oder Händler. Denn: Verbraucher*innen in der EU haben ein Auskunftsrecht zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) in Produkten. Auch Bisphenol A gehört zu dieser Liste. Hier können Sie die ToxFox-App kostenfrei herunterladen.
Mehr Informationen