Verbot von Greenwashing – EU stärkt Rechte von Verbraucher*innen

23. Januar 2024 | Ressourcen & Technik, Suffizienz, Nachhaltigkeit

Das neue „Verbot für Greenwashing“ wird es Unternehmen erschweren, Kosmetikartikel, Lebensmittel oder Kleidung als umweltfreundlich, nachhaltig oder klimaneutral zu bewerben. Denn dafür braucht es in Zukunft generell einen Nachweis. Richtig umgesetzt, kann die EU-Richtlinie die Flut an irreführenden Werbebotschaften stoppen und Rechte von Verbraucher*innen stärken. Höchste Zeit!

Europa-Flaggen vor der EU-Kommission in Brüssel: EU sagt Greenwashing den Kampf an  (VanderWolf-Images / canva.com)

Künftig sollen in der EU nur noch Nachhaltigkeitssiegel gelten, denen anerkannte Zertifizierungssysteme zugrunde liegen. Denn die kürzlich verabschiedete Richtlinie schreibt behördliche Genehmigungen für die Zertifizierung vor. Die EU stellt damit Nachhaltigkeits-Label unter staatlicher Obhut. Die Richtlinie muss noch formal vom Europäischen Rat beschlossen und dann innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden. Deutschland sollte dies möglichst schnell tun, um dem Greenwashing-Markt entschlossen entgegenzutreten. 

Schutz vor irreführender Werbung

Hintergrund ist, dass bisherige Siegel nicht gut vergleichbar sind und es sich oft nicht nachprüfen lässt, wie umweltfreundlich Produkte tatsächlich sind. So will die EU Verbraucher*innen besser vor irreführendem Marketing schützen – auch im digitalen Raum.

Die Richtlinie verbietet auch, dass Unternehmen Produkte als klimaneutral verkaufen, wenn dieser Anspruch nur auf Offsetting beruht. Offsetting ist die Kompensation durch Klimaprojekte – meist irgendwo auf der Welt. Hersteller konnten sich bisher Klimaneutralität erkaufen und den Handlungsdruck verschieben, statt wirklich CO2 vor Ort in Herstellung und Vertrieb zu reduzieren.

Technische Angaben müssen belegbar sein

Es ist hilfreich, dass künftig auch Behauptungen über die Haltbarkeit von Technik nicht mehr erlaubt sein sollen, wenn sie nicht bewiesen werden können. Ein typisches Beispiel sind die Angaben zu Waschzyklen bei Waschmaschinen. Auch Empfehlungen zum – angeblich notwendigen – Austausch von Verbrauchsgütern, wie zum Beispiel bei Filtern oder Patronen, sind auf dem Prüfstand. Hersteller dürfen auch nur tatsächlich reparierbare Waren als solche ausgeben.

Umweltsiegel sind nur ein Puzzleteil der Ressourcenwende

Klare Begrifflichkeiten, Vorgaben für Werbung, Vergleichbarkeit von Siegeln – verbindliche Regeln wie diese tragen dazu bei, dass wir sorgsamer mit den kostbaren und knappen Ressourcen umgehen. Das ist auch dringend nötig: Der Verlust von Arten und Lebensräumen und die Klimakrise lassen sich nur aufhalten, wenn wir radikal weniger Ressourcen verbrauchen. Dafür sollte auch die Lebensdauer von Produkten im Fokus stehen.

EU setzt verbraucherfreundlichen Kurs fort

Die EU stärkt damit auch ihre Richtlinie über das Recht auf Reparatur vom November 2023. Aus Sicht des BUND müssen Produkte grundsätzlich reparaturfreundlich hergestellt werden, Ersatzteile und Software lange und günstig zur Verfügung stehen. Reparieren und Wiederverwenden muss attraktiver werden als ein Neukauf.

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