Kommentar: Keine rechtlichen Hürden für Kohleausstieg – neue Bundesregierung muss handeln!

23. Oktober 2017 | BUND, Kohle, Bundestagswahl, Klimawandel, Energiewende

Zum heute vorgestellten Gutachten "Ein Kohleausstiegsgesetz nach dem Vorbild des Atomausstiegs" der Agora Energiewende, erklärt Tina Löffelsend, Energie-Expertin des BUND:

Impression von der Anti-Kohle-Kette am 23.8.14 in der Lausitz; Foto: Jakob Huber Impression von der Anti-Kohle-Kette am 23.8.14 in der Lausitz  (Jakob Huber / BUND)

"Die neue Koalition kann beim Kohleausstieg sehr schnell handeln, ohne dass größere Entschädigungszahlungen fällig werden. Das ist eine gute Nachricht für alle, die mehr Klimaschutz durchsetzen wollen. Besonders das Erreichen des Klimaziels 2020 setzt voraus, dass alle Kohlekraftwerke, die älter als 30 Jahre sind, stillgelegt werden. Das Gutachten bestätigt nun, dass dies grundsätzlich sogar früher rechtssicher und entschädigungsfrei möglich ist. Die Jamaika-Verhandler haben jetzt keinen Grund mehr, den Ausstieg aus der Kohle zu verzögern."

Das am Freitag vorgestellte Klimaschutz-Sofortprogramm 2018-2020 verschiedener Umwelt-, Entwicklungsverbände und Landeskirchen

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