In Essen verboten, in Zahnpasta erlaubt – unser verrückter Umgang mit dem Schadstoff Titandioxid

18. April 2023 | Chemie

Titandioxid macht Dinge weiß. Für Produkte, die besonders reinlich wirken sollen, ist diese Eigenschaft sehr attraktiv. Der Stoff färbt unsere Zahnpasta, Medizin und Wände und dient darüber hinaus als mineralischer UV-Filter in Sonnencremes. In Lebensmitteln längst verboten, kann der Schadstoff uns über andere Dinge des Alltags schaden.

Selbst in Kinderzahnpasta steckt immer noch Titandioxid.  (CokaPoka / via canva.com)

Gelangt Titandioxid in den Körper, steht im Verdacht, Entzündungen im Magen auszulösen und Erbgut zu verändern. Darauf deutet die aktuelle Studienlage hin. Insbesondere sind sehr kleine Titandioxid-Partikel in Nanogröße bedenklich, da sie besonders tief in der Körper eindringen.

Deswegen hat die EU 2021 Titandioxid in Lebensmitteln verboten. Doch noch immer befindet es sich in anderen Verbrauchsgütern. Insbesondere Kinder können größere Mengen über verschluckte Zahnpasta aufnehmen. Ökotest hat kürzlich 48 Zahnpasta getestet. 21 enthalten weiterhin Titandioxid. Immerhin scheinen einige Unternehmen jetzt umzudenken und das als Problem wahrzunehmen.

Partikelgröße und Aufnahmeweg entscheidend

Tatsächlich scheint es wichtig zu sein, auf welche Weise der Stoff aufgenommen wird und wie groß die Partikel sind. Zum Beispiel stuft das Bundesinstitut für Risikobewertung Titandioxid als mineralischen UV-Schutz in Sonnencremes als unbedenklich ein. Über die Haut kann Titandioxid nicht aufgenommen werden. Sie sind sogar die bevorzugte Alternative zu organischen UV-Filtern, die sich langsam abbauen und die Umwelt schädigen können.

Ein wenig anders sieht es bei Sonnenschutzsprays mit Titanoxid aus. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass der Auftrag sauber erfolgt und keine großen „Spray-Wolken“ entstehen, damit der Schadstoff nicht über Atemwege ins Körperinnere gelangt.

Risiken bekannt – Gesetzgebung wartet ab

Ende März 2023 sollte der Wissenschaftliche EU-Ausschuss für Verbrauchersicherheit eine erneuerte Einschätzung zu Titandioxid in Kosmetik vorlegen. Diese lässt weiter auf sich warten. Solange bleibt Titandioxid in Zahnpasta oder Lippenstift erlaubt. Dies kritisieren wir, da nach dem Vorsorgeprinzip nur unumstritten sichere Inhaltsstoffe in Kosmetik zugelassen sein sollten. Das Risiko für reinweiße Produkte einzugehen, ist inakzeptabel.

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