Europäische Kommission kontrolliert Maßnahmen zur Energieeffizienz nur nachlässig

26. April 2017 | Energiewende

Im Juli 2016 reichte der BUND gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eine Beschwerde gegen Deutschland bei der Europäischen Kommission ein. Grund war die mangelhafte Umsetzung der europäischen Energieeffizienzvorgaben durch die Bundesregierung. Die Verbände kritisierten, dass die derzeitigen Maßnahmen aus Deutschland nicht ausreichen, um das in der Effizienzrichtlinie vorgegebene Ziel von 1,5 Prozent Energieeinsparung pro Jahr zu erfüllen.

Netzschalter; Foto: TBIT / CC0 / pixabay.com  (TBIT / pixabay.com)

Insbesondere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Lkw-Maut oder der Emissionshandel leisten keinen direkten Beitrag zur Energieeinsparung, werden jedoch als Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz gemeldet. Daher forderten sie in ihrer Beschwerde eine Untersuchung der EU-Kommission, ob die von Deutschland gemeldeten Maßnahmen zulässig sind und zu den angegebenen Einsparungen führen.

Einsparziele drohen, nicht erreicht zu werden

Die Europäische Kommission hat nun nach fast einem Jahr auf die Beschwerde geantwortet: Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten können demzufolge relativ frei entscheiden, welche Maßnahmen sie sich anrechnen lassen, um das Einsparziel zu erreichen.

Durch eine solch schwache Auslegung der eigenen Leitlinien, riskiert die Kommission, das Ziel, 20 Prozent Energie bis 2020 einzusparen, zu verfehlen. Die Verbände fordern die Kommission auf, die Beschwerde nochmals zu behandeln. Außerdem soll sich die Kommission nicht nur im laufenden Revisionsprozess für eine ambitionierte Energieeffizienzrichtlinie, sondern auch für eine ambitionierte und klare Umsetzung der bestehenden Regelungen einzusetzen.

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