Der BUND und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht, weil die Bundesrepublik die europäischen Energieeffizienzvorgaben nur mangelhaft in nationales Recht umsetzt.
Ziel ist, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Damit soll der Druck auf die Bundesregierung erhöht werden, ihre Klimaschutzpolitik voranzutreiben. Denn die derzeitigen Maßnahmen aus Deutschland reichen nicht aus, um das in der Energieeffizienzrichtlinie EED (Richtlinie 2012/27/EU) festgeschriebene jährliche Einsparziel von 1,5 Prozent zu erreichen.
Freibrief für Energiekonzerne
Die Energieeffizienzrichtlinie trat 2014 in Kraft und bildet für die Europäische Union den rechtlichen Rahmen. Sie regt nationale Aktivitäten im Bereich Energieeffizienz an und sorgt für gleiche Rahmenbedingungen in allen Mitgliedsstaaten. Zum ersten Mal existiert damit eine vorgeschriebene Systematik, anhand derer die Mitgliedstaaten ihre Effizienzbemühungen vergleichbar und transparent berichten müssen. Artikel 7 der EED schreibt vor, den Energieverbrauch jährlich um 1,5 Prozent zu senken. Viele Mitgliedstaaten führten daraufhin verpflichtende Effizienzsysteme für Energieversorgungsunternehmen ein. Deutschland dagegen hat die Energieversorger aus der Verantwortung genommen und stattdessen den schwammigen Weg der "alternativen Maßnahmen" gewählt. Bei vielen Instrumenten, die Deutschland sich über die Richtlinie anrechnen lässt, fällt es schwer, überhaupt einen Bezug zur Energieeffizienz zu erkennen. Dazu zählt beispielsweise die LKW-Maut, die aus Sicht des BUND vielmehr der Refinanzierung des Straßenerhalts dient.
Gewaltiges Potential für Klimaschutz nicht verschenken
Der BUND fordert die Bundesregierung auf, die europäischen Effizienzvorgaben ambitioniert umzusetzen. Neue Instrumente und Maßnahmen sind dringend notwendig, um bestehende Zielvorgaben zu erreichen und die gewaltigen Potenziale zur CO2-Minderung zu heben sowie unabhängig von Energieimporten zu werden. Eine verbesserte Energieeffizienz stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und schafft zusätzliche Arbeitsplätze.
Die Bundesregierung hat in den nächsten Monaten die Gelegenheit, auf das Beschwerdeverfahren zu reagieren und konkrete Schritte in Richtung einer wirkungsvollen Effizienzpolitik einzuleiten. Dies würde Deutschland nicht zuletzt bei den Energie- und Klimazielen für das Jahr 2030 voranbringen. Hier steht ein Energieeffizienzziel von mindestens 27 Prozent bis 2030 in der Diskussion. Das Europäische Parlament hat sich bereits für eine Zielvorgabe von 40 Prozent stark gemacht.
Die Europäische Kommission wird am 12. Oktober einen ersten Vorschlag zur Weiterführung der EED vorlegen. Damit werden die europäischen Zielvorgaben für eine Steigerung der Energieeffizienz bis 2030 festschreiben.
Mehr Informationen
- Beschwerde bei der Europäischen Kommission
- BUND-Positionspapier zur Revision der Energieeffizienzrichtlinie
Informationen und Rückfragen bei:
Caroline Gebauer
Projektleitung Energieeffizienz
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Tel. (030) 2 75 86-494
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