Recht auf Reparatur seit Mai: Ressourcenschutz statt Elektroschrott

07. Mai 2024 | Ressourcen & Technik, Nachhaltigkeit, Suffizienz

Jeden Tag fallen in Deutschland circa 4.500 Tonnen Elektroschrott an – eine gigantische Verschwendung von Ressourcen und Energie. Oft bleibt Verbraucher*innen keine andere Wahl, als kaputte Geräte zu entsorgen, denn viele Geräte können nur schwer oder gar nicht repariert werden. Seit dem 2. Mai gilt ein EU-weites Recht auf Reparatur. Damit soll reparieren einfacher und günstiger werden. Wir fassen zusammen, was für Verbraucher*innen besonders interessant ist.

Die Serialisierung von Komponenten in Elektrogeräten wird weiterhin ein großes Problem bleiben.  (Bild: jarmoluk/pixabay)

  • Hersteller von Alltags-Produkten wie Handys, Staubsaugern oder Kühlschränken müssen künftig Geräte herstellen, die repariert werden können.  
  • Reparaturanleitungen der Hersteller sollen auf einer nationalen Plattform einfach verfügbar sein.
  • Softwarepraktiken, die eine unabhängige Reparatur und die Verwendung kompatibler und wiederverwendeter Ersatzteile verhindern, werden verboten.
  • Ersatzteile sollen zu einem „angemessenen Preis“ angeboten werden – und das sogar herstellerunabhängig.

Verlängerte Garantie

Außerdem soll die Gewährleistung erweitert werden. Wer eine Reparatur beim Hersteller beauftragt, bekommt eine verlängerte Garantie um ein weiteres Jahr. Der bessere Zugang zu Produktinformationen soll es Tüftler*innen in Repair-Cafés leichter machen, ihr Gerät eigenständig zu reparieren.

Umfrage: Der Preis entscheidet

Der BUND hat in einer Umfrage festgestellt, dass die Reparaturkosten derzeit im Vergleich zu einer Neuanschaffung zu hoch sind. In der repräsentativen Civey-Umfrage gaben 62 Prozent der Befragten an, dass sie mehr reparieren lassen würden, gäbe es einen nationalen Reparaturbonus. Wenn Reparaturen schneller und einfacher durchzuführen sind, wird sich das auch im Preis widerspiegeln und damit das Angebot insgesamt verbessern.

Nationale Umsetzung ist entscheidend

Leider gibt es im EU-Gesetz einige Lücken und Schlupflöcher. Es liegt also an den Mitgliedsstaaten, das Recht auf Reparatur so auszugestalten, dass sich die Reparatur-Infrastruktur vor Ort tatsächlich verbessert und Verbraucher*innen eine breite Auswahl guter Reparaturmöglichkeiten nutzen können. Neben einer rechtssicheren Umsetzung der europäischen Vorgaben sind die Nationalstaaten verpflichtet, mindestens eine nationale Fördermaßnahme einzuführen.

Bis zur Umsetzung in nationales Recht wird es noch dauern: Thüringen und Sachsen gehen voran

Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat für dieses Jahr die Vorlage eines nationalen Reparaturgesetzes angekündigt. Darin sollen auch Lücken der europäischen Regulierung gefüllt werden. Was letztendlich in die finale Gesetzgebung einfließt und ob ein bundesweiter Reparaturbonus in Zeiten einer knappen Staatskasse dazuzählt, bleibt abzuwarten. Eine Finanzierung durch Gebühren der erweiterten Herstellerverantwortung würde auch die Verursacher von Elektrogeräten dazu bewegen, bessere Geräte herzustellen. Das es auch schneller geht, zeigt Thüringen. Zwischen 2021 und 2023 wurden über 30.000 Anträge für Reparaturen von Smartphones, Wasch- und Kaffeemaschinen, kleinen und großen Küchengeräten sowie Nähmaschinen gestellt. Sachsen ist nachgezogen. Auch Berlin plant Fördermaßnahmen. Ein bundesweites Programm wäre daher nur konsequent.

Wertstoffhöfe sind einer der Schlüssel

Auf Wertstoffhöfen gibt es oft nicht genug Platz und Personal, die noch funktionierende Geräte oder reparierbare Geräte aussortieren und verhindern, dass sie in der Müllverbrennung landen. Das muss sich dringend ändern. Denn eins ist klar: das Ende der Wegwerfgesellschaft muss kommen. Wir müssen unsere Ressourcen schützen und können uns nicht aus der Krise rausrecyceln. Bei jedem Recyclingvorgang geht Material verloren. Manches kann gar nicht wiedergewonnen werden. Deshalb ist es so wichtig, Produkte möglichst lange zu nutzen.

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