Sowohl in Thüringen, als auch in Österreich ist die Resonanz auf den Reparaturbonus sehr positiv und groß. In Thüringen wurden in 2021 fast 6500 Anträge bewilligt. Das geht aus einem Sachbericht der Verbraucherzentrale Tühringen hervor. Ein Viertel der reparierten Produkte waren Mobiltelefone, 13 Prozent Wasch- und neun Prozent Kaffeemaschinen, zwölf Prozent Geschirrspüler, sieben Prozent Herde sowie 31 Prozent sonstige elektronische Geräte. Die Geräte waren durchschnittlich nur vier Jahre alt – das älteste (ein Radio) jedoch aus dem Jahr 1966. Das geringe Alter der Geräte zeigt auf, wie dringend Produkte besser designt werden müssen und gleichzeitig reparierbar sein sollen – langlebige Produkte sind der beste Klima- und Ressourcenschutz!
Der Reparaturbonus ist ein Förderangebot, bei dem der Österreichische Staat bzw. das Bundesland Thüringen 50 Prozent der Kosten der Reparatur für ein defektes Elektrogerät übernimmt.
Die Verbraucher*innen haben deutlich gemacht, dass sich Reparatur oft nur mit dem Bonus lohnt und sie sich sonst ein neues Gerät kaufen würden. Er bewirkt also ganz direkt, dass Produkte repariert werden, die sonst durch neue ersetzt würden. Die Auswertung zeigt auch: Die Menschen wollen reparieren oder reparieren lassen: Sowohl im ländlichen als städtischen Raum wurde der Bonus rege genutzt – und das auch von allen Altersklassen.
100.000 Reparaturen in Österreich
In Österreich zeichnet sich ein ähnliches Bild, die Zwischenbilanz vom Juli ist beeindruckend: Fast 100.000 Reparaturen wurden zu dem Zeitpunkt bereits durchgeführt. Die Klimaschutzministerin sagte dazu: "Der Reparaturbonus ist jetzt schon ein großer Erfolg".
Besonders ist in Österreich, dass der Bonus keine einmalige Zahlung pro Person ist, sondern dass der Bon pro Elektronikgerät beantragt werden kann. Sobald dieser Bon bei einem teilnehmenden Reparaturbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für die Reparatur eines weiteren Elektro- oder Elektronikgeräts eingesetzt werden. Zusätzlich wird die Einholung des Kostenvoranschlags gefördert. Der landesweite Bonus startete im April 2022 und läuft mit einer bundesweiten Förderung in der Höhe von 130 Mio. Euro bis zum Jahr 2026. Der landesweite Bonus ist die Fortführung des Wiener Reparaturbonus. Durch diesen wurden zuvor bereits 35.000 Gegenstände repariert. So wurden rund 850 Tonnen CO2 sowie rund 355 Tonnen Abfälle vermieden.
Deutschland produziert massenweise Elektroschrott
In Deutschland werden weniger als die Hälfte der Elektrogeräte überhaupt gesammelt. Davon werden weniger als 2 Prozent repariert. Wir begrüßen daher, dass das Recht auf Reparatur im Koalitionsvertrag festgehalten ist und auch das Aktions- und Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“. Wir setzen daher auf deutscher und europäischer Ebene für ein herstellerunabhängiges Recht auf Reparatur ein.
Wir fordern einen bundesweiten Reparaturbonus im nächsten Entlastungspaket und einen baldigen Start des Aktionsprogramms mit einem angemessenen Budget für einen Bonus. Dieser entlastet auch einkommensschwache Haushalte. Wir fordern zudem, dass der Bonus auch auf Nicht-Elektronik-Geräte ausgedehnt wird, denn auch bei Schuhen und Textilien könnte so der Ressourcenverschwendung entgegengewirkt werden. Während bei einem Schuster 1988 noch rund 1000 Paar Schuhe pro Monat repariert wurden, sind es mittlerweile nur noch 40.
Im Bundeshaushalt 2023 sind dafür 2 Mio. Euro eingestellt, für was diese genau eingesetzt werden, bleibt unklar. Klar ist, dass Österreich 200-mal so viel allein für den Bonus ausgibt (umgerechnet auf die Bevölkerungsanzahl). Ein Reparaturbonus würde zudem die Wirtschaft stärken und die nötige und von Verbraucher*innen gewünschte Reparatur-Infrastruktur mit Fach- und freien Werkstätten aufzubauen sowie Kompetenz und Handwerk in Stadt und auf dem Land zu halten. Auf der Deutschland-Karte vom Verbund der offenen Werkstätten sind zudem etwa 450 offene Werkstätten gelistet, die kontaktiert und besucht werden können.
Übrigens: Wenn etwas nicht repariert werden kann, sollte es zumindest im Recycling-Kreislauf landen. Was viel zu wenige Menschen bisher in Anspruch nehmen, ist die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte im Einzelhandel, die seit Juli 2022 auch für große Lebensmittelgeschäfte und Discounter gilt. Auch der Online-Handel ist zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.