Die Kriterien für das "staatliche Tierwohllabel" sind zu lasch

03. Juli 2017 | Massentierhaltung, Landwirtschaft

87 Prozent der Verbraucher*innen wollen laut BMEL mehr Tierwohl – und 88 Prozent sind bereit, mehr dafür zu bezahlen, wenn die Tiere besser gehalten werden.

 (BUND)

Transparenz ist den Verbraucher*innen besonders wichtig. Doch: Armes Schwein! Ankündigungsminister Schmidt hat jetzt die Kriterien für die Schweinhaltung offengelegt. Geplant sind zwei Stufen: Eine Einstiegssstufe mit 12 Kriterien und eine Premiumstufe mit 13 Anforderungen. Die Kriterien sind zu lasch und das Label ist nicht verpflichtend.

Kaum Verbesserungen für Mastschweine

In der Einstiegsstufe soll das Schwein jetzt 30 Prozent mehr Platz haben. Das Gesetz schreibt vor: Ein Schwein von 110kg muss lediglich eine Stallfläche von 0,75m² zur Verfügung haben. In der Einstiegsstufe ist es dann 1m². Zudem soll das Schwein Raufutter bekommen – doch Einstreu ist wiederum nicht verpflichtend. Auch das Kupieren der Schwänze wird weiterhin durchgeführt. Die betäubungslose Kastration bei Ferkeln wird ab 2019 ohnehin in Deutschland verboten sein – für die Teilnahme am Label dürfen zudem auch Ferkel, die aus anderen Ländern hierher verbracht werden, nicht betäubungslos kastriert worden sein. Mit einer Dauer von bis zu acht Stunden lässt die Einstiegsstufe des Labels außerdem sehr lange Transport zu.

In der zweiten Stufe des staatlichen Tierwohllabels hat das Schwein dann 100% mehr Platz inklusive Auslauffläche – außerdem Beschäftigungsmaterial. Das Gesetz schreibt vor: Schweine müssen Zugang zu Beschäftigungsmaterial haben. Der Unterschied zur gesetzlichen Regelung besteht im ständigen Zugang zu Raufutter (z.B. Stroh, Heu, Maissilage usw.) sowie darin, dass das Material mit Wühlmöglichkeit angeboten werden muss; in der Summe sollte das Beschäftigungsmaterial und das Raufutter von den Schweinen zu fressen, zu bekauen, zu bewühlen und zu zerstören sein. Das Kupieren der Schwänze ist in der Premiumstufe verboten – sowie die betäubungslose Kastration von Ferkeln, die aus anderen Ländern hierher verbracht werden. Die Transporte zum Schlachthof müssen auf sechs Stunden begrenzt werden.

Keine Verpflichtung zum Tierwohllabel

Grundsätzlich sollen Tierhalter*innen durch Eigenkontrollen sicher stellen, dass sowohl Label-Anforderungen als auch geltende tierschutzrechtliche Regelungen eingehalten werden.

Kennzeichnung aller tierischen Produkte ist notwendig!

Empfehlenswert ist die Einführung der bereits bekannten Einstufung von 0 bis 3, wie das bei Eiern seit Langem gemacht wird. Die Einstufung könnte sich an bereits existierenden Standards orientieren, wie Beispielsweise 0 für Bio und 1 für den Neuland-Standard.

Der BUND sieht in der wachsenden Nachfrage nach umwelt- und tiergerecht hergestellten Produkten einen wichtigen Hebel zum Umbau der Tierhaltung. Verbraucher*innen leisten so durch ihr Kaufverhalten einen Beitrag zum Umweltschutz und sie wissen an der Ladentheke, wie die Tiere gehalten wurden. Landwirt*innen, die über dem gesetzlichen Mindeststandard produzieren, haben gegenwärtig keine Vorteile, da Verbraucher*innen mehr Tierschutz meist nicht erkennen können und daher auch nicht vermehrt zu entsprechenden Produkten greifen. Sie müssen zukünftig einen Vorteil am Markt haben, wenn sie mehr Tierschutz auf Ihren Betrieben umsetzen.

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