Ein mögliches Endlager? Die Suche nach einem möglichst sicheren Endlager darf nicht unnötig eingeschränkt werden.
(Bild: Volker Möll
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"Das Gesetz in seiner jetzigen Form ignoriert wichtige Vorschläge der Atommüll-Kommission. Bundestag und Bundesrat müssen nachbessern, sonst wird es nicht gelingen, das für die Endlagersuche nötige Vertrauen aufzubauen.
Es fehlt ein generelles Exportverbot für hochradioaktiven Atommüll. Unzureichend umgesetzt werden Maßnahmen für mehr Transparenz im Suchverfahren und eine bessere Bürgerbeteiligung. Die Suche nach einem möglichst sicheren Endlager darf nicht unnötig eingeschränkt werden.
Deshalb müssen eine Mindestzahl untertägiger Erkundungen festgelegt und die untertägige Erkundung verschiedener Endlager-Medien wie Granit, Ton und Salz verbindlich festgeschrieben werden. Der geologisch ungeeignete Standort Gorleben muss aus dem Suchverfahren ausgeschlossen werden. Dringend im Gesetz zu verankern ist auch eine frühe Rechtsschutzmöglichkeit für betroffene Regionen, und zwar schon nach der obertägigen Auswahl in Frage kommender Standorte."
- BUND-Bewertung und Forderungen zur Novelle des Standortauswahlgesetzes (StandAG) (PDF)
- BUND-Kritik am Suchverfahren für einen bestmöglichen Standort für ein Atommülllager: <link typo3 www.atommuell-lager-suche.de>www.atommuell-lager-suche.de
- zur Atommüll-Kommission
Pressekontakt
Thorben Becker, BUND-Atomexperte, Tel. (0 30) 2 75 86-421, Mobil: 01 73 / 6 07 16 03, thorben.becker(at)bund.net bzw. Annika Natus, BUND-Pressesprecherin, Tel. (0 30) 2 75 86-464, presse(at)bund.net