Die Zukunft mitgestalten
Der BUND erhält Vermächtnisse und Erbschaften. Fragen dazu an den BUND-Vorsitzenden Olaf Bandt.

Der BUND kommt immer häufiger in den Genuss von Erbschaften. Zurecht?
Olaf Bandt: Bei diesem Thema trete ich immer wieder ein wenig aus dem Alltag raus, halte inne. Da gibt uns jemand Geld, sein Haus oder ihr ganzes Vermögen. Eine so große und persönliche Geste des Vertrauens beeindruckt mich immer wieder. Ob wir das "verdient" haben, entscheiden die, die uns auf diese Weise unterstützen. Aus Gesprächen weiß ich, dass es unsere Projekte sind, die überzeugen. Unsere intensive regionale und lokale Arbeit wird vor Ort wahrgenommen.
Falls ich nächste Woche mein Testament mache und den BUND bedenke, ist es hoffentlich erst in vielen Jahren wirksam. Wie langfristig agiert der BUND?
Bandt: Wir haben Projekte, die sind generationsübergreifend. Der Naturschutz und der Lückenschluss am Grünen Band werden uns für Jahrzehnte begleiten. Die Wildkatze wird wohl auf unbegrenzte Zeit unsere Unterstützung brauchen. Auch die Arbeit für eine ökologische Landwirtschaft ist ein ganz langer Weg. Zugleich entstehen neue, wichtige Anliegen wie die sozial-ökologische Transformation. Da ringen wir um neue Wege des Zusammenlebens mit verträglichem, sinnvollem Wachstum und sozialer Gerechtigkeit.
Kann ich sicher sein, dass mein letzter Wille umgesetzt wird?
Bandt: Ein vertrauensvoller Umgang mit Spenden, Mitgliedsbeiträgen sowie Erbschaften und Vermächtnissen ist die Grundlage unserer Arbeit. Menschen geben uns Geld und damit einen Vertrauensvorschuss. Dem werden wir gerecht, indem wir transparent und kostenbewusst arbeiten. Wir werden vom Berliner Finanzamt und einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer jährlich durchleuchtet. Bei einer Erbschaft kann auch ein externer Testamentsvollstrecker eingesetzt werden – was in der Vergangenheit jedoch kaum nötig war. Mit den Menschen, die uns bedenken, sind wir oft mehrere Jahre in Verbindung, besprechen alles, klären wichtige Details. Auch mit den Hinterbliebenen und den Freunden sind wir häufig im Austausch. Das ist uns wichtig.
Ihr Testament für die Zukunft: "Was bleibt, wenn wir gehen?"
Gestalten Sie aktiv Zukunft: Regeln Sie Ihren Nachlass und bedenken Sie den BUND in Ihrem Testament. Die Natur ist mit ihrer Artenvielfalt und ihrem Reichtum an Ökosystemen mehr denn je gefährdet. Im Natur- und Umweltschutz ist Ihre testamentarische Zuwendung gut investiert.
Stellen Sie uns Ihre Fragen und lassen Sie sich kostenfrei juristisch beraten. Bestellen Sie unsere Informationsmaterialien per Telefon, Fax oder E-Mail oder nutzen Sie das Rückruf-Formular. Ich bin gern für Sie da.
Ihre Almuth Wenta
BUND-Ratgeber für mein Testament

- Wie erstelle ich ein Testament?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich?
- Wie sichere ich ab, dass mein Letzter Wille umgesetzt wird?
Auf diese und andere Fragen antwortet unser BUND-Ratgeber für mein Testament. Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Testament, verschiedene Möglichkeiten für eine testamentarische Verfügung und wichtige Tipps.
Mehr Informationen zum BUND-Ratgeber
Fragen und Antworten zum Thema Testament und Vermächtnis
Ja, dies ist möglich! Sie können den BUND oder die BUNDstiftung als Allein- oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis in einem Testament bzw. Erbvertrag bedenken.
Eine Person übernimmt mit einem Erbe alle Rechte und Pflichten und wird somit zur Rechtsnachfolgerin. Ein Vermächtnis hingegen hinterlässt einer Person oder einer Organisation nicht ein gesamtes Erbe, sondern z.B. einen bestimmten Geldbetrag, einen festgelegten prozentualen Anteil am Erbe. Das kann ein Bild sein, ein Möbelstück oder ein Auto. Wer erbt, ist verpflichtet, das Vermächtnis herauszugeben.
Zum digitalen Nachlass gehören Ihre im Internet befindlichen Daten. Das sind zum Beispiel E-Mail-Konten, Onlineprofile bei Facebook und weiteren Social-Media-Diensten sowie in Onlinespeichern befindliche Bilder und Dokumente. Der BUND informiert Sie zum Thema digitaler Nachlass unter <link digitaler-nachlass _self>www.bund.net/digitaler-nachlass.
Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Man unterscheidet das privatschriftliche, vollständig von Hand geschriebene Testament und das notarielle oder öffentliche Testament. Dieses wird bei einem/einer Notar*in erklärt und durch diese*n aufgeschrieben. Beispiele hierfür finden Sie in der BUND-Vorsorgemappe.
Am sichersten und einfachsten ist es, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Ein*e Notar*in kann dies auch verwahren.
Wenn Sie kein Testament verfasst haben, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann kann es sein, dass Ihr Besitz und Vermögen nicht diejenigen erreicht, die Sie bedenken wollten. Gibt es keine Erben, fällt alles dem Staat zu.
Eine rechtliche Beratung im Sinne einer rechtssicheren Auskunft kann gern gemeinsam vereinbart werden. Die Auskunft ist für Sie kostenfrei.
Der BUND begleitet Sie gern bei all Ihren Fragen.
Nein, der BUND (als auch die BUNDstiftung) ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Falls Sie den BUND in Ihrem Testament als Erben einsetzen oder ihn mit einem Vermächtnis bedenken möchten, benötigen Sie folgende Angaben:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) –
Friends of the Earth Germany
Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin
Vereinsregister: Berlin VR 21148Nz
Für die BUNDstiftung folgende:
BUNDstiftung
Friends of the Earth Germany
Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin