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Umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen entlang ihrer Lieferkette sind rechtlich machbar und praktisch umsetzbar, das zeigt unser aktuelles Rechtsgutachten.
Egal ob Umweltschäden durch die Förderung von Fracking-Gas in Argentinien, dauerhafte Kontamination von Gewässern in China durch Textilproduktion oder Brandrodungen für Sojafutter in Brasilien – deutsche Unternehmen sind immer wieder an Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen durch ihre Tochterunternehmen oder Zulieferer im Ausland beteiligt.
Der BUND fordert deshalb im Rahmen der Initiative Lieferkettengesetz schon seit langem ein gleichnamiges Gesetz, das deutsche Unternehmen zur Achtung von Menschen- und Umweltrechten im Ausland verpflichtet.