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In der EU ist das Vorsorgeprinzip einer der Grundpfeiler der Gesundheits- und Umweltpolitik. Danach soll der Gesetzgeber nicht erst regulierend tätig werden, wenn Umwelt- und Gesundheitsschäden bereits eingetreten sind, sondern soll diese im Vorfeld verhindern.
Nach dem Vorsorgeprinzip können Vorschriften bereits erlassen werden, wenn wissenschaftliche Belege keine eindeutigen Schlüsse über bestehende Gefahren zulassen, aber ein Verdacht auf eine drohende Gefährdung besteht. An vielen Stellen wird das Vorsorgeprinzip derzeit ausgehebelt.
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