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Das Wirtschaftssystem ist eingebettet in Ökosystemen und hängt neben der Energiezufuhr entscheidend von den Biomasse-, Mineralien- und Metall-Stoffströmen ab. Die tradierte Form des Wirtschaftens mit einer raubbauartigen Entnahme von Rohstoffen und der Deponierung von Abfallstoffen führt zu immensen Schäden und gesellschaftlichen Kosten. Beschränkungen des global organisierten Raubbau-Deponierungs-Systems führen aber zu massivem sozio-ökonomischem Strukturwandel, der erhebliche Widerstände hervorrufen kann.
Mit der Position 79 stellt der BUND seine Argumente und Vorschläge für eine nachhaltige Gestaltung der Bioökonomie vor. Bioökonomie muss als ein neues Politikfeld begriffen werden, welches quer durch die Bereiche bereits etablierten Felder von Umwelt-, Agrar-, Wirtschafts-, Entwicklungs- und Energiepolitik verläuft. Aufgrund der hohen Forschungsförderungsetats für die industrielle Bioökonomie ist auch die Forschungspolitik ein wichtiges Handlungsfeld. Rund 4,4 Millionen Erwerbstätige (einschließlich Land- und Forstwirtschaft) sind von der Gestaltung der Bioökonomie abhängig – das sind etwa 8-9% der gesamten Erwerbstätigen in Deutschland. Somit sind auch arbeitspolitische Fragen ebenso von Bedeutung. Die Relevanz von Bioökonomie-Politik liegt in den weitreichenden Veränderungsprozessen begründet, die in all diesen Bereichen bei einer zukunftsfähigen Gestaltung der Bioökonomie zu erwarten sind.
Damit eine Umstellung der Rohstoffbasis wichtiger Wirtschaftsbereiche auf Biomasse als Ausgangsmaterial und die davon angetriebene Nachfrage nach Biomasse nicht zu weiteren Verlusten an Biodiversität und Wassermangel, und insbesondere in den Staaten des globalen Südens zur Unterminierung der Ernährungssouveränität und zu Nahrungsmangel führt, müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein: Einerseits muss der deutsche Ressourcenkonsum deutlich gesenkt werden, auch damit der verbleibende Bedarf aus einheimischen Quellen nachhaltig gedeckt werden kann. Zum anderen muss klar bestimmt werden, wie viel Biomasse überhaupt nachhaltig zur Verfügung steht. Hier hilft das Konzept der Planetaren Grenzen: um im sicheren Bereich für den Erhalt der biologischen Vielfalt zu sein, dürfen demnach nicht mehr als 10% der weltweiten Nettoprimärproduktion (d. h. der von Pflanzen und Algen erzeugten Biomasse) vom Menschen in Anspruch genommen werden. Von 10% bis 20% befinden wir uns demnach im Bereich ansteigenden Risikos, und über 20% beginnt die Hochrisikozone. Heute entnehmen wir rund 30%, ein Zustand der wesentlich zum galoppierenden Artenverlust beiträgt. Eine nachhaltige Bioökonomie kann deshalb nicht auf zusätzliche Biomasse zurückgreifen, sondern muss dazu beitragen, den Verbrauch an Biomasse deutlich zu senken.
Die Kriterien für „nachhaltige Biomasse“ müssen dafür, gekoppelt an strenge natur- und klimaschutzfachliche Kriterien, bindende Obergrenzen setzen. Das gilt insbesondere für den Flächenbedarf, denn national wie global drohen sich Flächenkonkurrenzen durch Bioökonomie weiter zu verschärfen. Dazu ist es notwendig, die Flächenkonkurrenz mit dem Naturschutz, der Energiewende oder der Bodenversiegelung durch Siedlungs- und Infrastrukturausbau sowie dem natürlichen Klimaschutz zu verringern – im novellierten Bundesklimaschutzgesetz ist die Stärkung der Klimaschutzfunktion natürlicher Ökosysteme wie Wälder und Moore als Ziel festgelegt. Vermeiden lässt sich die Konkurrenz nach Auffassung der Bundesregierung so nicht, denn man geht davon aus, dass in Zukunft die Nachfrage nach Biomasse steigen und damit die Planetare Grenze für die Integrität der Biosphäre noch stärker überschritten wird. Leider ist die Biomassestrategie der Bundesregierung, die diese Fragen klären sollte, bis zum Abschluss der 20. Legislaturperiode 2025 nicht zustande gekommen.
Bioökonomie-Szenarien, die auf eine Ausweitung des Imports von Biomasse von außerhalb der EU setzen, müssen ausgeschlossen werden, um Umweltzerstörung, Menschenrechtsverletzungen und Vertreibungen in Exportländern zu verhindern. Die Einhaltung der Grenzen für Biomasseproduktion und -import muss klaren Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen an einer ausgeweiteten Biomassenutzung haben: Ernährungssouveränität, Natur- und Arten- sowie Klimaschutz müssen Vorrang vor der Verwendung von Biomasse für neue bioökonomische Produkte und Prozesse haben. Dieser Vorrang muss durch ordnungspolitische Maßnahmen und andere Rechtssetzungen sichergestellt werden.
Die Ökologisierung der Land- und Forstwirtschaft als heute größte Teilbereiche der Bioökonomie muss im Mittelpunkt der Bioökonomiepolitik stehen. Instrumente wie Gesetze und Verordnungen, die negative Umweltauswirkungen von Land- und Forstwirtschaft schon heute begrenzen, sollten dafür konsequenter gestaltet und umgesetzt werden. Bei der kommenden Gestaltung von Regeln für Land- und Forstwirtschaft muss der Klima- und Biodiversitätsschutz konsequent vorrangig berücksichtigt werden. Bestehende umweltschädliche Subventionen (z. B. Anreize zur Waldholzverbrennung, Förderung von Agrartreibstoffen) müssen abgebaut und die Mittel auf ökologische Land- und Forstwirtschaft umgelenkt werden. Das Primat der technologischen Lösungen in der bioökonomischen Forschungsförderung Deutschlands und der Europäischen Union, einschließlich des Einsatzes neuen Gentechniken in Nahrungsmittelproduktion und in freien Natur, muss abgelöst werden von einer Neuausrichtung auf ökologische und soziale Innovationen.
Wenn die Belange von Klima-, Natur- und Umweltschutz nicht deutlich stärker in die Gestaltung der Bioökonomie einfließen, droht sie nach Auffassung des BUND das Überschreiten der planetaren Grenzen noch weiter voranzutreiben und globale Ungleichheiten weiter zu zementieren. Dabei sind Lösungen gefragt, die die Krisensituationen Klima, Energieversorgung, Biodiversität und Ernährung nicht gegeneinander ausspielen, sondern übergreifend bearbeiten. Bioökonomie ist aus diesen Gründen ein unverzichtbares Handlungsfeld für den BUND. Um ihre Expertise in die Gestaltung der Bioökonomie einbringen zu können, müssen jedoch zivilgesellschaftliche Akteure mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden – eine Forderung, die auch der Bioökonomierat der Bundesregierung unterstützt hat. Erst durch frühzeitige Information, Partizipation und Konsenssuche entsteht die Legitimität, die eine Transformation weiter Teile der Wirtschaft benötigt.