Vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens startet. BUND bekräftigt Forderung, CETA nicht zu ratifizieren

20. September 2017 | TTIP / CETA, Bundestagswahl, BUND

Berlin/Brüssel: Am morgigen Donnerstag startet die vorläufige Anwendung des Handelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada. Auch wenn völlig offen ist, ob CETA tatsächlich jemals in Kraft tritt, werden damit Teile des umstrittenen Abkommens bereits umgesetzt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bekräftigt vor diesem Hintergrund eine seiner zentralen Forderungen zur Bundestagswahl, CETA in Deutschland nicht zu ratifizieren und begrüßt, dass bereits einige Bundesländer wie Berlin signalisiert haben, im Bundesrat gegen CETA zu stimmen.

Zwar hat das Europäische Parlament CETA im Februar 2017 zugestimmt, das Abkommen muss jedoch noch von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Sollte nur einer der 28 EU-Mitgliedstaaten CETA nicht zustimmen, so wird nicht nur die vorläufige Anwendung gestoppt, sondern auch das ganze Abkommen. Bisher haben nur sieben EU-Länder CETA ratifiziert: Lettland, Dänemark, Spanien, Malta, Tschechien, Kroatien und Portugal. In Deutschland steht die Ratifizierung in Bundestag und Bundesrat nach der Bundestagswahl an.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Hürden: So hat die belgische Regierung Anfang September den Europäischen Gerichtshof angerufen, der nun überprüfen wird, ob CETA überhaupt mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Zentrum dieses Verfahrens steht die besonders umstrittene Sondergerichtsbarkeit für Investoren. Auch das Bundesverfassungsgericht wird sich mit der Zulässigkeit von CETA vermutlich erneut beschäftigen.

"Die EU-Kommission hat CETA mit Mühe über die ersten neun von mehr als dreißig Hürden gehievt, aber niemand geht ernsthaft davon aus, dass es in der vorliegenden Form durchkommt", sagte der stellvertretende BUND-Vorsitzende und Handelsexperte Ernst-Christoph Stolper. "Ohne Herausnahme des Investorenschutzes und ohne Änderungen beispielsweise zum Vorsorgeprinzip und zur Daseinsvorsorge darf CETA nicht ratifiziert werden. Wir sind guten Mutes, dass CETA nicht kommen wird. Letztlich wird CETA entweder vom Europäischen Gerichtshof, vom Bundesrat, vom Bundesverfassungsgericht, vom österreichischen Parlament, von einer Volksabstimmung in den Niederlanden oder wieder von einer belgischen Regierung gestoppt werden", so Stolper.

Die besonders umstrittene Investitionsschiedsgerichtbarkeit, die ausländischen Unternehmen weitreichende Klagerechte einräumen würde, ist nicht Teil der morgen startenden vorläufigen Anwendung. Nach massivem öffentlichen Protest, auch von Umweltorganisationen wie dem BUND, hatte der Europäische Gerichtshof in diesem Jahr anlässlich des EU-Singapur-Abkommens entschieden, dass die Investitionsschutz-Bestimmungen erst nach der Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten in Kraft treten dürfen.

Stolper: "Mit der Entscheidung des Rates der Europäischen Union für eine vorläufige Anwendung ab dem 21. September 2017 soll der Eindruck erweckt werden, die jahrelangen Auseinandersetzungen um CETA seien nun beendet. Das Gegenteil ist der Fall."

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  • Pressekontakt: Ernst-Christoph Stolper, Stellvertretender BUND-Vorsitzender und Handelsexperte, Mobil: 01 72 / 2 90 37 51 bzw. Annika Natus, BUND-Pressesprecherin, Tel. (030) 2 75 86-464, presse(at)bund.net

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