Luxemburg/Brüssel/Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat das Urteil des EU-Gerichts zur Unrechtmäßigkeit der Ablehnung der TTIP- und Ceta-kritischen Bürgerinitiative durch die EU-Kommission begrüßt. „Das ist nicht nur eine schallende Ohrfeige für die EU-Kommission, sondern auch ein Meilenstein bei der Stärkung der Bürgerbeteiligung in der EU“, sagte der BUND-Handelsexperte Ernst-Christoph Stolper.
Stolper: „Die Begründung der Europäischen Kommission für die Nichtzulassung der Bürgerinitiative war an den Haaren herbeigezogen. Das wurde nun auch offiziell von einem Europäischen Gericht bestätigt. Es ist gut, dass sich die Bürgerinnen und Bürger vom Votum der EU-Kommission nicht haben einschüchtern lassen.“
Fast 500 Organisationen in ganz Europa hatten trotz Ablehnung seitens der EU-Kommission eine selbst-organisierte Europäische Bürgerinitiative (EBI) gegen TTIP und CETA gestartet. Mit über drei Millionen Unterschriften ist die selbstorganisierte EBI „Stopp TTIP“ bislang die erfolgreichste Europäische Bürgerinitiative geworden und hat die geltenden Mindestanforderungen für Europäische Bürgerinitiativen mehrfach übertroffen.
Stolper: „Die Europäische Kommission hat mit ihrer Ablehnung der Bürgerinitiative leider Schaden angerichtet. Mit dem heutigen Urteil darf sie der Bürgerinitiative „Stop TTIP“ nicht weiter Hürden in den Weg legen. Der Initiative muss jetzt eine umfangreiche Stellungnahme und ein Hearing im Europäischen Parlament ermöglicht werden. Mit diesem Urteil darf die Kommission künftig den Willen und die Forderungen der EU-Bürger bei wichtigen Fragen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes nicht länger ignorieren. Europäische Bürgerinitiativen müssen von nun an auch in Fragen der EU-Handelspolitik zugelassen werden.“
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