Tierhaltung: Gesetz zur Kennzeichnung erneut verschoben

19. Dezember 2025 | Massentierhaltung, Landwirtschaft

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend die erneute Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes beschlossen – diesmal auf den 01. Januar 2027. Eigentlich hätte die Kennzeichnung bereits zum August 2025 verpflichtend in jedem Supermarkt auf frischen Schweinefleischprodukten aufgebracht werden müssen. Eine erste Verschiebung war jedoch bereits zu Beginn der neuen Legislaturperiode erfolgt. Dazu Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

Olaf Bandt Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender  (Bild: BUND/photografic Berlin)

„Die Verbraucher*innen wünschen sich Klarheit: Woher kommt mein Fleisch? Das Landwirtschaftsministerium hat einfach nicht geliefert, deshalb war eine erneute Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes nun unumgänglich. Der kurz vor knapp vorgelegte Änderungsentwurf war weder überzeugend für den Tier- und Verbraucherschutz noch EU-rechtskonform. Auch die Koalitionsfraktionen haben dies erkannt und sich deshalb auf eine Verschiebung geeinigt. Damit muss nun aber eine deutliche inhaltliche Ausweitung der Kennzeichnung einhergehen, insbesondere der Außer-Haus-Verzehr ist einzubeziehen. Auch für das Downgrading und die Einbeziehung ausländischer Ware sollte eine europarechtskonforme Lösung gefunden werden. Wichtig ist außerdem: das muss jetzt wirklich die letzte Verschiebung sein. Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss endlich handeln!“

Hintergrund

Die Koalitionsfraktionen hatten sich bereits in der letzten Woche auf eine umfangreiche Ergänzung des Gesetzes geeinigt. Sie fordern vom BMLEH eine Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung sowie eine Erweiterung auf den Lebenszyklus der Tiere, mindestens ab der Haltungsform Frischluftstall. Erneut klargestellt wurde, dass die Kennzeichnung in Form eines einfach erkennbaren Logos auf der Vorderseite der Produkte erscheinen muss. Nach dem vor einigen Wochen durchgesickerten Gesetzentwurf, sollte es kaum leserlich an einer beliebigen Stelle auf dem Produkt deklariert werden. Auch für die Einbeziehung ausländischer Ware und das Downgrading sollen Lösungen gefunden werden.

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