Neue Grundsteuer muss bodenbezogen berechnet werden

10. April 2018 | Naturschutz, Ressourcen & Technik, Lebensräume, Nachhaltigkeit

Berlin: Der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger, begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bemessung der Grundsteuer und erneuert die Forderung des BUND, die Grundsteuer zu einer bodenbezogenen Steuer weiter zu entwickeln. "Die Reform der Grundsteuer ist längst überfällig. Der Gesetzgeber muss den jetzt erteilten Handlungsauftrag im Sinne der Nachhaltigkeit nutzen", erklärt der BUND-Vorsitzende. Die Steuer müsse den Umgang mit der begrenzten Ressource Boden in Richtung nachhaltiger Nutzung lenken. Bodenspekulationen und flächenfressende Bebauung dürften nicht noch steuerlich begünstigt werden. Die bisherige Besteuerung von Grundbesitz sei zudem intransparent und mit einem immensen Verwaltungsaufwand verbunden. "Die Neuregelung muss einfacher zu administrieren und leichter nachvollziehbar sein", so Weiger.

Viele Kommunen kämpfen mit Leerständen und fehlender Innenentwicklung. Gesucht werden Wege, die Baubedarf und städtisches Grün in Einklang bringen. "Durch eine bodenbezogene Grundsteuer kann der Flächenverbrauch gestoppt und die Siedlungsentwicklung nach innen perspektivisch wieder attraktiver werden. Neubaugebiete auf der Grünen Wiese, die Naturräume weiter einschränken, müssen der Vergangenheit angehören. Geeignete Freiflächen, Industriebrachen und Gebäude müssen nachhaltig für neuen Wohnraum genutzt werden", sagt Hubert Weiger. Für lebenswerte Städte gilt es zudem städtische Grünflächen zu erhalten und zu vernetzen.

Der Umweltverband weißt im Zusammenhang mit einer Neuregelung auf die Berücksichtigung der aus Klimaschutzgründen dringend notwendigen Sanierung im Gebäudebestand hin. Eine am Immobilienwert ausgerichtete Grundsteuer würde die für den Klimaschutz notwendigen Investitionen in die thermische Sanierung des Gebäudebestands erschweren. Hubert Weiger betont: "Zukünftig dürfen klimaschützende Investitionen nicht mehr zu höheren Belastungen der Eigentümer und Mieter führen." Mit Blick auf die Grundsteuer als wichtigste Einnahmequelle für Städte und Gemeinden, hob der BUND-Vorsitzende hervor, dass eine neue Bunderegierung die verlangte Reform nicht auf die lange Bank schieben dürfe. "Der Gesetzgeber muss die Reform zügig auf den Weg bringen. Die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist darf nicht bis auf den letzten Tag ausschöpfen werden."

Mehr Informationen

  • Flächenverbrauch
  • Pressekontakt: Magnus Wessel, BUND-Naturschutzexperte, Tel. (030) 2 75 86-543, magnus.wessel(at)bund.net bzw. Sigrid Wolff, BUND-Pressesprecherin, Tel. (030) 2 75 86-424, presse(at)bund.net

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